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Ein Auto habe auf sie für den Fall gewartet, dass die Flucht misslingen würde. Ursprünglich hätten die Organisatoren die Dakota Nr. 21 für ihre Flucht vorgesehen, doch nach ihrer Ankunft am Flughafen bemerkt, dass diese im Hangar untergebracht war. So hätten sie sich für die auf dem Rollfeld geparkte Dakota Nr. 18 entschieden. Während des Starts sei der linke Motor mit niedriger Drehzahl angelaufen, da sie in der Aufregung vergessen hätten, das Ventil für den Kerosin-Durchfluss zu öffnen. Einer der Besatzungsmitglieder habe es zum Ende der Startbahn geöffnete, sodass das Flugzeug habe abheben können.31 Das Ministerium für Nationale Verteidigung setzte Hrbáčeks Dienstgrad herab und die Staatsanwaltschaft beantragte im Dezember 1948 die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens mit Ausstellung eines Haftbefehls beim Untersuchungsrichter des Staatsgerichts Prag. Genau wie bei den anderen Geflüchteten leitete die ŠtB eine staatsweite Fahndung nach Hrbáček ein. Auch er wurde „des Verbrechens der Flucht, des Hochverrats, der Spionage und des Komplotts mit einer fremden Macht“ beschuldigt. Daraus ergab sich ein Haftbefehl und die Beschlagnahmung seines Eigentums. 1960 wurde seine Fahndungsakte dauerhaft archiviert. In der Begründung aus dem Jahr 1978, die den Beschluss von 1960 bestätigte, steht: „Im Fall Hrbáček geht es um einen Überläufer – einen Fahnenflüchtling, der ein ehemaliger Angehöriger der RAF ist, und es besteht die Vermutung, dass er von einem Nachrichtendienst zu eigenen Zwecken in der ČSR angeheuert wurde.“32 In der Tat erging ein Urteil wegen Hochverrats gegen alle 22 Mitglieder der Fluchtgruppe um Josef Bernát. Die britischen Behörden sandten die Dakota nach drei Monaten in die ČSR zurück.

      Die letzte große Flucht des Jahres 1948, die sog. Dakota von Jakubec, wird in einem separaten Kapitel beschrieben (siehe Kapitel 5).

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