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target="_blank" rel="nofollow" href="#ulink_f90f2b36-5b21-5ee2-8d0e-1c08521b6b78">Regelungen im Gesellschaftsvertrag

       dd)§ 130 OWiG

       b)Beirat

       aa)Fakultativer Beirat

       (1)Beirat mit bloßer Beratungsfunktion

       (2)Beirat mit Überwachungsfunktion

       bb)Obligatorischer Aufsichtsrat

       c)Gesellschafter

       aa)Zustimmungserfordernisse und Weisungsrecht

       bb)Auskunfts- und Informationsrechte

       5.Im Konzern

       a)Generelle Verpflichtung zur Durchführung unternehmensinterner Untersuchungen im Konzern

       aa)Konzernspezifische Vorschriften

       bb)§ 130 OWiG

       cc)Gesamtschau der Normen

       b)Konkrete Pflicht zur Durchführung konzernweiter unternehmensinterner Untersuchungen

       aa)Vertragskonzern

       bb)Faktischer Konzern

       c)Die Rolle des Aufsichtsrats im Konzern

       III.Inhalt und Umfang der Untersuchungen

       1.Einschaltung externer Ermittler

       2.Einrichtung einer ständigen Untersuchungsabteilung oder anlassbezogener Kommissionen

       3.Sonderproblem: Schutz vor Beschlagnahme bei Einschaltung Dritter

       4.Konkrete Maßnahmen zur Informationsgewinnung

       a)Anwendbarkeit der Business Judgement Rule

       b)Konkrete Maßnahmen

       5.Faktoren für Umfang der Ermittlungen

       6.Besonderheiten bei behördlichen Ermittlungen

       7.Besonderheiten für börsennotierte Unternehmen

       IV.Amnestieprogramme und unternehmensinterne Untersuchungen

       1.Grund für die Einführung von Amnestieprogrammen

       2.Umfang und Inhalt der Amnestieregelungen

       3.Gesellschaftsrechtliche Grenzen von Amnestieprogrammen

       V.Verwendung der gewonnenen Ergebnisse

       1.Unternehmensinterne Verwendung

       2.Einschaltung staatlicher Behörden

       a)Keine Verpflichtung zur Meldung

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