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keine Prüftätigkeit wie Niveau 1 wie Niveau 1 2.2 Verwendbare Löschwasserentnahmestellen und deren Leistungsfähigkeit bzw. Dokumentation der Auskünfte des Wasserversorgungsunternehmens Örtliche Prüfung hinsichtlich Art und Lage der Versorgung (Brunnen, Hydranten etc.) Örtliche Prüfung auf prinzipielle Nutzbarkeit der Löschwasserentnahmestellen Örtliche Prüfung Zuwegung (Befestigung) und Kennzeichnung 2.3 Abgleich zwischen Löschwasserbedarf und Versorgung und Angabe ggf. Angabe vorgesehener Maßnahmen Einsichtnahme in Be scheinigung hinsichtlich Leistungsfähigkeit Örtliche Prüfung der Bescheinigung im Abgleich zu Angaben an den Entnahmestellen Mitwirken bei der Prüfung der Löschwasserverhältnisse (Ausliterung) 3. Löschwasserrückhaltung 3.1 Wassergefährdende Stoffe mit Angaben zu Menge WGK und Lagerort Einsichtnahme in die Dokumentation des Nutzers im Abgleich etwaiger Veränderungen Örtliche Prüfung der Dokumentation auf prinzipielle Übereinstimmung Örtliche eigene Bestandsaufnahme wassergefährdender Stoffe 3.2 Anforderungen zur Löschwasserrückhaltung aus einschlägigen Regelwerken; Ermittlung des erforderlichen Rückhaltevolumens; ggf. Negativvermerk keine Prüftätigkeit wie Niveau 1 wie Niveau 1 3.3 Vorgesehene Maßnahmen zur LöRüRL (Rückhalteräume, Löschwasserbarrieren) Örtliche Prüfung der Rückhaltemaßnahmen auf Vorhandensein und prinzipielle Eignung; Einsichtnahme in Nachweise zur Dimensionierung Einsichtnahme in Nachweise zur Dichtigkeit für die gehand-habten Stoffe und Eignung der Maßnahmen (z. B. Barrieren etc.) Mitwirken an der Dichtig-keitsprüfung; Örtliche Prüfung der bauli-chen Ausführung im Abgleich zu Eignungsnachweisen

      Tabelle 5. Auszug aus AHO Heft 17 – Nutzungsbeiwerte [16]

Nutzung Beiwert n
Garagen 0,6
erdgeschossiger Industriebau 0,6
Industriebau mit Ebenen 0,8
Technikflächen als Nutzungseinheit 1,0
Wohnen 1,0
Messe und Ausstellung 1,0
Büro/Verwaltung 1,0
Sportstätten 1,0
Verkauf 1,2
Gaststätten 1,4
Beherbergungsbetriebe 1,4
Kindergarten, Schule, Hochschulen 1,5
physikalische Labore 1,5
Justizvollzugsanstalt 1,6
Krankenhaus, Pflegeheim 1,8
Abfertigungsgebäude von Verkehrsanlagen 2,0
Kraftwerke 2,0
Versammlungsstätten, Diskotheken 2,5
chemisch-biologische Labore 3,0
Funktionsbereiche im Krankenhaus 3,0

      In der Veröffentlichung [16] finden sich dann tabellierte Schwierigkeitsbeiwerte für das Projekt sP für folgende Kriterien:

       – mehr als eine Nutzung, welche innerhalb eines Projektes den Bearbeitungsaufwand erhöhen, da stets verschiedene Vorschriften parallel ausgewertet und zum Teil divergierende Festlegungen im Brandschutzkonzept zusammengeführt werden müssen,

       – Variantenauswertungen, da diese z. B. für unterschiedliche Nutzungsanforderungen jeweils mehrere brandschutztechnisch-baurechtliche Auswertungen erfordern,

       – besondere Einsatzbedingungen der Feuerwehr; gedacht ist hier z. B. an eine schlechte oder eingeschränkte Zugänglichkeit, die eine intensive Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle erfordert oder auch besondere Gefahren, wie Strahlenschutzbelange etc.,

       – besondere Dokumentationsstandards, da diese einen Zusatzaufwand in der Aufbereitung von Brandschutzkonzepten einschließlich Visualisierung entstehen lassen,

       – Einsatz von Datenplattformen, da als Erfahrungssatz der Praxis der Vorteil einer übersichtlichen Datenverwaltung durch solche Plattformen in Brandschutzbüros nicht durchschlägt, da diese häufig nicht nur ein Projekt mit einer entsprechenden Plattform bearbeiten, sondern parallel mehrere Plattformen bedienen müssen, was einen überproportionalen Schulungsaufwand etc. generiert,

       – besondere Genehmigungsverfahren, wie z. B. nach Bundesimmissionsschutzgesetz, welche in der Regel zu weiteren Gesprächspartnern und zusätzlichen Regelwerken führen, die somit in die Brandschutzplanung als erhöhter Aufwand einbezogen werden müssen,

       – mehrstufige Verfahren; hier hat sich eine wesentliche Erhöhung des Aufwandes herausgestellt, da mit den Unterbrechungen die aus auftraggeber-seitig erforderlichen Genehmigungs- oder Bewilligungsprozessen entstehen, nicht nur der Aufwand in der Einarbeitung bei Projektfortführung, sondern auch erhöhte Anforderungen an die Dokumentation der Arbeits(zwischen)-ergebnisse resultieren. Dies trifft sowohl für mehrstufige Verfahren bei Großprojekten privater Investoren, aber auch bei typischen Verfahren der öffentlichen Hand zu.

      Für die Schwierigkeitsbeiwerte der Teilflächen sT werden folgende Kriterien berücksichtigt:

       – unterirdisches Geschoss, da hier in der Regel besondere Fragen der Zugänglichkeit, aber auch der Rauchabführung resultieren und im Brandschutzkonzept zusätzlich behandelt werden müssen,

       – offene Geschossverbindung, die in der Regel aus Abweichungstatbeständen resultiert, mit besonderen Bewertungen und Argumentationen im Brandschutzkonzept,

       – Bestandsbau, welcher

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