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      7.1 Allgemeines

      (1) Ein Stahltragwerk muss so entworfen und ausgeführt werden, dass es alle maßgebenden Anforderungen an die Gebrauchstauglichkeit erfüllt.

      (2) Die grundlegenden Anforderungen an die Grenzzustände der Gebrauchstauglichkeit sind in EN 1990, 3.4 angegeben.

      (3) Für ein Bauwerk sollten alle Anforderungen an die Gebrauchstauglichkeit zusammen mit den zugehörigen Lasten und Berechnungsverfahren spezifisch festgelegt werden.

      (4) Wird für den Grenzzustand der Tragfähigkeit eine plastische Tragwerksberechnung durchgeführt, können plastische Umlagerungen der Kräfte und Momente bereits im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit auftreten. Falls dies der Fall ist, müssen diese Einflüsse berücksichtigt werden.

      7.2.1 Vertikale Durchbiegung

      (1)B Die Grenzwerte der vertikalen Durchbiegung nach EN 1990, Anhang A1.4, Bild A1.1 sollten für jedes Projekt bestimmt werden und mit dem Auftraggeber abgestimmt sein.

      Anmerkung B: Der Nationale Anhang kann Grenzwerte festlegen.

       NDP DIN EN 1993-1-1/NA

       zu 7.2.1(1)B Anmerkung B

      Für den Hochbau sind die Grenzwerte der vertikalen Durchbiegung nach DIN EN 1990:2010-12, A.1.4, Bild A.1.1 den Herstellerangaben zu entnehmen oder mit dem Auftraggeber abzustimmen.

      (1)B Die Grenzwerte der horizontalen Verformung nach EN 1990, Anhang A1.4, Bild A1.2 sollten für jedes Projekt bestimmt werden und mit dem Auftraggeber abgestimmt sein.

      Anmerkung B: Der Nationale Anhang kann Grenzwerte festlegen.

       NDP DIN EN 1993-1-1/NA

       zu 7.2.2(1)B Anmerkung B

      Für den Hochbau sind die Grenzwerte der horizontalen Verformung nach DIN EN 1990:2010-12, A.1.4, Bild A.1.2 den Herstellerangaben zu entnehmen oder mit dem Auftraggeber abzustimmen.

      (1)B Mit Bezug auf EN 1990, A1.4.4, sind in der Regel Vibrationen in Tragwerken mit öffentlicher Nutzung so zu begrenzen, dass eine starke Beeinträchtigung für den Benutzer vermieden wird. Die Grenzwerte sind in der Regel für jedes Projekt individuell festzulegen und mit dem Auftraggeber abzustimmen.

      Anmerkung B: Der Nationale Anhang kann Grenzwerte festlegen.

       NDP DIN EN 1993-1-1/NA

       zu 7.2.3(1)B Anmerkung B

      Für den Hochbau sind mit Bezug auf DIN EN 1990:2010-12, A.1.4.4, Vibrationen in Tragwerken zu begrenzen. Die Grenzwerte sind für jedes Projekt individuell festzulegen und mit dem Auftraggeber abzustimmen.

       Zu NDP zu 7.2.1(1)B Anmerkung B

      Der Verweis auf DIN EN 1990 enthält nur Hinweise zur allgemeinen Vorgehensweise und die Definition der Verformungsanteile wie wtot als gesamte Durchbiegung oder wmax als verbleibende Durchbiegung nach der Überhöhung, aber keine konkreten Grenzwerte. Diese sind zum Teil durch Normen und Zulassungen von Ausbaugewerken, wie zum Beispiel für Dach- und Wandeindeckung mit Stahlprofiltafeln [K27], indirekt gegeben. Zum großen Teil unterliegen sie aber nicht irgendwelchen bauaufsichtlich relevanten Regelungen, sondern müssen ggf. zwischen den betroffenen Parteien wie Bauherr, Planer und Nutzer individuell festgelegt werden.

      Dies gilt für den allgemeinen Hochbau. Für spezielle Anwendungsbereiche, wie zum Beispiel Kranbahnen, sind auch in den Normen konkretere Angaben gemacht, vgl. EN 1993-6.

       Zu NDP zu 7.2.2(1)B Anmerkung B

      Der Verweis auf DIN EN 1990 enthält nur Hinweise zur allgemeinen Vorgehensweise, aber keine konkreten Grenzwerte. Falls erforderlich, müssen solche Werte zwischen den betroffenen Parteien wie Bauherr, Planer und Nutzer individuell festgelegt werden, da im Allgemeinen hierzu keine bauaufsichtliche Notwendigkeit besteht. Sehr weiche Konstruktionen neigen allerdings auch zu höherer Stabilitätsgefährdung und sind im Fall von Erdbeben stärker gefährdet. Eine Begrenzung der horizontalen Verformung kann also auch zur Gewährleistung einer ausreichenden Steifigkeit beitragen.

      Für spezielle Anwendungsbereiche, wie zum Beispiel Kranbahnen, sind auch in den Normen konkretere Angaben gemacht, vgl. EN 1993-6.

      Verfahren 1: Interaktionsbeiwerte kij für die Interaktionsformel in 6.3.3(4)

      Tabelle A.1. Interaktionsbeiwerte kij (6.3.3(4))

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       Zu Anhang A und Anhang B:

      Die beiden Verfahren sind im TC8 von ECCS entwickelt worden, ausführliche Erläuterungen dazu siehe [2] in NCI Literaturhinweise. Zu den Hintergründen und der Anwendung von Anhang B siehe [K29].

      Ein wesentlicher Unterschied bei der Anwendung zwischen beiden Verfahren besteht darin, dass im Verfahren 1 keine Möglichkeit vorgesehen ist, beim Nachweis des Biegedrillknickens Zwischenabstützungen in Trägern zu berücksichtigen. Im Verfahren 2 ist dies der Fall, vgl. [K29].

      Tabelle A.2. Äquivalente Momentenbeiwerte Cmi,0

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      Tabelle B.2. Interaktionsbeiwerte kij für verdrehweiche Bauteile

      Zusätzliche Bemessungsregeln

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