Скачать книгу
align="left">Bundeskriminalamt
BtMG | Betäubungsmittelgesetz, Deutschland |
Crit Crim | Critical Criminology |
Daten und Fakten (AT) | Bundesministerium für Inneres : Daten und Fakten. Kriminalität in Österreich |
Drogen und Strafrecht (CH) [Berichtsjahr] | Bundesamt für Statistik: Drogen und Strafrecht |
Erster Periodischer Sicherheitsbericht | Bundesministerium des Innern; Bundesministerium der Justiz: Erster Periodischer Sicherheitsbericht |
GA | Goltdammer’s Archiv für Strafrecht |
Gerichtliche Kriminalstatistik (AT) [Berichtsjahr] | Statistik Austria – Bundesanstalt Statistik Österreich: Gerichtliche Kriminalstatistik |
GG | Grundgesetz, Deutschland |
JGG | Jugendgerichtsgesetz, Deutschland |
JRCD | Journal of Research in Crime and Delinquency |
KFN | Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen |
KJ | Kritische Justiz |
KrimJ | Kriminologisches Journal |
KritV | Kritische Vierteljahresschrift für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft |
MschrKrim | Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform |
NJW | Neue Juristische Wochenschrift |
NK | Neue Kriminalpolitik |
NStZ | Neue Zeitschrift für Strafrecht |
Opferhilfestatistik (CH) [Berichtsjahr] | Bundesamt für Statistik: Opferhilfestatistik |
PKS [Berichtsjahr] | Bundeskriminalamt: Polizeiliche Kriminalstatistik, Bundesrepublik Deutschland; Bundesministerium des Innern: Polizeiliche Kriminalstatistik, IMK-Bericht 2015 |
PKS (AT) [Berichtsjahr] | Bundesministerium für Inneres : Polizeiliche Kriminalstatistik (Österreich) |
PKS (CH) [Berichtsjahr] | Bundesamt für Statistik (zuvor: Bundesamt für Polizeiwesen): Polizeiliche Kriminalstatistik (Schweiz) |
Rechtspflege – Bestand der Gefangenen und Verwahrten [Berichtsjahr] | Statistisches Bundesamt: Rechtspflege – Bestand der Gefangenen und Verwahrten in den deutschen Justizvollzugsanstalten |
Rechtspflege – Staatsanwaltschaften [Berichtsjahr] | Statistisches Bundesamt: Rechtspflege – Staatsanwaltschaften. Fachserie 10 Reihe 2.6 |
Rechtspflege – Strafverfolgung [Berichtsjahr] | Statistisches Bundesamt: Rechtspflege – Strafverfolgung. Fachserie 10 Reihe 3 |
Rechtspflege – Strafvollzug [Berichtsjahr] | Statistisches Bundesamt: Rechtspflege – Strafvollzug. Demographische und kriminologische Merkmale der Strafgefangenen. Fachserie 10 Reihe 4.1 bzw. Reihe 2 |
RevIntCrim | Revue Internationale de Criminologie et de Police Technique |
Rückfallraten – Erwachsene (CH) [Berichtsjahr] | Bundesamt für Statistik: Erwachsene: Rückfallrate nach Geschlecht, Alter, Vorverurteilungen, Rückfalltyp und ausgewählten Straftaten |
Sicherheitsbericht (AT) [Berichtsjahr] | Bundesministerium für Inneres (zuvor auch: Bundesministerium für Justiz; Republik Österreich): Sicherheitsbericht |
SozRevue | Soziologische Revue |
StGB | Strafgesetzbuch, Deutschland |
StGB (CH) | Strafgesetzbuch der Schweiz |
StGB (AT) | Strafgesetzbuch, Österreich |
Stichtagserhebung Jugendsanktionen (CH) [Berichtsjahr] | Bundesamt für Statistik: Stichtagserhebung Jugendsanktionen |
StPO | Strafprozessordnung, Deutschland |
StPO (AT) | Strafprozessordnung, Österreich |
StraFo | Strafverteidiger-Forum |
Strafurteilsstatistik (CH) [Berichtsjahr] | Bundesamt für Statistik: Strafurteilsstatistik |
Strafvollzug: Einweisungen, mittlerer Bestand, Aufenthaltstage (CH) [Berichtsjahr] | Bundesamt für Statistik: Strafvollzug: Einweisungen, mittlerer Bestand, Aufenthaltstage |
Strafvollzug: Entlassungsart und Aufenthaltsdauer (CH) [Berichtsjahr] | Bundesamt für Statistik: Strafvollzug: Entlassungsart und Aufenthaltsdauer |
Strafvollzug: Statistik des Freiheitsentzugs (CH) [Berichtsjahr] | Bundesamt für Statistik: Strafvollzug: Statistik des Freiheitsentzugs |
Strafvollzugsstatistiken (CH) [Berichtsjahr] | Bundesamt für Statistik: Strafvollzugsstatistiken |
StV | Strafverteidiger |
StVollzG | Strafvollzugsgesetz, Deutschland |
ZfRSoz | Zeitschrift für Rechtssoziologie |
ZfStrVo | Zeitschrift für Strafvollzug und Straffälligenhilfe |
ZIS | Zeitschrift für internationale Strafrechtsdogmatik |
ZRP | Zeitschrift für Rechtspolitik |
ZStrR | Schweizerische Zeitschrift für Strafrecht |
ZStW | Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft |
Zweiter Periodischer Sicherheitsbericht | Bundesministerium des Innern; Bundesministerium der Justiz: Zweiter Periodischer Sicherheitsbericht |
[1]1. KAPITEL WAS IST UND WAS WILL DIE KRIMINOLOGIE?
§ 1 Annäherung an Aufgabe und Gegenstand
I. Kriminologie
1 Zu verstehen, was Kriminologie ist, scheint simpel: Wir greifen uns Bücher, die das Wort im Titel tragen, blättern in ihren Inhaltsverzeichnissen, lesen das eine oder andere. Unterstellt, wir hätten alle diese Bücher vollständig gelesen: Wüssten wir dann, was Kriminologie ist? Wohl kaum, denn das Fach existiert nicht in einem abgeschlossenen Bestand von gedruckten Informationen, es entwickelt sich, besteht in einem fortwährenden Prozess des Sammelns und Systematisierens von Wissen, des Revidierens vorhandener Vorstellungen, der Gewinnung neuer Erkenntnis. Was aber ist an solchem Wissen und den Praktiken seiner Gewinnung spezifisch kriminologisch?
2
Kriminologie bedeutet wörtlich Lehre von der Kriminalität. Erstmals in einem Buchtitel des italienischen Juristen Raffaele Garofalo (1852-1934) so benannt1, akkumuliert die Disziplin ein forschungsbasiertes Expertenwissen. Dieses Wissen unterscheidet sich von den Inhalten alltäglicher, moralischer und populistisch-politischer Diskurse durch seine Ansprüche an eine von der wissenschaftlichen Gemeinschaft anerkannte Vernunft. Anders als etwa die Naturwissenschaften hat die Kriminologie kein Autoritätsmonopol über ihr Fachthema. Sie agiert vielmehr in einem Umfeld, das von unüberprüften Alltagsverständnissen und Vorurteilen gegenüber Kriminalität geprägt ist und diesen oft den Vorzug vor Expertenwissen gibt.
3 Die Kriminologie thematisiert – anders als die normative Strafrechtswissenschaft – Kriminalität als Realphänomen. Es geht um Geschehensabläufe von denen sich sagen lässt: Es ereignet sich2. Von der auch mit der Kriminalitätswirklichkeit befassten Kriminalistik unterscheidet sich die Kriminologie durch ihre größere Distanz [2] zum Kriminaljustizsystem. Die Kriminalistik verschreibt sich ausdrücklich der fallbezogenen Vorbeugung und Aufdeckung von Straftaten. Sie versteht sich als dienende Hilfswissenschaft, insbesondere der Strafverfolgung, wird an Polizeischulen gelehrt und ist in Einrichtungen der Polizei und der Gerichtsmedizin institutionalisiert. Dem gegenüber bestimmt sich die Kriminologie als akademische Wissenschaft, welche insbesondere die Funktionsweise und die Wirksamkeit des Kriminaljustizsystems zur Kriminalitätsbearbeitung zum Thema macht. Sie nimmt daher gegenüber der Strafrechtspraxis eine Art Metaperspektive ein, die sich vom Anliegen der Kriminalitätsbearbeitung entfernt.
Скачать книгу