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für den internationalen Lizenzhandel sind weiterhin:

      Bologna Childrens Book FairInternationale Kinder- und Jugendbuchmesse, Lizenzhandel und Treffpunkt für Buchillustratoren, jährlich im April (www.bolognachildrensbookfair.com).

      Bookexpo AmericaInternationale Fach- und Lizenzmesse, jährlich im Mai/Juni an wechselnden Orten in den USA (www.bookexpoamerica.com).

      London BookfairWichtige internationale Lizenzmesse, vor allem für den angelsächsischen Sprachraum, jährlich März/April (www.londonbookfair.co.uk).

      Wenn Ihr Programm den Schwerpunkt auf eine bestimmte Region oder einen bestimmten Sprachraum setzt, sind auch weitere nationale Buchmessen in den betreffenden Ländern interessant. Einen internationalen Buchmessekalender finden Sie unter www.buchmesse.de. Darüber hinaus sind große Fach- und Publikumsmessen wie die Internationale Tourismus-Börse in Berlin für Reisebücher oder die Spielwarenmesse in Nürnberg für Hobbyliteratur von Bedeutung – auch um direkt mit potenziellen Autoren in Kontakt zu treten. Regionale Bücherschauen bieten eine Plattform, das Verlagsprogramm einem interessierten Publikum vorzustellen, eignen sich aber weniger für die Akquise.

       Verwendete und weiterführende Literatur

      Hardt, Petra Christine: Buying, Protecting and Selling Rights. Wie urheberrechtlich geschützte Werke erworben, gesichert und verbreitet werden. 2. Auflage. Frankfurt a.M.: Bramann 2015.

      Ein umfassender Überblick über den Einkauf und Verkauf von Lizenzen.

      Norrick-Rühl, Corinna: Internationaler Buchmarkt. Frankfurt a. M.: Bramann 2019.

      Alles Wissenswerte über das internationale Geschäft mit Büchern, mit Schwerpunkt auf den angelsächsischen Ländern.

       Verträge

      Haben Sie ein Projekt für Ihr Programm akquiriert, müssen Sie einen Vertrag aushandeln – sei es direkt mit Autoren, mit Agenten oder mit lizenzgebenden Verlagen (siehe Kapitel 2.2). Doch über welche Punkte sprechen Sie überhaupt jenseits aller urheber- und vertragsrechtlichen Details, die in den üblichen Standard- und Normverträgen bereits juristisch einwandfrei fixiert sind? Was können Sie anbieten, wo können Sie nachgeben und wo eher nicht?

      NORMVERTRÄGEIn der Belletristik und im Sachbuch gibt es den ›Normvertrag für den Abschluss von Verlagsverträgen‹, der mit dem Verband deutscher Schriftsteller (VS) ausgehandelt wurde, für Fachbücher und wissenschaftliche Werke die ›Vertragsnormen für wissenschaftliche Verlagswerke‹, vereinbart mit dem Deutschen Hochschulverband. Diese Normverträge regeln alle wesentlichen Fragen in der Zusammenarbeit zwischen Autor und Verlag und sind auf den Internetseiten des Börsenvereins (www.boersenverein.de) zu finden.

      •VerwertungsrechteDa Sie jetzt noch nicht wissen, welche buchnahen und buchfernen Rechte Sie später tatsächlich verwerten werden, sollten Sie darüber nicht verhandeln. Manche Autoren wollen die Übersetzungsrechte oder die digitalen Rechte zurückbehalten und selbst nutzen – was sich oft als Illusion herausstellt. Denn der Verlag hat mit Sicherheit die besseren Kontakte zu potenziellen Lizenznehmern. Auch die digitalen Rechte sollten Sie mit Bedacht verhandeln: Es ist immer noch nicht absehbar, welche Verwertungsformen sich in Zukunft durchsetzen und attraktive Einnahmen versprechen.

      •LaufzeitEin Vertrag kann für eine begrenzte Laufzeit von meist fünf, zehn oder fünfzehn Jahren oder auf unbegrenzte Zeit, also für die Dauer des gesetzlichen #Urheberrechts, geschlossen werden, was sich in den meisten Fällen empfiehlt. Ist ein Werk als Reihe oder Serie angelegt, schließen Sie am besten einen Mehrbuchvertrag ab, dessen Konditionen für mehrere Bücher gelten.

      •ArbeitstitelLegen Sie nur einen vorläufigen Arbeitstitel fest. So halten Sie sich die Möglichkeit offen, den Titel vor Erscheinen kurzfristig zu ändern. Wenngleich die letzte Entscheidung über den Buchtitel beim Verlag liegt, beziehen Sie die Autoren ein. Das Gleiche gilt übrigens für die Festlegung wesentlicher Ausstattungsmerkmale wie #Einband oder Layout.

      •ProjektbeschreibungFalls noch kein vollständiges Manuskript vorliegt, sollten Sie Gliederung und Exposé zum Bestandteil des Vertrags machen. So sichern Sie ab, dass das Werk am Ende Ihren Vorstellungen entspricht.

      •UmfangVereinbaren Sie den Umfang des Manuskripts. Stellen Sie auch klar, auf welcher Basis dieser Umfang berechnet wird und wie viele Abbildungen und Tabellen enthalten sind.

      •AbgabeterminVerlegen Sie den Abgabetermin nach vorn, so haben Sie bei Verspätungen einen Puffer. Eine Nachfrist sollte nicht mehr als einen Monat betragen.

      •AuflagenhöheFür Autoren oder Literaturagenten kann die Höhe der Erstauflage ein wichtiges Entscheidungskriterium bei der Wahl des Verlags sein. Daran lässt sich ablesen, welche Erfolgsaussichten Sie dem Werk einräumen. Auch zur Bestimmung des Vorschusses ist die #Auflage wesentlich. Wahrscheinlich können Sie sich jetzt noch nicht auf eine bestimmte Auflagenhöhe festlegen und sollten deshalb verbindliche Zusagen vermeiden.

      •HonorarÜblich sind einmalige Pauschalhonorare oder absatzbezogene Honorare mit einer prozentualen Beteiligung, bei denen Sie das Verkaufsrisiko nicht allein tragen. Eine prozentuale Beteiligung wird auf Basis des Nettoladenpreises (Ladenpreis abzüglich Umsatzsteuer) oder des Nettohandelserlöses (Ladenpreis abzüglich Umsatzsteuer und Handelsrabatt) aller verkauften Exemplare berechnet. Sie können den Honorarsatz fix vereinbaren, also beispielsweise pauschal 9 Prozent auf alle abgesetzten Exemplare zahlen, oder staffeln, zum Beispiel 8 Prozent bis 5.000 Exemplare und 10 Prozent danach.

      •VorschussAuf eine prozentuale Beteiligung können Sie einen Vorschuss gewähren. Dieser wird mit dem übrigen Honorar verrechnet und ist meist nicht rückzahlbar. Der Verlag trägt in diesem Fall das finanzielle Risiko, wenn die Verkäufe hinter den Erwartungen zurückbleiben. Deshalb sollte die Vorauszahlung nicht höher sein als das Honorar, das bei einer prozentualen Beteiligung fällig wäre, wenn das Buch das Absatzziel für die ersten zwölf Monate nach Erscheinen erreicht. Kennen Sie dieses nicht, nehmen Sie die Hälfte der geplanten Erstauflage als Berechnungsgrundlage. Vorschüsse werden in der Regel zur Hälfte bei Vertragsunterzeichnung und bei Erscheinen oder Manuskriptannahme gezahlt. Achten Sie darauf, dass die Zahlung nicht automatisch bei Manuskriptabgabe fällig wird; dann haben Sie bessere Chancen, wenn Sie bei Mängeln auf Nachbesserung drängen.

      •BestsellerbonusBei besonders verkaufsträchtigen Projekten oder hochkarätigen Autoren kann ein Bestsellerbonus vereinbart werden. Dieser pauschale oder prozentuale Aufschlag auf das Honorar ist an das Erreichen vorab definierter Ziele gekoppelt: zum Beispiel an eine bestimmte Verkaufszahl, eine bestimmte Mindestplatzierung oder Verweildauer in einer relevanten Bestsellerliste.

      •NebenrechteverwertungAus der Verwertung der Nebenrechte, beispielsweise dem Verkauf von Taschenbuch- oder Übersetzungslizenzen, erhalten die Verfasser eine prozentuale Beteiligung von meist 50 bis 60 Prozent der Erlöse nach Abzug eventueller Provisionen.

      •FreiexemplareDas Verlagsrecht verlangt 1 Prozent der Auflage, mindestens jedoch 5 und höchstens 15 Belegexemplare. Solange es sich nicht um ein übermäßig teures Werk handelt, dürfen Sie in diesem Punkt flexibel sein und den Wünschen Ihrer Vertragspartner entgegenkommen. Üblich sind zwischen 10 und 20 Freiexemplaren.

      •MarketingplanBei Bestsellern sind Marketingpläne oft fester Bestandteil

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