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Normen des BGB enthalten. Welches ist eine allgemeine Regelung und muss deshalb vor der Klammer, also im Allgemeinen Teil stehen?

      Beispiel

      (a) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

      (b) Sachen im Sinne des Gesetzes sind nur körperliche Gegenstände.

      (c) Der Eigentümer kann von dem Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen.

      Antwort: In Satz (b) wird der Begriff der Sache legaldefiniert. Das ist eine allgemeine Regel, die im Allgemeinen Teil stehen muss.

      (1) (a) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren.

      (b) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen.

      (c) Wer einem anderen die Schließung eines Vertrags anträgt, ist an den Antrag gebunden, es sei denn, dass er die Gebundenheit ausgeschlossen hat.

      (2) (a) Bestandteile einer Sache, die voneinander nicht getrennt werden können, ohne dass der eine oder der andere zerstört oder in seinem Wesen verändert wird (wesentliche Bestandteile), können nicht Gegenstand besonderer Rechte sein.

      (b) Werden bewegliche Sachen miteinander dergestalt verbunden, dass sie wesentliche Bestandteile einer einheitlichen Sache werden, so werden die bisherigen Eigentümer Miteigentümer dieser Sache.

      (c) Hat der Besitzer mit der Sache eine andere Sache als wesentlichen Bestandteil verbunden, so kann er sie abtrennen und sich aneignen.

      (3) (a) Erlangt der Erwerber aufgrund der Veräußerung den Besitz von Zubehörstücken, die dem Veräußerer nicht gehören oder mit Rechten Dritter belastet sind, so finden die Vorschriften der §§ 932–936 BGB Anwendung. (b) Das Vorkaufsrecht kann auf das Zubehör erstreckt werden, das mit dem Grundstück verkauft wird. (c) Zubehör sind bewegliche Sachen, die, ohne Bestandteile der Hauptsache zu sein, dem wirtschaftlichen Zwecke der Hauptsache zu dienen bestimmt sind und zu ihr in einem dieser Bestimmung entsprechenden räumlichen Verhältnis stehen.

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      a) Einige Sätze in Übung 4b) drücken Besitzverhältnisse aus. Sehen Sie sich die Sätze noch einmal an und kombinieren Sie.

      Hinweis

      Um Besitzverhältnisse anzuzeigen, benutzt man in der deutschen Schriftsprache und in der Rechtssprache meist den Genitiv. Umgangssprachlich verwendet man eher die Präposition von (+ Dat.).

kein Alternativtext verfügbar

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      b) Formulieren Sie Ihre Genitivbeispiele aus Übung 5a) um.

      Beispiel

      die Rechtsfähigkeit des Mädchens – die Rechtsfähigkeit von einem Mädchen

      c) Ergänzen Sie die Tabelle mit den entsprechenden Endungen.

      Hinweis

      Achten Sie darauf, dass im Singular maskulin und neutrum in den meisten Fällen ein -s an das Nomen gehängt wird. Ausnahmen bilden die schwachen Maskulina (z. B. der Mensch) und nominalisierte Adjektive bzw. Partizipien (z. B. der Deutsche).

      Im Dativ Plural hängt man immer ein -n an das Nomen. Nomen mit einem Zischlaut am Ende, beispielsweise -ss, -z oder -tz, bilden den Genitiv immer auf -es, also des Gesetzes, des Satzes. Bei vielen anderen ein- und zweisilbigen Nomen sind grundsätzlich beide Formen möglich. Dies bestimmt häufig der Satzrhythmus. Im Zweifelsfall schauen Sie am besten im Rechtschreibduden (siehe Literaturverzeichnis) nach. Dort finden Sie das optionale Genitiv-e direkt hinter dem Artikel in eckigen Klammern, also z. B. Vertrag, der; -[e]s.

kein Alternativtext verfügbar [Bild vergrößern] Sg. mask. Sg. fem. Sg. neutr. Pl.
Nom. der Laptop (k)ein Laptop . . . . .(5) . . . . .(6) . . . . .(10) (k)ein Handy die Verträge keine Verträge
Gen. . . . . .(1) . . . . .(2) der DVD . . . . .(7) des Handys . . . . .(11) . . . . .(15) keiner Verträge
Dat. dem Laptop . . . . .(3) . . . . .(8) (k)einer DVD . . . . .(12) . . . . .(13) den Verträgen . . . . .(16)
Akk. . . . . .(4) (k)einen Laptop die DVD . . . . .(9) das Handy . . . . .(14) . . . . .(17) . . . . .(18)

      d) Korrigieren Sie die Fehler und formulieren Sie richtige Wortgruppen im Genitiv.

Fehler Korrektur
der Mutters Tochtern die Tochter der Mutter
(1) die Kündigung einem Vertrag
(2) die Rechte den Mieter
(3) des Besitzersʼ Haus
(4) dem Verkäufer Buchs
(5) die Übergabe des Saches
(6) die Rechtsfähigkeit das Kind
(7) des BGBʼs Gesetze
(8) die Zahlungen ein Zins

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