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Umstände forderten, sofern der Angeklagte seine Schuld vollständig und freiwillig gestand. Ein im Namen der Republik verkündeter Schuldspruch sollte auf die Gesellschaft erzieherisch wirken: Todesstrafe, lebenslange oder langjährige Gefängnisstrafen drohten den Angeklagten. Manchmal konnten diese Strafen durch ein Versprechen auf Kollaboration abgewendet werden.

      Die politische Verfolgung gehört zu den grundlegenden Eigenschaften des kommunistischen Regimes. In Tschechien und in der Slowakei sind bis heute vor allem die bekannten öffentlichen Schauprozesse gegen die nicht kommunistische Elite (Rudolf Slánský, Vladimír Clementis, Milada Horáková usw.) bekannt, die zum Ziel hatten, Regimegegner aufzuspüren und zu liquidieren. Ebenso bekannt sind auch die Schicksale politischer Flüchtlinge des sog. dritten tschechoslowakischen demokratischen Exils, das hauptsächlich aus Persönlichkeiten aus den Reihen der nicht kommunistischen politischen Parteien und der tschechoslowakischen Diplomaten bestand (Hubert Ripka, Petr Zenkl, Jozef Lettrich, Štefan Osuský, Ján Papánek und weitere). Doch auch Tausende gewöhnliche Slowaken und Tschechen lehnten die totalitäre kommunistische Tschechoslowakei unter Moskauer Patronat ab und flohen über vier Jahrzehnte in die demokratische Welt.

      Die Flucht in den demokratischen Westen war für viele in der ČSR der einzige Ausweg. Für andere bedeutete sie die Gelegenheit, frei zu leben. Nicht allen gelang die Flucht. Ein passiver, schweigender und in Fünfjahresplänen gefangener Teil der Gesellschaft wurde in eine Zwangsjacke geschnürt, durch eine Gruppe, die für ihre Hörigkeit dem Regime gegenüber und ihre Aktivitäten nicht unbedeutende Vorteile erhielt.

      Bis heute ist die genaue Anzahl der im Laufe der vierzig Jahre der kommunistischen Herrschaft durchgeführten Schauprozesse unbekannt. Wir wissen aber, dass die untere Grenze bei 240 000 Fällen liegt, da dies die Anzahl der Personen ist, die nach einem 1990 verabschiedeten Gesetz rehabilitiert wurde. Und auch wenn diese Zahl schockierend sein mag, so kann sie nicht deutlich machen, welche Bedeutung die Schauprozesse hatten. Es waren nämlich nicht nur die Angeklagten oder ihre Familien und Freunde direkt betroffen, sondern die gesamte Gesellschaft, die langfristig unter dem Einfluss des totalitären Regimes stand, der sich auf alle Lebensbereiche auswirkte.

      Hier sollen nur einige Beispiele für Schauprozesse genannt werden, wobei die ersten bereits im Frühling 1948 erfolgten. 1950 fand ein bekannter Musterprozess gegen Milada Horáková und andere und gegen eine Gruppe ehemaliger slowakischer Partisanen, Viliam Žingor und andere, statt. Im Januar 1951 wurde vor dem Staatsgericht Bratislava ein inszenierter politischer Prozess gegen die „landesverräterischen“ römisch-katholischen Bischöfe Michal Buzalka (Trnava) und Ján Vojtaššák (Spiš) sowie gegen den griechisch-katholischen Bischof Pavol Gojdič (Prešov) geführt. Buzalka und Gojdič wurden zu lebenslangen Freiheitsstrafen, Vojtaššák zu 24 Jahren Gefängnis verurteilt. Der Gerichtsprozess war Bestandteil der Kampagne gegen die katholische Kirche in der Slowakei. Diesem Prozess gingen zwei ähnliche Prozesse in Tschechien voraus. Bei ersterem handelte es sich um einen Prozess gegen Vertreter des Ordens, bei dem zweitem um einen gegen bischöfliche Gehilfen. Das politische Ziel dieser Prozesse war, die Kirchenhierarchie vor der gläubigen Gesellschaft und Geistlichkeit als einen Staatsfeind und den Vatikan als ein Werkzeug des amerikanischen Imperialismus zu „entlarven“.

      Anfang Juli 1951 beschäftigte ein Schauprozess die Weltöffentlichkeit: William N. Oatis, Journalist der Associated Press, wurde der staatsfeindlichen Verschwörung beschuldigt und zu zehn Jahren Haft verurteilt. Die größte Aufmerksamkeit erreichte jedoch der im November 1951 geführte Prozess gegen die vermeintliche Führung einer staatsfeindlichen Verschwörung unter der Leitung von Rudolf Slánsky, dem ehemaligen Generalsekretär des Zentralausschusses der Kommunistischen Partei der Tschechoslowakei. Dies war der größte und brutalste Prozess gegen kommunistische Funktionäre der Tschechoslowakei. Die Anklage enthielt Beschuldigungen des Hochverrats, der Spionage, Sabotage und des militärischen Verrats in unterschiedlichen Varianten. Von 14 Angeklagten wurden elf Personen zum Tode, die restlichen drei zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Todesurteile wurden am 3. Dezember 1952 vollstreckt. Unter den Verurteilten und Hingerichteten war Vladimír Clementis, der von 1948–1950 tschechoslowakischer Außenminister und ein linker Intellektueller war, ein Kommunist, der den sowjetisch-deutschen Molotow-Ribbentrop-Pakt von 1939 sowie den aggressiven sowjetischen Angriff auf Finnland 1940 scharf verurteilt hatte.

      Das Ende der 1940er und der Anfang 1950er Jahre des 20. Jahrhunderts gelten als die Hochzeit des Kalten Krieges. Die Welt der Supermächte und ideologischen Gegenpole, der USA und der UdSSR, sowie ihrer Satellitenstaaten war auf der Suche nach einer neuen Weltordnung. Die Bedrohung eines neuen Weltkrieges zwischen den Ländern, die vor kurzem noch Verbündete waren, bestimmte die internationale Entwicklung. Während der demokratische Westen unter dem Schutz der USA als mehr oder weniger homogene Einheit ohne innere Konflikte funktionierte, entbrannte im Ostblock unter Moskauer Patronat ein innerer Prozess der ideologischen Säuberung in den eigenen Reihen.

      Wie entwickelte sich die internationale Bedeutung der Tschechoslowakei nach Februar 1948? Die Spaltung Europas und schließlich der Welt in Interessensphären, später in Blöcke, war nicht vorab geplant, doch wahrscheinlich unabdingbar. Genauso unausweichlich schien die Rolle der Tschechoslowakei nach dem Zweiten Weltkrieg gewesen zu sei, die sie unter den Schutz des Kremls stellte.

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