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11.Übung Unmöglichkeit bei persönlicher Leistungspflicht

       12.Übung Abgrenzung der Unmöglichkeitsformen

       13.Übung Anfängliche Unmöglichkeit

       14.Übung Schadensersatzanspruch des Gläubigers

       15.Übung Anspruch des Schuldners auf die Gegenleistung

       III.Übungen zur Falllösungstechnik

       16.Übungsfall Nr. 31

       17.Übungsfall Nr. 32

       Sachverzeichnis

       Lösungen

      Inhaltsverzeichnis

       A. Orientierung im deutschen Recht und im BGB

       B. Lesen und Verstehen der Normen des BGB

       C. Einführung in den Gutachtenstil

      1 › A. Orientierung im deutschen Recht und im BGB

      1

      Bevor Sie beginnen, sich mit den ersten beiden Büchern des BGB detailliert zu befassen, sollten Sie zunächst einen Überblick über das deutsche Recht und das BGB als Ganzes gewinnen. Sie erwerben damit das nötige Hintergrundwissen, um die weiteren Themen in diesem Buch besser zu verstehen.

      Im ersten Abschnitt dieses Kapitels werden Sie mit der Systematik des deutschen Rechts vertraut gemacht. Dieses ist eine kodifizierte Rechtsordnung. Das bedeutet, dass die meisten Rechtsregeln in geschriebenen Normen niedergelegt sind, die Sie in Gesetzbüchern finden.

      Die sogenannte Rechtssprache wird nicht nur in den Normen, sondern auch in Urteilen und in der Sekundärliteratur wie Lehrbüchern, Kommentaren, Aufsätzen und Monographien verwendet. Im zweiten Abschnitt werden Sie an diese Fachsprache herangeführt und lernen ihre Charakteristika kennen. Sie bekommen einen Einblick in diese Besonderheiten, lernen, wie man sie von der Umgangs- und Allgemeinsprache unterscheidet und wenden Ihre erworbenen Kenntnisse in verschiedenen Übungen an. Ziel ist es, Sie für einige ausgewählte Charakteristika der deutschen Rechtssprache zu sensibilisieren, die Ihnen im Laufe Ihres Studiums immer wieder begegnen werden. Sie sollen befähigt werden, diese selbständig zu erkennen, zu verstehen und später sowohl schriftlich als auch mündlich adäquat und im richtigen Kontext zu benutzen.

      Der dritte Abschnitt führt Sie in das BGB und seine Entstehungsgeschichte ein. Das BGB ist eines der zentralen Gesetzbücher des deutschen Privatrechts, das 2385 Paragrafen umfasst. Sie lernen hier seine Stuktur kennen, um sich orientieren zu können.

      Wenn Juristen eine Rechtsfrage erörtern, zitieren Sie dabei in der Regel die entsprechende Norm. Im vierten Abschnitt dieses Kapitels wird deshalb erklärt und geübt, wie man richtig zitiert.

      1A › I. Überblick über das deutsche Recht

I. Überblick über das deutsche Recht

      2

      a) Lesen Sie folgenden Text zur Systematik des deutschen Rechts.

       Systematik des deutschen Rechts

      Im deutschen Recht unterscheidet man das öffentliche Recht vom Privatrecht. Das öffentliche Recht enthält die Bestimmungen über die Organisation des Staates und Vorschriften, die das Rechtsverhältnis zwischen Staat und Bürger betreffen. Es handelt sich hierbei um ein vertikales Verhältnis bzw. ein Über-Unterordnungsverhältnis. Das Privatrecht, das oft auch als Zivilrecht oder Bürgerliches Recht bezeichnet wird, umfasst demgegenüber alle Bestimmungen, die die Rechtsverhältnisse zwischen Personen des Privatrechts (natürliche Personen und juristische Personen wie GmbH und AG) regeln. Es handelt sich hierbei um horizontale Verhältnisse. Diese werden im Wesentlichen durch das BGB geregelt. Neben dem öffentlichen Recht und dem Privatrecht gibt es noch das Strafrecht. Dieses nimmt eine Sonderrolle ein. Da den Strafanspruch allein der Staat hat (d.h. allein der Staat darf bestrafen und die Rechtsdurchsetzung sichern), regelt das Strafrecht die Beziehungen zwischen Staat und Bürger. Es ist also systematisch als ein Teil des öffentlichen Rechts anzusehen, als welches es im Gerichtssystem allerdings nicht gilt. Auch in der juristischen Ausbildung an deutschen Universitäten wird es als separates Rechtsgebiet betrachtet. Aus diesem Grund geht man im deutschen Recht von der Existenz dreier Rechtsgebiete aus: dem Strafrecht, dem öffentlichen Recht und dem Privatrecht.

      b) Entscheiden Sie, ob folgende Aussagen in Bezug auf den Text richtig, falsch oder nicht im Text enthalten sind.

Aussage richtig falsch nicht im Text
Bsp. Dem deutschen Recht liegt eine Systematik zugrunde. x
(1) Das Hauptrechtsgebiet des öffentlichen Rechts ist das Verfassungsrecht.
(2) Ein Synonym für Privatrecht ist öffentliches Recht.
(3) Im Privatrecht

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