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die wirksame Länge des T-Stummelflansches, siehe 6.2.5(5) und 6.2.5(6); f jd der Bemessungswert der Beton- oder Mörtelfestigkeit unter Lagerpressung, siehe 6.2.5(7).

      Dabei ist

t die Dicke des T-Stummelflansches;
f y die Streckgrenze des T-Stummelflansches.

      (5) Ist die wirkliche Abmessung der Grundkomponente des Anschlusses (der Fußplatte), welche durch den T-Stummel abgebildet wird, kleiner als die Ausbreitungsbreite c, so ist die wirksame Fläche nach Bild 6.4(a) anzusetzen.

      (6) Ist die wirkliche Abmessung der Grundkomponente des Anschlusses (der Fußplatte), welche durch den T-Stummel abgebildet wird, größer als Ausbreitungsbreite c, so ist der den Wert c übersteigende Anteil zu vernachlässigen, siehe Bild 6.4(b).

      (7) Der Bemessungswert der Beton- oder Mörtelfestigkeit fjd unter Lagerpressung wird in der Regel wie folgt bestimmt :

      Dabei ist

β j der Anschlussbeiwert. Dieser kann mit 2/3 angesetzt werden, wenn die charakteristische Festigkeit des Mörtels nicht kleiner als das 0,2fache der charakteristischen Festigkeit des Fundamentbetons ist und die Dicke des Mörtels nicht größer als das 0,2fache der kleinsten Abmessung der Stahlfußplatte ist. Wenn die Dicke des Mörtels größer als 50 mm ist, sollte die charakteristische Festigkeit des Mörtels mindestens so hoch sein wie die des Fundamentbetons.

       Zu 6.2.5(4)

images

      Bild 6.4. Fläche des äquivalenten T-Stummels mit Druckbeanspruchung

F Rdu die Tragfähigkeit unter konzentrierten Lasten nach EN 1992, wobei Ac0 = beff eff angesetzt wird.

      6.2.6.1 Stützensteg mit Schubbeanspruchung

      (1) Die Anwendbarkeit der Bemessungsverfahren in 6.2.6.1(2) bis 6.2.6.1(14) ist auf Schlankheiten des Stützenstegs dc/tw ≤ 69ε begrenzt.

      (2) Bei einem einseitigen Anschluss oder bei einem beidseitigen Anschluss mit ähnlich hohen Trägern ist die plastische Schubtragfähigkeit Vwp,Rd des nicht ausgesteiften Stützenstegfeldes, das durch den Bemessungswert der einwirkenden Schubkraft Vwp,Ed belastet wird, siehe 5.3(3), wie folgt zu ermitteln :

      Dabei ist

A vc die Schubfläche der Stütze, siehe EN 1993-1-1.

      (3) Die Schubtragfähigkeit kann durch Stegsteifen oder zusätzliche Stegbleche erhöht werden.

      (4) Werden zusätzliche Stegsteifen in der Druck- und Zugzone der Stütze eingesetzt, kann die plastische Schubtragfähigkeit des Stützenstegfeldes Vwp,Rd um den Wert Vwp,add,Rd vergrößert werden. Es gilt :

images

      jedoch

      Dabei ist

d s der Achsabstand zwischen den Stegsteifen;
M p ,fc,Rd die plastische Biegetragfähigkeit eines Stützenflansches;
M p ,st,Rd die plastische Biegetragfähigkeit einer Stegsteife.

      Anmerkung : Bei geschweißten Anschlüssen sollten die Stegsteifen der Stütze in den Achsen der Trägerflansche liegen.

      (5) Werden diagonale Stegsteifen eingesetzt, sollte die plastische Schubtragfähigkeit des Stützenstegfeldes nach EN 1993-1-1 bestimmt werden.

       Zu 6.2.6.1

      Werden Stegsteifen zur Erhöhung der Schubbeanspruchbarkeit verwendet, müssen diese in der Druckzone und der Zugzone angeordnet werden, wobei ein Vollanschluss an den Stützenflanschen und dem Stützensteg erforderlich ist. Steifen und Stützenflansch bilden dann im Tragfähigkeitszustand bei Schubfließen des Stützenstegs einen Vierendeelmechanismus zur Übertragung zusätzlicher Schubkräfte. Das Versagen tritt durch die Bildung von plastischen Gelenken in den Ecken des ausgesteiften Schubfelds ein. Die zusätzlich aufnehmbare Schubkraft wird nach 6.2.6.1 (4) ermittelt. Damit der Versagensmechanismus

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