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für die Häufigkeit von Baumkontrollen {Baumkontrolle, Häufigkeit der}

      Nach fachlicher Auffassung werden die Regelkontrollintervalle zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen nach drei wesentlichen Kriterien festgelegt:

berechtigte Sicherheitserwartung des Verkehrs
Zustand des Baums (inkl. Standort und ggf. Veränderungen im Baumumfeld)
Entwicklungsphase

      Sicherheitserwartung {Sicherheitserwartung}

      Die Kriterien für ein mögliches Bruch- oder Wurfversagen sind zwar an allen Bäumen gleich, jedoch ist die Beurteilung ihrer Wirkung als mögliche Gefahr für Personen- oder Sachschäden (Risiko) vom Standort abhängig (vgl. auch Bild 1). Das Risiko für Schäden durch Bäume ist, unabhängig vom Baum selbst, zunächst umso höher, je stärker das Baumumfeld genutzt wird.

      Dieser Umstand führt dazu, dass für die statische Beurteilung von Bäumen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht die berechtigte Sicherheitserwartung derjenigen, die das Baumumfeld nutzen, eine wesentliche Rolle spielt. Die Erwartung, dass für ein bestimmtes Maß an Sicherheit durch einen Dritten (Baumeigentümer, öffentliche Behörde usw.) gesorgt wird und so die eigene Verantwortung gemindert ist, wird durch baumunabhängige Kriterien bestimmt (z. B. Nutzungsintensität, Pflegezustand u. v. m.). Eine besondere Bedeutung erlangt diese Risikobeurteilung auf öffentlichen Grundstücken, weil die Benutzer einer Straße, eines Wegs, Platzes oder einer sonstigen Fläche, auf der ein Verkehr eröffnet ist, grundsätzlich darauf vertrauen dürfen, dass sie bei zweckgemäßer Nutzung nicht durch äußere Umstände, auf die sie im Gegensatz zum Unterhaltungspflichtigen keinen Einfluss haben (z. B. durch Bäume), geschädigt werden (FLL 2020).

images/hinweis.png Hinweis
Der Einfachheit halber wird die Sicherheitserwartung nach den Baumkontrollrichtlinien der FLL nur in „höher“ oder „geringer“ eingeteilt.

      Die Einteilung der Sicherheitserwartung ist im Wesentlichen von der Nutzungsintensität des Baumumfelds und vom Grad des zu erwartenden und möglichen eigenverantwortlichen Handelns der vorwiegenden Nutzer abhängig. So sind z. B. bei Bahnstrecken, Autobahnen, stark frequentierten Straßen oder auf stark frequentierten Wegen in belebten, innerstädtischen Park- und Grünanlagen die Sicherheitserwartungen der Verkehrsteilnehmer im Hinblick auf Gefahren durch Bäume höher. In eher wenig besuchten waldartigen Grünflächen ist die Sicherheitserwartung dagegen als geringer anzusehen.

      In Wäldern wäre sogar hinsichtlich waldtypischer Gefahren (und damit hinsichtlich der meisten Gefahren, die von Bäumen ausgehen können) gar keine Sicherheitserwartung zu unterstellen, Waldbesucher nutzen das Betretensrecht vorwiegend eigenverantwortlich.

      Bei hauptsächlich durch Kinder genutzten Flächen (Kindergärten, Schulen, Spielplätze usw.) oder in Grünanlagen von Krankenhaus- und Kuranlagen, in denen sich kranke oder genesende Menschen aufhalten, ist die Sicherheitserwartung grundsätzlich höher.

      Die berechtigte Sicherheitserwartung des Verkehrs kann jedoch nicht allgemein, sondern muss für den Einzelfall festgelegt werden. Eine sehr pauschale Auslegung ist auch deshalb umstritten, weil ihre Anwendung dann u. U. dem Gleichheitsgrundsatz entgegensteht.

      Bei extremen Witterungsverhältnissen (Sturm, Schneelast usw.) kann von den Benutzern von baumbestandenen Flächen Eigenverantwortung und erhöhte Aufmerksamkeit erwartet werden.

      Zustand des Baumes {Baumzustand}

      Im Gegensatz zur Sicherheitserwartung beschreibt das Kriterium „Zustand des Baums“ den untersuchten Baum mit seinen möglichen Schäden, seiner Vitalität und Gefahren, die sich aus seinem Standort und Veränderungen im Wurzelbereich ergeben.

      Bei Schäden handelt es sich überwiegend um Defekte mit Einfluss auf die Bruch-/Standsicherheit, die als Anzeichen bei der Baumkontrolle erkennbar sind und als sog. verdächtige Umstände auf eine mangelnde Verkehrssicherheit hinweisen.

      Die Vitalität äußert sich im Gesundheitszustand eines Baums, insbesondere in

Wachstum, Kronenstruktur und Zustand der Belaubung
der Anpassungsfähigkeit an die Umwelt
der Widerstandsfähigkeit gegen Krankheiten und Schädlinge
der Regenerationsfähigkeit

      Zwischen Vitalität und Verkehrssicherheit besteht kein unmittelbarer Zusammenhang:

vitale Bäume müssen nicht verkehrssicher sein
verkehrssichere Bäume müssen nicht vital sein

      Zur Festlegung der Regel-Kontrollintervalle (siehe Bild 9) wird der Zustand des beurteilten Baums unterschieden in:

leicht geschädigt
stärker geschädigt

      Als „leicht geschädigt“ werden vitale Bäume eingestuft, die gleichzeitig keine großen Defekte mit Einfluss auf ihre Bruch-/Standsicherheit aufweisen. Ihre ggf. leichten Schäden wirken sich auch bei längeren Kontrollintervallen voraussichtlich bis zur nächsten Regelkontrolle nicht auf die Verkehrssicherheit aus.

      Als „stärker geschädigt“ gelten alle Bäume, die entweder deutlich krank sind (absterbend, Teilkronen sterben ab) oder sehr ausgeprägte Schadsymptome haben. Die Dynamik der festgestellten Defekte mit Einfluss auf die Bruch-/Standsicherheit kann höchstens für ein Jahr sicher beurteilt werden, danach muss ein stärker geschädigter Baum erneut kontrolliert werden. Stärker geschädigte Bäume sind somit häufiger zu kontrollieren, wodurch dynamische Zustandsänderungen schneller während der Regelkontrollen erkannt und neu beurteilt werden können. Der Baumzustand kann sich auch durch Baumpflegemaßnahmen ändern.

      Problematisch sind Situationen, wenn plötzliche Veränderungen mit Einfluss auf das Wurzelsystem (Wurzelkappung, Verdichtung, Überschüttung, Stoffeinträge usw.) oder Änderungen der Windverhältnisse (Freistellung) stattfinden. Die Anpassung an die neue Situation kann erst durch nachfolgendes kompensatorisches Wachstum erfolgen, sodass der Baum zunächst instabil sein kann. Wenig vitale oder alte Bäume können zudem viel schlechter auf eine solche Situation reagieren. Hinweise und Empfehlungen zum Schutz- und zur Schadensbegrenzung von Bäumen bei der Vorbereitung und Durchführung von Baumaßnahmen geben DIN 18920, RAS-LP 4 und ZTV-Baumpflege (RAS-LP 4 1999, FLL 2017, DIN 18920 Ausgabe 1990-09).

      Entwicklungsphase {Entwicklungsphase}, Alter, Baumart

      Die Entwicklungsphase wird allgemein maßgeblich vom Alter des Baums und der genetisch beeinflussten normalen Entwicklung der Baumart (insbesondere der Lebenserwartung) beeinflusst.

      Bei einer zunächst durchaus sinnvollen schematischen Einteilung großer Baumbestände in die zur Festlegung des Kontrollintervalls relevanten Entwicklungsphasen kann deshalb die Standzeit als relativ starres Kriterium (ggf. nach Baumartengruppen verschieden) verwendet werden.

      Standort, Krankheiten und Schäden beeinflussen jedoch die Entwicklung des Individuums, sodass sich im Einzelfall gleich alte Vertreter einer Art durchaus in unterschiedlichen Entwicklungsphasen befinden können. Deshalb, und weil oft die genaue Standzeit eines untersuchten Baums gar nicht bekannt ist, hat der Baumkontrolleur einen entsprechenden Ermessenspielraum bei der konkreten Festlegung der Entwicklungsphase.

      Als Kriterium für die Kontrollhäufigkeit

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