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Schuldrecht Allgemeiner Teil II. Achim Bönninghaus
Читать онлайн.Название Schuldrecht Allgemeiner Teil II
Год выпуска 0
isbn 9783811476523
Автор произведения Achim Bönninghaus
Жанр Языкознание
Серия JURIQ Erfolgstraining
Издательство Bookwire
c)Verpflichtung Dritter nach § 311 Abs. 3
e)Beendigung des vorvertraglichen Schuldverhältnisses
II.Rücksichtspflichtverletzung
c)Konkurrenz der vorvertraglichen Aufklärungspflichtverletzung zur Anfechtung
4.Sonderfall: Grundloser Abbruch von Vertragsverhandlungen
III.Vertretenmüssen
2.Besonderheiten beim Vertrag oder c.i.c. mit Schutzwirkung zugunsten Dritter
3.Besonderheiten bei der Vertreterhaftung gem. § 311 Abs. 3
V.Art und Umfang des Schadensersatzes (§§ 249 ff.)
2.Besonderheiten beim Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter
VI.Verhältnis der vorvertraglichen Pflichtverletzung zu §§ 122, 179
C.Schmerzensgeldanspruch aus § 253 Abs. 2 i.V.m. §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2
D.Schadensersatz „statt der Leistung“, §§ 280 Abs. 1, Abs. 3, 282
Tipps vom Lerncoach
Warum Lerntipps in einem Jura-Skript?
Es gibt in Deutschland ca. 1,6 Millionen Studierende, deren tägliche Beschäftigung das Lernen ist. Lernende, die stets ohne Anstrengung erfolgreich sind, die nie kleinere oder größere Lernprobleme hatten, sind eher selten. Besonders juristische Lerninhalte sind komplex und anspruchsvoll. Unsere Skripte sind deshalb fachlich und didaktisch sinnvoll aufgebaut, um das Lernen zu erleichtern.
Über fundierte Lerntipps wollen wir darüber hinaus all diejenigen ansprechen, die ihr Lern- und Arbeitsverhalten verbessern und unangenehme Lernphasen schneller überwinden wollen.
Diese Tipps stammen von Frank Wenderoth, der als Diplom-Psychologe seit vielen Jahren in der Personal- und Organisationsentwicklung als Berater und Personal Coach tätig ist und außerdem Jurastudierende in der Prüfungsvorbereitung und bei beruflichen Weichenstellungen berät.
Wie lernen Menschen?
Die Wunschvorstellung ist häufig, ohne Anstrengung oder ohne eigene Aktivität „à la Nürnberger Trichter“ lernen zu können. Die modernen Neurowissenschaften und auch die Psychologie zeigen jedoch, dass Lernen ein aktiver Aufnahme- und Verarbeitungsprozess ist, der auch nur durch aktive Methoden verbessert werden kann. Sie müssen sich also für sich selbst einsetzen, um Ihre Lernprozesse zu fördern. Sie verbuchen die Erfolge dann auch stets für sich.
Gibt es wichtigere und weniger wichtige Lerntipps?
Auch das bestimmen Sie selbst. Die Lerntipps sind als Anregungen zu verstehen, die Sie aktiv einsetzen, erproben und ganz individuell auf Ihre Lernsituation anpassen können. Die Tipps sind pro Rechtsgebiet thematisch aufeinander abgestimmt und ergänzen sich von Skript zu Skript, können aber auch unabhängig voneinander genutzt werden.
Verstehen Sie die Lerntipps „à la carte“! Sie wählen das aus, was Ihnen nützlich erscheint, um Ihre Lernprozesse noch effektiver und ökonomischer gestalten zu können!
Lernthema 4 Grundlagen: Lernen, Behalten und Erinnern
Die Lern- und Gedächtnispsychologie hat einige praktische Ideen, die Ihr Lernen erleichtern werden. Sie können damit effektiver lernen, mehr behalten und später den Lernstoff wieder gut abrufen. Sie können diese Methoden und Techniken sofort in die Praxis umsetzen und deren Erfolg unmittelbar feststellen. Lerntipps gibt es zu den Themen Arbeitsplanung, Techniken zum Warmlaufen, Einteilung des Lernpensums,