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das Evangelium verkündigen und die Gläubigen lehren, stärken und ermahnen. Außerdem fordert die Didache die Gläubigen auf:

      „Wählt euch nun Episkopen und Diakone, die des Herrn würdig sind, Männer, die sanftmütig, nicht geldgierig, aufrichtig und bewährt sind; denn auch sie leisten euch den priesterlichen Dienst (λειτουϱγία) der Propheten und Lehrer. Achtet sie also nicht gering; denn sie sind eure Geehrten zusammen mit den Propheten und Lehrern“ (Did. 15,1f.).

      Hier werden also wohl die Mitglieder kleinerer Gemeinden angesprochen, zu denen die Apostel offensichtlich seltener kommen und in denen sich auch keine Propheten und Lehrer niedergelassen haben. Daher sollen sie Episkopen und Diakone wählen, die fortan den priesterlichen Dienst der Propheten und Lehrer übernehmen. Sie erfreuen sich freilich nicht des Ansehens der vermutlich in größeren Gemeinden ansässigen Propheten und Lehrer und der wohl von größeren kirchlichen Zentren aus wirkenden Apostel. Sonst hätte der Didachist ihre Hochschätzung nicht so nachdrücklich einschärfen müssen. Ansonsten verrät er über ihre Aufgaben zunächst nichts. Allerdings lassen sich seiner Forderung, nur Persönlichkeiten zu Episkopen und Diakonen zu wählen, „die sanftmütig [und] nicht geldgierig“ sind, doch zwei Informationen entnehmen.

      1. Mit dem Wort sanftmütig (πϱαύς) im Sinn von sanftmütiger Freundlichkeit umschreibt die frühchristliche Literatur nämlich die Qualifikation kirchlicher Amtsträger, Streitigkeiten zu schlichten. So dürften damit moderierende und gemeindeleitende Aufgaben der Episkopen und Diakone gemeint sein.

      2. Die Eigenschaft, nicht geldgierig (ἀφιλάϱγυϱος) zu sein, kann dagegen ohne Schwierigkeiten auf die Verwaltung der Gemeindefinanzen bezogen werden.

      Hinzu kommt noch eine dritte Information:

      3. Da die Episkopen und Diakone laut der Didache den priesterlichen Dienst (λειτουϱγία) der Propheten und Lehrer übernehmen, könnten sie eventuell auch der Eucharistie vorgestanden und Lehraufgaben wahrgenommen haben.

      So macht sich auch in der Didache die Tendenz zum dreigestuften kirchlichen Dienstamt bemerkbar. An der Spitze stehen die Apostel, Propheten und Lehrer, wie an Propheten deutlich wird, die sich in einer Gemeinde niedergelassen haben. Ihr Ansehen wird dadurch unterstrichen, dass ihnen – mit der Begründung, sie seien Hohepriester image – eine Erstlingsabgabe der Gläubigen zukommt (Did. 13,3). In klarer Unterscheidung stehen ihnen Episkopen und Diakone zur Seite, wenn auch aus der Didache nicht hervorgeht, wie sich diese voneinander unterscheiden.

      BÖHM (wie S. 36) 121-123.

      SCHÖLLGEN, Georg (Übers./Einleitung), Didache. Zwölf-Apostel-Lehre (= Fontes Christiani 1) Freiburg Basel Wien Barcelona Rom New York 1991, 9-139; hier 58-64 u. 70-73 (Einleitung zu den Ämtern), 126-129, 132-135 (Text und Übersetzung von Did. 11,1-9; 13,1-15,2).

       2.3 Die Verschmelzung des juden- und des heidenchristlichen Modells

      Bisher haben sich zwei grundlegende Gemeindemodelle der apostolischen und frühen nachapostolischen Zeit bemerkbar gemacht: Die judenchristliche Gemeinde von Jerusalem, an deren Spitze ein Einzelner mit einem Presbyterkollegium steht, sowie die heidenchristlichen Gemeinden von Antiochien, Philippi und der Didache, die Apostel, Propheten und Lehrer zusammen mit Episkopen und Diakonen leiten. Es bleibt jedoch nicht bei diesem Nebeneinander. In den nachfolgenden Jahrzehnten nimmt mit dem kontinuierlichen Wachstum des Christentums auch der gegenseitige Kontakt der Gemeinden zu und damit auch – vermittelt z.B. durch reisende oder zuziehende Christen – das Maß wechselseitiger Beeinflussung. Im Zuge dieser Entwicklung gleichen sich die beiden Verfassungsformen allmählich aneinander an, um schließlich miteinander zu verschmelzen. Der damit verbundene Entwicklungsprozess kann aufgrund fehlender Quellen nicht im Einzelnen nachgezeichnet werden. Immerhin macht sich aber in der um 90/100 entstandenen Apostelgeschichte in Apg 20,17.28 eine Übergangsphase bemerkbar, indem hier die Presbyter von Ephesus sowohl Presbyter als auch Episkopen genannt werden. Das Resultat des besagten Prozesses manifestiert sich schließlich in zwei Quellen des ausgehenden 1. Jahrhunderts.

       2.3.1 Episkopen, Presbyter und Diakone im Brief des Clemens von Rom

      Ein schwerwiegender Konflikt veranlasst Clemens von Rom um 96 zu einem Brief an die Gemeinde von Korinth. Dort hatten sich einige jüngere Gemeindemitglieder gegen die Presbyter erhoben und sie aus ihrer Stellung verdrängt. Indem Clemens ihnen klarmacht, dass ihre Presbyter – was ihre Einsetzung anbelangt – in einer lückenlosen Sukzessionsreihe über die Erstlinge der Apostel, die Apostel und Christus letztlich auf Gott zurückgehen, hält er ihnen anschließend vor:

      „Dass nun die, die von jenen [Aposteln] oder hernach von anderen angesehenen Männern unter Zustimmung der gesamten Gemeinde eingesetzt wurden, die untadelig der Herde Christi in Demut priesterlich dienten (λειτουϱγήσαντας), […] – dass diese vom priesterlichen Dienst (λειτουϱγίας) abgesetzt werden, halten wir nicht für recht. Denn es wird für uns keine kleine Sünde sein, wenn wir die, die untadelig und fromm die Opfer darbrachten, vom Aufsichtsamt image absetzen“ (1 Clem. 44,3f.).

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      Abb. 11 Abbildung des Clemens von Rom mit dem Anker, dem Werkzeug seines Martyriums, auf einem eventuell auf antike Vorlagen zurückgehenden Mosaik des zwölften Jahrhunderts auf dem Chorbogen der Basilika San Clemente zu Rom.

      Clemens hält es also für unrecht und für eine schwere Sünde, die letztlich auf göttliche Einsetzung zurückgehenden Presbyter abzusetzen. Aus seinem Brief geht ferner hervor, dass die Leitung der Gemeinden von Korinth und Rom damals in den Händen eines Kollegiums von Presbytern liegt, unter denen eine kleine Gruppe von Episkopen eine Führungsrolle gespielt haben könnte. Genannt werden auch Diakone; doch werden deren Aufgaben nicht beschrieben, da sie von den korinthischen Auseinandersetzungen nicht betroffen sind. Die Episkopen und Presbyter leiten dagegen die Gemeinde und dienen der Herde Christi daher mit verschiedenen priesterlichen Diensten. Unter Zustimmung der gesamten Gemeinde – also nach einem Wahlverfahren – von den Aposteln und danach von Episkopen eingesetzt, wohl auf Lebenszeit bestellt und bei korrekter Amtsführung nicht absetzbar, gehört es zu ihren Aufgaben, die Opfer darzubringen, d.h. ihrer Gemeinde insbesondere bei der Feier der Eucharistie vorzustehen, sowie in Verkündigung und Lehre tätig zu sein.

      Mit welchen philosophisch-theologischen Argumenten begründet Clemens die beschriebene kirchliche Verfassung? Seines Erachtens möge jeder Christ in der Gemeinde „entsprechend der ihm verliehenen Gnade“ (1 Clem. 38,1) auf seinem Posten stehen. Denn auf dieser Basis sei er von den Aposteln und danach von den Episkopen an dem ihm angemessenen Platz eingesetzt worden. Auf diese Weise begegne man in der Kirche den Laien sowie den Episkopen, Presbytern und Diakonen, wobei jeder an seinem Platz die ihm von Gott zugewiesene Aufgabe zu erfüllen habe. Bei Clemens hat also alles seine Ordnung.34 Habe Gott doch die ganze Schöpfung wohlgeordnet eingerichtet, weshalb sich auch die gesellschaftliche Ordnung in Staat, Polis oder Heer an diesem Vorbild orientiere. Aber auch in der Zeit des Alten Bunds habe Gott das Leben seines Volks und den kultischen Dienst Israels nach klaren Ordnungen geregelt. Da der Kirche „größere Erkenntnis“ zuteil geworden sei, müsse sie umso mehr den göttlichen Ordnungswillen erfüllen. Schließlich habe Christus im Rahmen dieser göttlichen Ordnung die Apostel ausgesandt, und im Sinne dieser Ordnung müsse sich auch das Leben der Gemeinde von Korinth abspielen. Unter Einhaltung dieser auf Gott zurückgehenden und damit sakralen Ordnung könne die Kirche ihre Berufung wahren.

      Besonders

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