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des gestohlenen Laptops (. . .) (13) der Rechtsanwalt (14) Die Tatsache, dass der Beklagte nicht zu erkennen gab, dass die Uhr, welche er vor sich auf dem Tisch abgelegt hatte, nur eine billige Kopie und kein Original war, kann hier nicht von Bedeutung sein. (15) Der Auszubildende schloss einen Kaufvertrag über ein neues Computersystem ab. (16) unverzüglich

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      Welche Wörter würden Sie wählen, wenn Sie sich in richtigem Rechtsdeutsch ausdrücken müssten? Markieren Sie sie und begründen Sie kurz.

Variante 1 Variante 2 Begründung
Bsp. annehmen akzeptieren keine Fremdwörter, akzeptieren ist ein Fremdwort
(1) einen Anspruch haben auf (+ Akk.) etwas beanspruchen
(2) finanzielle Mittel (Pl.) die Kohle
(3) differenzieren unterscheiden
(4) der Freund der Partner
(5) müssen die Pflicht haben
(6) die Übergabe der Sache die Sache übergeben
(7) etwas kriegen etwas erlangen
(8) die Konsumentin der Verbraucher

      1A › III. Das BGB

III. Das BGB

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      a) Lesen Sie folgenden Text zum BGB.

       Das BGB

      Das Bürgerliche Gesetzbuch ist die grundlegende Kodifikation des deutschen Privatrechts. Das BGB trat am 1.1.1900 in Kraft. Es regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen und beruht im Wesentlichen auf dem Prinzip der Privatautonomie, d.h. dass die Personen, die am Rechtsverkehr teilnehmen, gleichrangig sind und frei handeln können sollen. Sie können sich ihre jeweiligen Vertragspartner und auch den Vertragsinhalt aussuchen.

      Das BGB besteht aus fünf Büchern. Diese heißen Allgemeiner Teil, Recht der Schuldverhältnisse, Sachenrecht, Familienrecht und Erbrecht. Der Allgemeine Teil enthält alle allgemeinen Regeln, die für das gesamte BGB relevant sind. Hierzu zählen vor allem Vorschriften über Personen, die am Rechtsverkehr teilnehmen und über Rechtsgeschäfte, die diese Personen tätigen können. Das Schuldrecht weist allgemeine und besondere Regeln über vertragliche und gesetzliche Schuldverhältnisse auf. Das sind schuldrechtliche Beziehungen zwischen Personen. Das Sachenrecht umfasst Rechtsbeziehungen von Personen zu Sachen. Vor allem gehören hierzu das Eigentum und der Besitz einer Person an einer Sache. Das Familienrecht enthält Vorschriften über die Ehe und das Verhältnis der Eltern zu ihren Kindern. Das Erbrecht regelt, auf wen das Vermögen einer Person nach ihrem Tod übergeht.

      Das Recht des BGB kann gerichtlich durchgesetzt werden. Zuständig ist die sogenannte ordentliche Gerichtsbarkeit. Die Rechtsprechung erfolgt durch die Amtsgerichte (AG), die Landgerichte (LG), die Oberlandesgerichte (OLG) und den Bundesgerichtshof (BGH).

      b) Sind folgende Aussagen richtig oder falsch?

Aussage richtig falsch
Bsp. Die Rechtsprechung zum BGB erfolgt durch das Bundesverwaltungsgericht. x
(1) Die Normen des Allgemeinen Teils gelten für das gesamte BGB.
(2) Das BGB regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Staat und dem Bürger.
(3) Das erste Buch des BGB enthält die Grundrechte.
(4) Die Rechtsgeschäftslehre befindet sich im BGB AT.
(5) Das Sachenrecht regelt Rechtsbeziehungen von Personen zu Sachen.
(6) Das Recht, das auf die Ehe Anwendung findet, ist nicht im BGB enthalten.
(7) Das BGB gilt seit mehr als 100 Jahren.

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      a) Schauen Sie im BGB nach und schreiben Sie in die Tabelle, welche Paragrafen zu welchem Buch gehören.

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