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nur durch Flucht der Arretierung entziehen.177 Auch der Jugendführer M. Ulrich aus Halle war 1949, nachdem er von einem anderen Jugendlichen denunziert worden war, wegen angeblicher Kontakte mit dem amerikanischen Geheimdienst verhaftet worden.178 So hieß meist die offizielle Sprachreglung zu den Verhaftungen katholischer Jugendlicher nach deren Besuchen in den Westsektoren.179 Dass Erzbischof Jaeger noch im Oktober 1947, nachdem die ersten Verhaftungen erfolgt waren, eine Mitarbeit katholischer Jugendlicher in der FDJ unter bestimmten Bedingungen tolerieren konnte,180 weist schon auf Wahrnehmungsdifferenzen zwischen Ost und West hin. Die konkreten Bedingungen in Sachsen-Anhalt wurden zu diesem Zeitpunkt in Magdeburg bereits anders eingeschätzt als im fernen Paderborn. Spätestens mit dem III. Parlament der FDJ und dem Ausscheiden ihres Vertreters R. Lange endete dort die offizielle Mitarbeit der katholischen Kirche in der staatlichen Jugendorganisation.181

       4.2.3 - in der Verbindungsstelle der FDJ und der kirchlichen Jugendarbeit

      Mit der Errichtung einer Verbindungsstelle zwischen der FDJ und der kirchlichen Jugendarbeit im Juli 1946 sollte eine Instanz geschaffen werden, deren Aufgabe es war, ein Vertrauensverhältnis zwischen beiden Seiten zu schaffen und etwaige entstandene Schwierigkeiten zu bereinigen. Die offiziell zu errichtenden Verbindungsstellen zwischen FDJ und den Kirchen wurden zwar auch in der Provinz Sachsen errichtet und mit einem katholischen Vertreter besetzt.182 Sie hatten aber keine praktische Relevanz. Auch wenn sie als weiterer Versuch angesehen werden konnten, die Kirchen zu vereinnahmen bzw. aus den geringen Möglichkeiten für die katholische Jugendseelsorge einen größtmöglichen Freiraum durch diese Formen der Zusammenarbeit auszuschöpfen. Im Gegensatz zu den Verantwortlichen in manch anderem Bistum183 zeigten die katholischen Verantwortlichen im Kommissariat Magdeburg von Anfang an eine eher skeptische Zurückhaltung und verknüpften nicht all zu große Hoffnungen mit einer solchen Instanz. Denn alle noch so gut klingenden Versprechungen konnten die bestehende Skepsis der Kirche gegenüber der FDJ nicht verringern.184 Die kirchlichen Verbindungsstellen in den Bezirken und Kreisen wurden auf Empfehlung von H. Aufderbeck seitens der katholischen Kirche mit Geistlichen im Beobachterstatus besetzt. Sie erhielten die innerkirchliche Handlungsanweisung, ausschließlich bei den die Jugendseelsorge betreffenden Fragen die kirchlichen Interessen wahrzunehmen. H. Aufderbeck erbat sich, über alle Vorgänge in den Verbindungsstellen informiert zu werden.185 Die von den staatlichen Stellen beabsichtigte Integration der Kirchen in die FDJ über die Arbeit in den Verbindungsstellen zu erreichen, war angesichts der reservierten Einstellung der Kirchen nicht möglich. Aus diesem Grunde sah bereits 1947 die FDJ die Arbeit der Verbindungsstelle einseitig als beendet an.186 Für H. Aufderbeck wäre die Verbindungsstelle die einzig mögliche Form der Zusammenarbeit gewesen, die eine Vereinnahmung der Kirchen durch den Staat hätte ausschließen und die aufkommenden Konflikte hätte lösen können. Mit deren Auflösung klärten und verhärteten sich die Fronten zwischen beiden Seiten in der Provinz Sachsen.

       4.2.4 – in der ”Jugend in der Union”

      Da sich die katholische Jugendseelsorge in der SBZ politisch abstinent verhielt, wurde von den politisch ambitionierten Jugendlichen vor allem in der Jugendabteilung der CDU ein Gremium für christlich motivierte politische Jugendarbeit gesehen.187 So wie sich vereinzelt die jungen Männer und Frauen unter dem Dach der CDU formierten, bestanden auch persönliche Kontakte zwischen den Jugendlichen, die sich in der Partei engagierten und denen aus der katholischen Pfarrjugend. Aufgrund solcher Beziehungen erhielt die katholische Jugend in Halle Unterstützung in ihrer Gemeindearbeit durch die örtliche CDU.188 In den Nachkriegsmonaten war die „Jugend in der Union”189 in Halle um den hauptamtlichen Referenten der CDU-Provinz Sachsen, E. Ernst, derart aktiv, dass W. Ulbricht als staatlicher Vertreter des Jugendausschusses der Provinz Sachsen befürchtete, sie wolle eine eigene Jugendorganisation gründen.190 Diese politischen Aktivitäten der Hallenser Jugend in der CDU wurden abrupt dadurch beendet, dass E. Ernst 1947 in Haft kam. Er wurde aufgrund seiner kirchlichen und politischen Aufenthalte in den Westsektoren und Westberlin mit dem Vorwurf der Kontaktaufnahme zum amerikanischen Geheimdienst und antisowjetischer Gruppenbildung angeklagt und zu mehreren Jahren Gefängnis verurteilt.191 Als im Dezember 1947 die SMAD den Vorsitzenden der CDU in der SBZ, J. Kaiser, absetzte, wurde deutlich, dass für eine selbständig agierende christliche Partei im politischen System der SBZ kein Platz war. Unmittelbar danach wurde die „Junge Union“ in der SBZ verboten.192 Folglich zogen sich viele der kirchlich engagierten Mitglieder aus der Mitarbeit in der Partei zurück.193 Das Schicksal von E. Ernst und den anderen zeigt, dass eine eigenständige, christlich motivierte, politische Jugendarbeit mit der zentralisierenden Ausrichtung der staatlichen Jugendpolitik ebenfalls nicht zu vereinbaren war. Nur in der FDJ und dann auch nur in dem von der offiziellen Seite vorgegebenen Rahmen wurden politische Aktivitäten geduldet.

       4.2.5 – mit dem „Werk der Jugend“ und den Jugendamtsausschüssen

      Am unproblematischsten erfolgte das Miteinander zwischen staatlichen und kirchlichen Stellen im „Werk der Jugend", das den Jugendlichen helfen sollte, die materiellen und sozialen Folgen der nationalsozialistischen Zeit zu überwinden. Obwohl diese Zusammenarbeit zwischen beiden Stellen nur zwei Jahre dauerte, scheint dies in diesem Bereich ohne die sonst üblichen Reibereien möglich gewesen zu sein. Das „Werk der Jugend” wurde im September 1946 auch im Namen der katholischen Kirche gegründet und wurde von ihr als Kuratoriumsmitglied bis zu seiner Auflösung 1948 finanziell unterstützt. Mit dieser Einrichtung wurde versucht, notleidende Jugendliche unabhängig von weltanschaulichen Fragen, materiell zu unterstützen.194 H. Aufderbeck wurde zum ständigen Vertreter des Kommissariates Magdeburg beim Jugendwerk ernannt.195 Ebenso wie im Jugendwerk schien in den ersten Jahren die Zusammenarbeit zwischen staatlichen und kirchlichen Stellen in den 1945 errichteten Jugendamtsausschüssen ohne größere Probleme zu verlaufen.196 Die vornehmlich soziale Ausrichtung beider Institutionen konnte die katholische Kirche vorbehaltlos unterstützen. Allerdings traten sowohl die Jugendamtsausschüsse als auch das „Werk der Jugend“ öffentlich und damit politisch wirksam nur selten in Erscheinung.197 Dies scheint auch der Grund dafür gewesen zu sein, weshalb beiden Einrichtungen von staatlicher Seite aus keine größere Bedeutung beigemessen wurde.

       4.3 Die Verselbständigung von Paderborn-Ost zum Erzbischöflichen Kommissariat Magdeburg

      Durch die Reformation und ihre Folgen im 16. und 17. Jahrhundert war das katholische Leben in Mitteldeutschland nahezu vollständig erloschen. Das 968 gegründete Erzbistum Magdeburg und seine Suffragane Merseburg, Meißen und Naumburg sowie das Bistum Halberstadt hörten auf zu bestehen.198 Nur noch vereinzelt gab es katholische Pfarreien im wechselnden Einflussbereich der angrenzenden Diözesen Breslau oder Paderborn. 1811 entstand mit dem Kommissariat Paderborn-Ost,199 dessen Sitz zunächst auf der Huysburg und ab 1828 in Magdeburg war, ein dem Bistum Paderborn zugeordnetes Gebiet zu dem Zweck, die Restbestände katholischen Lebens in der mitteldeutschen Diaspora seelsorglich besser betreuen und kirchlich verwalten zu können.200 Daraus entstand nach zahlreichen geographischen und politischen Veränderungen das Erzbischöfliche Kommissariat Magdeburg. Während der ersten 100 Jahre seines Bestehens stieg die Zahl seiner Katholiken um ein Vielfaches an. Gab es 1829 nur 9 860 Katholiken, waren es 1933 bereits 143 337.201 Bedingt durch die politischen Veränderungen nach dem Zweiten Weltkrieg erfolgte eine neuerliche Zäsur. Die neuen politischen Verhältnisse im Nachkriegsdeutschland machten weitere Veränderungen unumgänglich, die zu einer kirchenorganisatorischen Aufwertung und Verselbständigung des Magdeburger Kommissariates führten und erst 1994 in der Neugründung des Bistums Magdeburg einen Endpunkt fanden.202 Das Gebiet des Erzbischöflichen Kommissariates Magdeburg entsprach wie auch das des heutigen Bistums Magdeburg zum größten Teil dem Gebiet des jetzigen Bundeslandes Sachsen-Anhalt.203

      Die

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