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Verankerung des Wurzelsystems ist neben aufwendigen Analysen der am konkreten Standort vermutlich auftretenden Belastungen (Windlastanalysen) auch eine annäherungsweise Quantifizierung von tragfähigen Querschnitten, der Baumreaktion bei Belastung (Bild 5) oder des durchwurzelten Raums nötig. Hierfür kommen dann unterschiedliche technische Untersuchungsverfahren zum Einsatz, deren Ergebnisinterpretation oft einen hohen Sachverstand voraussetzt.

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Bild 5: Versuchsaufbau zur Beurteilung der Standsicherheit eines wertvollen Parkbaums mithilfe einer Windlastanalyse und Auswerten der Ergebnisse eines Zugversuchs (links: Zugseil am Baum; rechts: hochauflösende Messgeräte am Baum) (Quelle: H. Weiß)

      Baumpflege {Baumpflegemaßnahmen}- und Sicherungsmaßnahmen {Sicherungsmaßnahmen}

      Die Empfehlung von Baumpflege- und/oder Sicherungsmaßnahmen gehört zu den Entscheidungen des Baumkontrolleurs mit den am weitreichendsten Konsequenzen. Bei der hohen Anzahl von Bäumen, die ein Baumkontrolleur täglich bzw. innerhalb eines kurzen Zeitraums beurteilt, können Routinefehler erhebliche ökonomische Konsequenzen haben (bei Empfehlung unnötiger Maßnahmen) oder sich sogar baumschädigend auswirken. Übersehene Schäden und Gefahren wiederum bergen das Risiko von Personen- oder Sachschäden.

      Bei der Maßnahmenplanung geht es in erster Linie um solche vorbeugenden, erhaltenden, verkehrssichernden und nachsorgenden Maßnahmen, die als fachlich anerkannter Stand der Technik geeignet sind, die Bruch- und Standsicherheit wiederherzustellen. Um Umfang und Intensität notwendiger Eingriffe (i. d. R. Leistungen aus der jeweils aktuellen Fassung der ZTV Baumpflege), wie

schonende Form- und Pflegeschnitte (z. B. Jungbaumpflege, Kronenpflege, Lichtraumprofilschnitt und das Entfernen von Stamm- und Stockaustrieben),
stark eingreifende Schnittmaßnahmen (z. B. Einkürzung einzelner Äste, Teile der Krone oder der gesamten Krone) oder
Sicherungsmaßnahmen

      möglichst gering zu halten, sind die Bäume daraufhin zu überprüfen, ob solche Pflegemaßnahmen tatsächlich erforderlich sind.

      Dies begründet, dass die mit der Baumkontrolle Befassten neben hohem Wissen über die Schadenskunde auch Kenntnisse von baumbiologischen Zusammenhängen und vor allem Erfahrungen mit der Umsetzung der praktischen Baumpflege und deren mögliche Auswirkungen haben müssen. Damit die empfohlenen Maßnahmen direkt als Bestandteil einer Leistungsbeschreibung z. B. für Ausschreibungen verwendet werden können, sollten sich die verwendeten Fachtermini an entsprechenden Leistungskatalogen orientieren (z. B. ZTV-Baumpflege, Leistungsbeschreibungen von Rahmenverträgen o. Ä.).

      Alle stark eingreifenden Schnittmaßnahmen (z. B. Einkürzung einzelner Äste, Teile der Krone oder der gesamten Krone) sind nur als geeignete notwendige Maßnahme bei Gefahrenbäumen zu empfehlen. Die Notwendigkeit solcher drastischen (und oft auch kostenintensiven) Maßnahmen muss sich aus den zuvor dokumentierten Schadmerkmalen ableiten – ein symptomloser Baum bedarf keiner stark eingreifenden Schnittmaßnahme! Kronenpflegen oder statisch begründete fachgerechte Kroneneinkürzungen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit gelten allgemein nicht als erhebliche Beeinträchtigung mit gravierenden Folgen für Belange des Natur- und Artenschutzes (z. B. Bild 6 rechts). Sie dienen ja dem Erhalt des Baums. Inwieweit bei solchen Maßnahmen durch die mögliche Habitusveränderung Verbote von Baumschutzsatzungen betroffen sind, ist im Einzelfall zu prüfen. Nicht fachgerechte Kappungen (mit einem erheblichen Verlust von Kronenteilen, vgl. Bild 6 links) sind dagegen als erhebliche Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit des Einzelbaums und damit auch des Naturhaushaltes und des Landschaftsbilds zu betrachten.

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Bild 6: Durch „Baumverstümmelung“ beeinträchtigtes Landschaftsbild (links), Regeneration von vor Jahren fachgerecht eingekürzten Rot-Buchen (rechts) (Quelle: H. Weiß)

      In der Regel werden auch die Zeiträume, in der die Maßnahme zu erfolgen hat (Dringlichkeit), direkt am Baum festgelegt. Fehlt in der Dokumentation die Dringlichkeit der erforderlichen Maßnahmen, so wird diese im Streitfall häufig durch die Gerichte „im Nachhinein“ bestimmt, oft zuungunsten des Baumeigentümers.

      Arbeitsorganisatorische Hinweise zur Ausführung der empfohlenen Maßnahmen (Notwendigkeit Straßensperrung, Aufstiegsverfahren, Höhe der Hubarbeitsbühne, Abschaltung Leitung usw.) können mit aufgenommen werden.

      Baumfällung {Baumfällung}

      Zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit müssen gelegentlich Gefahrenbäume, deren Erhalt wegen eines schlechten Vitalitätszustands oder wegen einer besonders starken Bruch- und/oder Wurfgefahr auch durch stark eingreifende Schnittmaßnahmen oder Sicherungsmaßnahmen fachlich nicht vertretbar erscheint, gefällt werden (Fällen wegen Gefahr).

      Für ein sinnvolles Management von Park- und Grünanlagen (seltener bei Straßenbäumen) ist in manchen Fällen jedoch auch die Entnahme von Einzelbäumen zu erwägen, die wertvollere Bäume in ihrer Entwicklung behindern, oder wenn durch zu großen Dichtstand eine langfristige ungünstige Entwicklung von Stabilitätsparametern (z. B. Schlankheitsgrad) droht (Fällung zur Standraumregulierung).

      Bevor ein Baum gefällt werden darf, sind ggf. erforderliche Ausnahmegenehmigungen, Befreiungen usw. im Zusammenhang mit unterschiedlichen gesetzlichen Vorgaben erforderlich (Naturschutz, Denkmalschutz, vgl. gelb hinterlegtes Feld in Bild 2). Besonders hinsichtlich des Natur- und Artenschutzes kann es beim Beseitigen von alten, höhlenreichen Bäumen, die u. U. Lebensraum (auch Fortpflanzungs- oder Ruhestätte) von besonders und streng geschützten Tier- und Pflanzenarten sind, zum Konflikt kommen. Grundsätzlich sollte bei einem Artenschutzverdacht die Sicherung der Gefahrenstelle durch Absperrung u. Ä. Vorrang haben. Ist dies nicht möglich, so kann selbst bei einem akut bruch- oder wurfgefährdeten Baum kurzfristig die Verkehrssicherheit i. d. R. durch stark eingreifende Schnittmaßnahmen (z. B. Kronensicherungsschnitt) erreicht werden. Darüber hinausgehende Schnittarbeiten dürfen erst nach eingehender artenschutzrechtlicher Untersuchung erfolgen.

      Langfristige Handlungsempfehlungen

      Normalerweise werden, insbesondere bei der Regelkontrolle, Aussagen über die Verkehrssicherheit des untersuchten Baums für den Zeitraum innerhalb des Regelkontrollintervalls getroffen.

      Bei Entwicklungen in der Krone, am Stamm, im Wurzelbereich und/oder im Baumumfeld, die zwar innerhalb des aktuellen Regelkontrollturnus keine unmittelbare Gefahr darstellen, aber nach der Erfahrung langfristig zu statischen oder gesundheitlichen Problemen für den Baum führen können, sollte frühzeitig durch geeignete Maßnahmen zur Förderung der Baumentwicklung und/oder zum Vorbeugen künftiger Fehlentwicklungen entgegengewirkt werden (vgl. grün hinterlegte Blöcke im Bild 2). Derartiges vorausschauendes Handeln dient auch der Wahrung der zukünftigen Verkehrssicherheit des Baums.

images/hinweis.png Hinweis
Eine „gute“ Baumkontrolle integriert die Erkenntnisse zur Vitalitäts-, Standraum- und Baumentwicklung in das Baumbeurteilungskonzept.

      So ist z. B. die Entwicklung von ausladenden Ästen oder vorwüchsigen, schlecht angebundenen Stämmlingen (die später verkehrsgefährdend werden können) frühzeitig zu verhindern. Werden solche Fehlentwicklungen in der Krone rechtzeitig erkannt und behoben, so sind ggf. spätere, viel stärkere Eingriffe (mit meist negativen Auswirkungen auf den Baum) oder aufwendige technische Sicherungen viel länger entbehrlich. Werden solche Situationen jedoch falsch eingeschätzt und der richtige Pflegezeitpunkt verpasst, so kann der später erforderliche Aufwand für Kontrolle und Pflege deutlich

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