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wird die Steuerabteilung ermächtigt, konzernweit Vorgaben zur steuerlichen Handhabung von Geschäftsvorfällen bzw. zum grundsätzlichen Vorgehen in steuerlichen und zollrechtlichen Angelegenheiten zu machen und die dafür notwendigen Informationen einzufordern.

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      Die Steuerstrategie in einem Konzern sollte nach allgemeinem Verständnis grundsätzlich die Minimierung der steuerlichen Gesamtbelastung eines Konzerns im Verhältnis zum Ergebnis vor Steuern sein.

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      Risse definiert unter Verweis auf Kessler als Ziel einer Tax Compliance aus Sicht eines steuerpflichtigen Unternehmens die relative Barwertminimierung an Steuern:

      „Mit der relativen Steuerbarwertminimierung wird ausgedrückt, dass sich die Steuerbelastung eines Unternehmens nur mit Blick auf ein Ergebnis vor Steuern optimieren lassen muss. Dies geschieht entweder durch die relative Minimierung des Barwertes der Steuerbelastung oder durch geeignete Maßnahmen zur Erreichung einer relativen Maximierung des Barwertes der Steuerentlastungen innerhalb eines Unternehmens.

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      Die einzelnen Elemente der Steuerplanung sind nach Kessler:

(1) Vermeidung spezifischer Steuermehrbelastungen durch – sofortige Verlustverrechnung, – Begrenzung von Erfassungsdifferenzen, – Sicherstellung der Abzugsfähigkeit von Aufwand, – Vermeidung von Mehrfacherfassungen bei Gewinnausschüttungen bzw. bei der Veräußerung von Tochtergesellschaften innerhalb einer Unternehmensgruppe; Vermeidung von nochmaliger Besteuerung von bereits steuerlich erfassten, d.h. versteuerten Gewinnen.
(2) Nutzung spezifischer Steuerminderbelastungen – Nutzung von Erfassungsdifferenzen (Imparitätsprinzip), – Nutzung von Steuergutschriften von Quellensteuern und ähnlichen Steuervorauszahlungen, – Allokation von Erträgen in steuergünstigen nationalen wie internationalen Steuerregimen.

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      Abgeleitet von diesen deutlich veränderten weltweiten Rahmenbedingungen und dem Willen, alle steuerlichen Verpflichtungen des Bertelsmann-Konzerns weltweit einzuhalten (Grundsatz der Tax Compliance), basiert die strategische Zielsetzung der Konzernsteuerpolitik bei Bertelsmann auf zwei Kernelementen:

Vermeidung steuerlicher/zoll- und strafrechtlicher Risiken für den Vorstand der Bertelsmann SE & Co. KGaA und die Organe der jeweiligen in- und ausländischen Konzerngesellschaften sowie die Vermeidung von Reputationsschäden für den Konzern;
Optimierung der Steuern unter unbedingter Einhaltung der geltenden Gesetze und Verlautbarungen der jeweiligen Finanzbehörden.

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      Abb. 2:

      Strategische Zielsetzung der Konzernsteuerpolitik des Bertelsmann-Konzerns

       [Bild vergrößern]

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      Eine weitere Zielsetzung bei Bertelsmann ist die weltweite Transparenz über alle Steuerthemen. Der Konzern hat dabei den klaren Willen, in allen Bereichen und über alle Länder alle gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen. Das bedeutet jedoch nicht, dass jegliche Steuerplanungsaktivitäten zu vermeiden sind. Diese werden im Rahmen der normalen operativen Tätigkeit der Divisionen durchaus berücksichtigt, müssen sich allerdings uneingeschränkt im rechtlich zulässigen Rahmen bewegen und dürfen nur so gestaltet sein, dass sie keine sonstigen Risiken für den Konzern wie Reputationsrisiken auslösen. Komplexe, rein steuergetriebene Strukturen sind grundsätzlich nicht gewünscht und werden nicht als Zielaufgabe für die Steuerabteilung gesehen.

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      Um Tax Compliance im Umfeld der oben bereits beschriebenen Rahmenbedingungen im Konzern überhaupt sicher

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