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rel="nofollow" href="#ulink_2cb07b66-6d3a-5b89-a177-597cdcbc4d2d">4.Keine Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht gem. § 53a Abs. 2 StPO

       IV.§ 97 StPO

       1.Grundlagen

       2.Voraussetzungen des Beschlagnahmeverbotes

       a)Zeugnisverweigerungsberechtigte Person

       aa)Grundlagen

       bb)Stellung als Zeuge, nicht Beschuldigter

       cc)Kein Wegfall des Zeugnisverweigerungsrechts

       (1)Keine Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht

       (2)Sonstiges

       b)Gegenstände

       aa)Schriftliche Mitteilungen i.S.d. § 97 Abs. 1 Nr. 1 StPO

       bb)Aufzeichnungen über anvertraute Mitteilungen oder über andere Umstände, auf die sich Zeugnisverweigerungsrecht erstreckt, § 97 Abs. 1 Nr. 2 StPO

       cc)Andere Gegenstände, auf die sich Zeugnisverweigerungsrecht erstreckt, i.S.d. § 97 Abs. 1 Nr. 3 StPO

       c)Gewahrsam des Zeugnisverweigerungsberechtigten gemäß § 97 Abs. 2 S. 1 StPO

       d)Beschlagnahme erforderlich, keine freiwillige Herausgabe

       3.Kein Ausschluss der Beschlagnahmefreiheit

       a)Sog. „Verstrickung“, § 97 Abs. 2 S. 3 1. Var. StPO

       b)Sog. „Deliktsgegenstände“, § 97 Abs. 2 S. 3 2. Var. StPO

       4.Rechtsfolgen des Verstoßes gegen das Beschlagnahmeverbot

       V.§ 160a StPO

       1.Grundlagen

       2.§ 160a Abs. 1 StPO

       a)Geschützte Personen

       aa)Abs. 1 S. 1 und S. 5

       bb)Kein Ausschlussgrund nach Abs. 4

       b)Ermittlungsmaßnahme

       c)Voraussichtliche Erkenntnisse, über die diese Person das Zeugnis verweigern dürfte

       d)Rechtsfolgen

       aa)Unzulässigkeit der Ermittlungsmaßnahme gemäß Abs. 1 S. 1

       bb)Beweisverwendungsverbot gemäß Abs. 1 S. 2

       cc)Pflicht zur unverzüglichen Löschung gemäß Abs. 1 S. 3 und zur Erstellung von Aktenvermerken gemäß Abs. 1 S. 4

       dd)Revisionsgrund

       3.§ 160a Abs. 2 StPO

       a)Geschützte Personen

       b)Ermittlungsmaßnahme und Erkenntnisprognose

       c)Rechtsfolgen

       aa)Berücksichtigungspflicht bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung gemäß Abs. 2 S. 1 und 2

       bb)Beweisverwertung gem. Abs. 2 S. 3

       cc)Revisionsgrund

       4.§ 160a Abs. 5 StPO: § 97 StPO bleibt unberührt

       VI.Strafbarkeit des internen Ermittlers

       1.Strafbarkeit gemäß § 203 StGB

       2.Strafbarkeit gemäß § 356 StGB

       3.Sonstiges

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