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[36]

      Www.europol.europa.eu/crime-areas-and-trends/crime-areas/economic-crime/mtic-missing-trader-intra-community-fraud.

       [37]

      Gehm NJW 2012, 1257.

       [38]

      Weymüller/Böllmann BeckOK UStG, 6. Aufl. 2015, § 25d Rn. 6.1-6.2; Gehm NJW 2012, 1257 f.

       [39]

      BFH BeckRS 2007, 24003020; Der EuGH führt hierzu in seinem Urteil vom 12.1.2006 aus, dass das Recht eines Steuerpflichtigen auf Vorsteuerabzug nicht dadurch berührt wird, dass in der Lieferkette ein anderer Umsatz, der dem vom Steuerpflichtigen getätigten Umsatz vorausgeht oder nachfolgt, mit einem Mehrwertsteuerbetrug behaftet ist, sofern der Steuerpflichtige hiervon keine Kenntnis hat oder haben kann, EuGH BeckEuRS 2006, 420134.

       [40]

      BFH BeckRS 2007, 24003020. Der EuGH führt hierzu in seinem Urteil vom 12.1.2006 aus, dass das Recht eines Steuerpflichtigen auf Vorsteuerabzug nicht dadurch berührt wird, dass in der Lieferkette ein anderer Umsatz, der dem vom Steuerpflichtigen getätigten Umsatz vorausgeht oder nachfolgt, mit einem Mehrwertsteuerbetrug behaftet ist, sofern der Steuerpflichtige hiervon keine Kenntnis hat oder haben kann, EuGH BeckEuRS 2006, 420134.

       [41]

      FG Saarland BeckRS 2003, 26014236.

       [42]

      Gehm NJW 2012, 1258.

       [43]

      Sölch/Ringleb/Jatzke § 25d Rn. 17.

       [44]

      Zwischengesellschaft, Fey A. Begriff, Beck‚sches Steuer- und Bilanzrechtslexikon, Edition 4/16.

       [45]

      Schaumburg Internationales Steuerrecht, 3. Aufl. 2011, Rn. 10.25.

       [46]

      Weitere Besonderheiten ergeben sich z.B. bei Zwischeneinkünften mit Kapitalanlagecharakter, § 7 Abs. 6 und Abs. 6a AStG.

       [47]

      Kudert/Birk IStR 2016, 11.

       [48]

      Klein/Ratschow § 42 Rn. 46.

       [49]

      Klein/Ratschow § 42 Rn. 48.

       [50]

      Schaumburg Internationales Steuerrecht, 3. Aufl. 2011, Rn. 10.28.

       [51]

      Mössner/Henkel Steuerrecht international tätiger Unternehmen, 4. Aufl. 2012, Rn. 7.15.

       [52]

      Kudert/Birk IStR 2017, 6 ff.

       [53]

      Eine Gestaltung, die die Anwendung der §§ 7 ff. AStG vermeidet, kann dem Grunde nach nicht missbräuchlich sein, sofern es sich um eine zulässige Steuergestaltung handelt. Vgl. u. Kraft/Protzen AStG, 2009, § 7 Rn. 130.

       [54]

      Kraft/Protzen AStG, 2009, § 7 Rn. 86 f.

       [55]

      Www.spiegel.de/politik/ausland/odebrecht-gigantischer-korruptionsskandal-in-lateinamerika-a-1134657.html.

       [56]

      Dauses/Lux/Sack EU-Wirtschaftsrecht, Loseblatt, Rn. 1.

       [57]

      Unter den EU-Mitgliedstaaten sind sämtliche Zölle und zollgleichen Abgaben verboten (Art. 28 Abs. 1, Art. 30 AEUV), Krenzler/Herrmann/Niestedt EU-Außenwirtschafts- und Zollrecht, Loseblatt, Rn. 40.

       [58]

      IDW PS 210, Rn. 7.

       [59]

      IDW PS 210, Rn. 7.

       [60]

      Trennung von Eigentum und Leitung.

       [61]

      IDW WP Handbuch, Kap. U Rn. 232.

       [62]

      IDW WP Handbuch, Kap. U Rn. 241.

      Teil 1 Tax Compliance und Unternehmen › 8. Kapitel Ermittlungsmethoden und -kompetenzen von Steuerfahndung und Betriebsprüfung und daraus resultierende Risiken

      Inhaltsverzeichnis

       I. Aufgaben und Befugnisse der Prüfungsdienste

       II. Ermittlungsanlässe und -umfang

       III. Erkenntnisquellen der Steuerfahndung

       IV. Arbeitsweise der Steuerfahndung

       V. Fallabschluss

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