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Reichsrecht waren reformatorische Konfessionen wie die Täufer (Mennoniten), die Unitarier und die Böhmischen Brüder. Obwohl der Dreißigjährige Krieg rechtlich kaum etwas änderte, stärkte er die Zweifel an der Berechtigung von religiöser Intoleranz.

      Die nächste wichtige Stufe nahmen der Baptist Roger Williams (1636), der Kongregationalist Thomas Hooker (1636) und der Quäker William Penn (1682) in den nordamerikanischen Kolonien Rhode Island, Connecticut und Pennsylvanien. Sie verknüpften die in der Plymouth Colony (1620) und Massachusetts Bay Colony (1628) geschaffene demokratische Regierungsform mit uneingeschränkter Religionsfreiheit. Diese Kolonien, insbesondere das flächenmäßig große Pennsylvanien, wurden zu Zufluchtsstätten für verfolgte religiöse Minderheiten. Auch Katholiken und Juden erhielten volles Bürgerrecht und konnten ihre Religion frei ausüben. Wie Luther begründeten Williams, Hooker und Penn die religiöse Toleranz theologisch: Da der christliche Glaube das freie Geschenk des Heiligen Geistes ist, kann er nicht erzwungen werden.

      Entscheidend wurde die Proklamation der Religionsfreiheit im Rahmen der Menschenrechte in der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung (1776), Verfassung und Bill of Rights. Trotz großer theologischer Unterschiede arbeiteten vor allem Baptisten und Presbyterianer mit Deisten wie Thomas Jefferson zusammen, um der Trennung von Staat und Kirche und der Religionsfreiheit Verfassungsrang zu geben.0 Die Unabhängigkeitserklärung begründete die Menschenrechte Gleichheit, Recht auf Leben und Freiheit, einschließlich der Religionsfreiheit, aus dem biblischen Schöpfungsglauben. Sie sind den Menschen von „ihrem Schöpfer“ („their Creator“) verliehen worden. Heinrich August Winkler: „Der Gottesbezug … drückte die Einsicht in die theologische Vorgeschichte der Menschenrechte aus. Die Idee der persönlichen Würde jedes einzelnen Menschen hatte ihren Ursprung im jüdischchristlichen Glauben an den einen Gott, der die Menschen nach seinem Bilde geschaffen hatte. Das Bekenntnis zur Gleichheit der Menschen vor dem Gesetz setzte historisch den Glauben an die Gleichheit der Menschen vor Gott voraus.“

      Der englische Philosoph John Locke konzipierte 1667 in englischer Sprache einen Aufsatz, der 1689 anonym in Latein unter dem Titel Epistola de tolerantia („Brief über die Toleranz“) erschien. Diesem folgten zwei weitere in englischer Sprache A Second Letter Concerning Toleration (1690) und A Third Letter Concerning Toleration (1692). Locke plädierte für eine gewisse Duldung unterschiedlicher religiöser Bekenntnisse, jedoch nicht des Atheismus und nur eingeschränkt des Katholizismus. In England wurde in ähnlichem Sinne 1689 vom Parlament der Toleration Act verabschiedet.

      Im Zeitalter der Aufklärung wird die Toleranzidee zur Forderung einer Duldung aller Konfessionen, der Bedeutungsbereich des Toleranzbegriffs wird auch über das Religiöse hinaus erweitert, auf eine allgemeine Duldung anders Denkender und Handelnder. Vordenker der Aufklärung setzten sich für die Umsetzung ein. So gilt in Lessings 1779 veröffentlichtem Drama Nathan der Weise die Ringparabel als eine zeitgenössische Formulierung des Toleranzgedankens, bezogen auf die drei großen monotheistischen Religionen. In Frankreich machte sich Voltaire bereits 1763 in seiner Schrift Traité sur la tolérance („Abhandlung über den Toleranzgedanken“) zum Fürsprecher einer uneingeschränkten Glaubens- und Gewissensfreiheit.

      Zu Beginn des 19. Jahrhunderts definierte Brockhaus im Conversations-Lexikon: „Die Toleranz – Duldung – heißt die Zulassung einzelner Personen, oder auch ganzer Gesellschaften, welche in Rücksicht der Religion anders denken, als die zur herrschenden Religion sich bekennenden Bewohner eines Orts oder Landes.“ Und Goethe forderte in seiner Aphorismensammlung Maximen und Reflexionen: „Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muss zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen.“

       Der englische Philosoph und Ökonom John Stuart Mill verwendete in der Mitte des 19. Jahrhunderts den Begriff der Toleranz nicht als Terminus, sondern sprach von religiöser Toleranz im traditionellen Sinne. Seine Betonung individueller Freiheiten gilt jedoch als wegweisend für die Toleranzidee und die Ausdehnung des Bedeutungsrahmens: Insbesondere seit Mill wird von Toleranz nicht nur in Bezug auf das Verhältnis zwischen Gruppen, sondern auch in Bezug auf Gruppen zu Individuen und Individuen zu Individuen gesprochen.

       Quelle: Seite „Toleranz“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 25. November 2019, 13: 14 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Toleranz&oldid=194359482 (Abgerufen: 31. Januar 2020, 08: 44 UTC)

      Habgier

      Habgier ist eine der Totsünden und ist zusammen mit Egoismus und Neid einer der stärksten Treiber für apokalyptische Entwicklungen. In der jüngsten Vergangenheit wird dieser Zusammenhang bei der Finanzkrise deutlich sichtbar, die vor allem durch die Gier breiter Bevölkerungsschichten nach Reichtum ohne Gegenleistung angetrieben wurde. Die Gier nach der Steigerung des Aktienwertes ließ sehr viele Aktionäre die notwendige kritische Betrachtung des Unternehmens und des Umfelds der Geldpolitik vergessen. Banken haben Pseudo-Träume, der bei kritischer Betrachtung jede Grundlage fehlte, mit einem gigantischen Gewinn verkauft. Der Käufer erhielt lediglich das Versprechen, dass er sein eingesetztes Kapital in überschaubarer Zeit vermehren könne. Hätte der Anleger eine Nacht über seine Entscheidung geschlafen, so hätte er mit Sicherheit die angebotenen Papiere nicht gekauft. Viele dieser Anleger waren weder geistig noch intellektuell in der Lage die angebotenen Anlagen zu verstehen. Sehr oft haben sogar die Mitarbeiter der Banken nicht verstanden, was sie dort verkauften.

      Durch dieses Verhalten entstand der Gesellschaft ein immenser Schaden, denn viele dieser Anleger haben sich sogar verschuldet, um eine mögliche sogenannte „Teilhabe“ an dem Kuchen zu ergattern. Warnrufe von Fachleuten und teilweise sogar aus der Politik blieben ungehört. Erstaunlicherweise ging nach dem Erwachen die Schuldzuweisung nur an die Verkäufer. Dabei tragen die Käufer mindestens 50% der Mitschuld. Es ist erstaunlich, dass die Gier der Menschen nach dem Abflauen der Finanzkrise in den letzten zwei bis drei Jahren wieder gestiegen ist und es bahnt sich wieder eine ähnliche Finanzblase wie vor acht Jahren an. Medien wollen zu einer korrektiven Aufklärungsarbeit beitragen. Dies wurde jedoch nicht geschafft. Die Gier der heutigen Bevölkerung ist in keiner Weise kleiner geworden durch die Finanzkrise.

      Habgier

       Habgier, Raffgier, Habsucht oder Raffsucht ist das übersteigerte Streben nach materiellem Besitz, unabhängig von dessen Nutzen, und eng verwandt mit dem Geiz, der übertriebenen Sparsamkeit und dem Unwillen zu teilen.

      Habgier ist dem Egoismus, der Eifersucht und dem Neid verwandt.

      Perspektive der Religion

      Im Katholizismus gehört die Avaritia, der Geiz, die Habsucht, als zweite zu den sieben Hauptlastern oder -sünden, die als die Wurzeln von Todsünden betrachtet werden. Im Lukasevangelium, 12. Kapitel, Vers 15 heißt es: „Und er sprach zu ihnen: Seht zu und hütet euch vor aller Habgier, denn niemand lebt davon, dass er viele Güter hat.“ Im Epheserbrief, 5. Kapitel, Vers 5 steht sogar: „Ihr könnt sicher sein, dass kein unzüchtiger, unreiner oder habgieriger Mensch je das Reich Christi und Gottes miterben wird.“ Siehe auch: Laster.

      Strafrecht

      Die Habgier spielt eine besondere Rolle im deutschen Strafrecht als Tatbestandsmerkmal des Mordes (§ 211 StGB) und ist eines der Merkmale, das eine Tötung als Mord qualifiziert. Habgier wird von der Rechtswissenschaft als „rücksichtsloses Streben nach Gewinn um jeden Preis“ definiert. Sie gehört zum subjektiven Tatbestand (Mordmerkmal der ersten Gruppe). Damit das Vorliegen der Habgier bejaht werden kann, muss sie nicht das einzige Motiv der Tötung sein, aber tatbeherrschend und/oder „bewusstseinsdominant“. Es genügt nach – insbesondere auch in der Rechtsprechung vorherrschender – Auffassung, wenn der Täter durch die Tötung lediglich Aufwendungen ersparen will (z. B. Unterhaltszahlungen oder die Rückzahlung eines Darlehens). Der Täter muss also durch die Tat sein Vermögen objektiv wie auch aus seiner Sicht unmittelbar vermehren wollen, wobei der Entfall von „Passiva“ ausreicht (beim Versuch ist beim Ausbleiben des Erfolges auf die Wahrscheinlichkeit abzustellen).

      Perspektive der Pädagogik

      Zu den Autoren, die

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