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Grundkurs Organisation(en) in der Sozialen Arbeit. Petra Mund
Читать онлайн.Название Grundkurs Organisation(en) in der Sozialen Arbeit
Год выпуска 0
isbn 9783846352564
Автор произведения Petra Mund
Жанр Документальная литература
Серия Soziale Arbeit studieren
Издательство Bookwire
1.2 Zum Aufbau und zur Didaktik des Lehrbuches
Bevor Sie sich nun, nach diesen grundlegenden Ausführungen zur Frage nach der Relevanz von Organisation(en) in der Sozialen Arbeit und den mit diesem Lehrbuch verbundenen Zielen, auf die Auseinandersetzung mit Organisation(en) in der Sozialen Arbeit einlassen, vorab noch einige Hinweise zum Aufbau und zur Didaktik des Lehrbuches.
Dieses Lehrbuch legt den Fokus auf organisationstheoretische und -strukturelle Grundlagen. Dabei ist grundsätzlich die Grenze zu Fragen des Managements von Organisationen schnell erreicht, sodass oftmals auch Managementthemen angesprochen werden. Die damit verbundenen Herausforderungen sind jedoch nicht das Hauptthema dieses Lehrbuches. Vielmehr geht es um das Verstehen von Organisation und Organisationen in der Sozialen Arbeit als Grundlage für die weitere Auseinandersetzung mit dem Management von Organisationen der Sozialen Arbeit.
Daher beginnt dieses Lehrbuch mit einer Einführung in die Perspektive, die unterschiedlichen Leistungen und Angebote der Sozialen Arbeit als eine personenbezogene soziale Dienstleistung zu verstehen (Kap. 2). Dadurch soll die Aufmerksamkeit auf die mit der Organisation der Leistungen und Angebote der Sozialen Arbeit verbundenen Herausforderungen gelenkt werden. Im sich anschließenden Kapitel 3 werden die organisationsbezogenen Grundlagen vorgestellt und Merkmale für das Verstehen und die Analyse von Organisationen entwickelt. Die Kapitel 4 und 5 richten den Blick auf die Praxis der Organisationen der Sozialen Arbeit und die Grundlagen der Finanzierung. Abschließend widmet sich Kapitel 6 dem Theorie-Praxis Transfer und es werden exemplarisch die Konsequenzen für das Handeln in der Praxis dargestellt und Anregungen für die weitere Vertiefung ausgewählter Themen gegeben.
Am Anfang eines jeden Kapitels steht eine kurze Zusammenfassung zu den wichtigsten beschriebenen Themen. Auch werden dort bzw. innerhalb der einzelnen Kapitel ausgewählte Aspekte mit Hilfe von Beispielen und Frageimpulsen illustriert. Die meist am Ende einzelner (Unter-)Kapitel zu findenden Fragestellungen zur Analyse, Reflexion und Vertiefung einzelner Themen können sowohl in Einzel- als auch in Kleingruppenarbeit bearbeitet werden. Sie dienen dem Transfer der theoretischen Auseinandersetzung auf die Bedingungen in der Praxis der Organisationen der Sozialen Arbeit.
2 Leistungen der Organisationen der Sozialen Arbeit
Die Hilfe- und Unterstützungsleistungen für Individuen, Familien und Gruppen in sozialen Notlagen können grundsätzlich in Geld-, Sach- und Dienstleistungen differenziert werden. In den Organisationen der Sozialen Arbeit erbringen die Fachkräfte individuelle und persönliche Hilfen, die von einer zwischenmenschlichen Interaktion gekennzeichnet sind. Daher werden die Leistungen der Sozialen Arbeit, wie die stationäre Betreuung in der Kinder- und Jugendhilfe oder ambulante Beratungsangebote, auch als personenbezogene soziale Dienstleistungen bezeichnet. Die Auseinandersetzung mit dem Begriff der personenbezogenen sozialen Dienstleistungen und den damit verbundenen Herausforderungen ist für die organisationsbezogene Gestaltung wichtig. Andernfalls laufen die Organisationen der Sozialen Arbeit Gefahr, sich bei der Gestaltung und Strukturierung ihrer Abläufe nicht auf die Besonderheiten ihres Gegenstandes zu beziehen, sondern ausschließlich allgemeine organisationstheoretische Überlegungen in den Vordergrund zu stellen.
Welche unterschiedlichen Leistungen der Organisationen der Sozialen Arbeit kennen Sie? Wie würden Sie diese systematisieren?
2.1 Leistungen der Organisationen der Sozialen Arbeit: Dienst-, Sach- und Geldleistungen
Zunächst ist die Frage zu beantworten, welche Leistungen von den Organisationen der Sozialen Arbeit für Einzelpersonen, Familien und Gruppen generell zur Verfügung gestellt werden. Daran anknüpfend ist zu klären, wie innerhalb dieses Leistungskanons die unterschiedlichen und vielfältigen Angebote der Sozialen Arbeit verstanden werden können.
Grundsätzlich können die unterschiedlichen wohlfahrtsstaatlichen Leistungen in Dienst-, Sach- und Geldleistungen differenziert werden (Ortmann 2012). Innerhalb dieses Dreiklangs werden die Leistungen und Angebote der Sozialen Arbeit zu den Dienstleistungen gerechnet.
Dieser Dreiklang findet sich auch im Sozialgesetzbuch. Im Sozialrecht, genauer gesagt in § 11 SGB I sind unter dem Oberbegriff Sozialleistungen die vielfältigen Hilfe- und Unterstützungsleistungen, die basierend auf dem Sozialstaatsprinzip (Kap. 1) in sozialen und individuellen Problemlagen zur sozialen Sicherung von staatlicher Seite dem / der Einzelnen zur Verfügung gestellt werden, zusammengefasst und ebenfalls in Dienst-, Sach- und Geldleistungen differenziert. In diesem rechtlichen Kontext dienen Dienstleistungen der Verwirklichung sozialer Rechte.
„Sie sind Teil des wohlfahrtstaatlichen Sozialleistungssystems und stellen eine besondere Art (oder Form) rechtlich verbürgter Sozialleistungen dar“ (Bauer 2001, 29).
Sozialleistungen sind nach § 11 SGB I die im Sozialgesetzbuch für die soziale Sicherung vorgesehenen Dienst-, Sach- und Geldleistungen. Auf diese Sozialleistungen haben die jeweils Leistungsberechtigten bei Bestehen der Anspruchsvoraussetzungen einen Leistungsanspruch.
Beispiele für Geldleistungen sind die von der Rentenversicherung gezahlten Altersrenten (laufende Geldleistungen) oder die von der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlten Zuschüsse zum Zahnersatz (einmalige Geldleistungen). Mit Sachleistungen ist die Bereitstellung von Gegenständen wie Arzneimitteln oder Pflegehilfsmitteln, etwa Rollatoren oder Pflegebetten, gemeint. Die vielfältigen Leistungen und Angebote in den verschiedenen Feldern der Sozialen Arbeit, wie beispielsweise Hilfe zur Erziehung gem. §§ 27 ff. SGB VIII, sind Beispiele für Dienstleistungen.
Das Verhältnis zwischen Geld- und Sachleistungen wird immer wieder kritisch diskutiert. Ein Beispiel hierfür ist die Regelung in § 3 Abs. 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), nach der der persönliche Bedarf der Leistungsberechtigten, das „Taschengeld“ für Fahrtkosten, Kommunikationsmittel u.Ä. anstelle durch Geldleistungen durch Sachleistungen gedeckt werden sollen, sofern dies mit vertretbarem Verwaltungsaufwand möglich ist. Dadurch kann sich die Situation ergeben, dass neu ankommende Asylsuchende als Leistungsberechtigte über kein Bargeld verfügen. Hiergegen wird die Kritik vorgebracht, dass diese Bedarfe sehr persönlicher Natur seien und daher mit Barmitteln individuell und frei befriedigt werden können sollten. Zudem seien Sachleistungen und das Fehlen von Bargeld in hohem Maße mit Stigmatisierung verbunden.
Ein Großteil der nach dem Sozialgesetzbuch vorgesehenen Sozialleistungen wird in Form von Geldleistungen wie beispielsweise Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende, Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung oder Elterngeld gewährt. In der Praxis ist die Abgrenzung der einzelnen Leistungsarten nicht immer einfach (Dahme / Wohlfahrt 2015). In der Sozialen Arbeit finden sich auch Mischformen, bei denen unterschiedliche Sozialleistungsarten miteinander kombiniert werden.
So umfasst die Unterbringung eines Jugendlichen in einer Jugendwohngemeinschaft neben der sozialpädagogischen Betreuung als Dienstleistung auch den notwendigen Unterhalt des Jugendlichen. Dabei soll gem. § 39 Abs. 2 SGB VIII der regelmäßig wiederkehrende Bedarf durch laufende Geldleistungen gedeckt werden. Darüber hinaus werden auch einmalige Geldleistungen, beispielsweise bei wichtigen persönlichen Anlässen oder für Urlaubs- und Ferienreisen, gewährt.