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Schlussbetrachtung

      Literatur:

      Beermann/Gosch AO, FGO; Blumers Aggressive Steuerplanung, – vielleicht legal, aber jedenfalls verwerflich, BB 2013, 2785; Blümich EStG, KStG, GewStG; Breithecker/Haberstock Einführung in die Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, 13. Aufl. 2005; Breuninger/Krüger Die abnehmbare Lokalisierung von Unternehmen als Rechtsproblem im internationalen Steuer- und Gesellschaftsrecht – Gibt es mehrere Orte der Geschäftsleitung?, in: FS Rädler, München 1999, S. 79; Busekist, von Ort der Geschäftsleitung und missbräuchlicher Einsatz von Auslandsgesellschaften, GmbHR 2006, 132; Debatin Die internationale Basisgesellschaften – Eine Untersuchung über den Einsatz dieser Gesellschaften zur Erlangung von Steuervorteilen im internationalen Bereich unter besonderer Berücksichtigung des deutschen Rechts, DStZ/A 1964, 9; Dißars Kriterien zur Bestimmung des Orts der Geschäftsleitung einer Gesellschaft nach § 10 AO, DStZ 2011, 21; Ebert Der Ort der Geschäftsleitung in internationalen Holding-Konzernstrukturen, IStR 2005, 534; Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld Außensteuerrecht, Loseblatt; Glorius-Rose Gestaltungsmissbrauch und Steuerberatung, 2005; Grotherr Erneute Reform der Hinzurechnungsbesteuerung durch das Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz, IWB 2002, F. 3, Gr. 1, 1883; Haase Substanz, Substanz, ist das Gebilde von Menschenhand, IStR 2016, 767; Herzig/Watrin Betriebswirtschaftliche Anforderungen an eine Unternehmenssteuerreform, StuW 2000, 378; Hey Harmonisierung der Unternehmensbesteuerung in Europa – Eine Standortbestimmung in Zeiten von BEPS, 554; Kahlenberg Perspektiven zur Substanzanforderung nach § 8 Abs. 2 AStG – Anmerkungen zum Urteil des FG Münster vom 20.11.2015 – 10 K 1410/12 F, StuB 2016, 457; Kahlenberg/Vogel Unionsrechtsvereinbarkeit der durch Korrespondenzregeln ausgelösten Ungleichbehandlung? Eine Untersuchung des BEPS-Aktionspunkts 2, StuW 2016, 288; Kessler Die Euro-Holding: Steuerplanung, Standortwahl, Länderprofile, 1996; Kessler/Dorfmueller/Schmitt Änderungen der Hinzurechnungsbesteuerung durch den Entwurf eines UntStFG, PIStB 2001, 318; Köhler Steuerpolitik der deutschen internationalen Unternehmung im Einflußbereich der Hinzurechnungsbesteuerung, 1994; Köhler Die geliehene Substanz – Outsourcing bei substanzschwachen Gesellschaften, ISR 2012, 1; Köhler/Eicker Wichtige EuGH-Entscheidungen zur Hinzurechnungs- und Wegzugsbesteuerung – Anmerkungen zu den EuGH-Urteilen vom 7.9.2006, „N“ und vom 12.9.2006, Cadbury Schweppes, DStR 2006, 1871; Linn/Pignot Hinzurechnungsbesteuerung nach Cadbury Schweppes, IWB 2016, 466; Maier-Frischmuth Systemkonforme Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Entwurf des UntStFG? (Teil I), IStR 2001, 610; ders. Systemkonforme Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Entwurf des UntStFG? (Teil II), IStR 2001, 642; ders. Internationale Unternehmenstätigkeit und deutsche Hinzurechnungsbesteuerung, 2003; ders. Bestandsaufnahme und Zukunft der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung (§§ 7 bis 14 AStG), IStR 2005, 361; Menck Rechtsmechanismus und Rechtscharakter der Zugriffsbesteuerung, DStZ/A 1978, 106; OECD Controlled foreign company legislation, 1996; dies. Harmful Tax Competition, An Emerging Global Issue, 1998; Pahlke/Koenig AO, 3. Aufl., 2014; Rödder Gestaltungssuche im Ertragsteuerrecht, 1991; Rose Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, 3. Aufl. 1992; Rose/Glorius-Rose Steuerplanung und Gestaltungsmissbrauch, 3. Aufl. 2002; Schön Deutsche Hinzurechnungsbesteuerung und Europäische Grundfreiheiten, IStR 2013, Beihefter zu Heft 6, 3; Schröder Gesellschafter und Ort der Geschäftsleitung, StBp 1980, 97; Schwarz/Pahlke AO/FGO, Kommentar, Loseblatt; Seibold Problematik der Doppelansässigkeit von Kapitalgesellschaften, IStR 2003, 45; Strahl Brennpunkte bei steuerlichen Außenprüfungen, KÖSDI 2010, 17115; Strunk Die Fortentwicklung des Internationalen Steuerrechts am Beispiel notwendiger Änderungen der Besteuerung von Geschäften im Internet, FS L. Fischer, 1999, 259; Strunk/Kaminski/Köhler AStG, DBA, Loseblatt.

      Teil 1 Tax Compliance und Unternehmen6. Kapitel Tax Planning und Gestaltungsmissbrauch › I. Einführung

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      Teil 1 Tax Compliance und Unternehmen6. Kapitel Tax Planning und Gestaltungsmissbrauch › II. Wirtschaftliche Substanz und Nachweis für EU-/EWR-Gesellschaften gem. § 8 Abs. 2 AStG

II. Wirtschaftliche Substanz und Nachweis für

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