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Meine persönliche Reformation. Maria Katharina Moser
Читать онлайн.Название Meine persönliche Reformation
Год выпуска 0
isbn 9783990404560
Автор произведения Maria Katharina Moser
Жанр Словари
Издательство Автор
Matthias Geist und Maria Katharina Moser
MATTHIAS GEIST, geboren 1969 in Salzburg; aufgewachsen in Pfarrhäusern in Oberösterreich und Kärnten; Studium der Mathematik und der evangelischen Theologie in Wien; Assistent am Institut für Systematische Theologie (1992 – 2000), daneben Vikariat in Wien-Landstraße; seit 2001 Gefängnisseelsorger in den Wiener Justizanstalten; Ausbildung zum Supervisor, Lehrbeauftragter an der Strafvollzugsakademie.
MARIA KATHARINA MOSER, geboren 1974; studierte zunächst katholische Theologie in Wien und interkulturelle Frauenforschung in Manila; war in der katholischen Jugendarbeit und Erwachsenenbildung sowie an der Universität und sieben Jahre in der Religionsabteilung des ORF tätig, bis sie sich entschied, zu konvertieren und evangelische Pfarrerin zu werden.
Michael Bünker
Der Kirchenwechsel – eine Chance für die Ökumene?
War Martin Luther evangelisch? Ich bin davon überzeugt und muss es doch zugleich verneinen. Wenn „evangelisch“ meint, dem Evangelium Jesu Christi verpflichtet zu sein, dann war er es bestimmt. Nichts anderes sollte seiner Meinung nach in der Kirche den Ton angeben. Aber „evangelisch“ im Sinne einer Konfessionszugehörigkeit war er natürlich (noch) nicht. Die Konfessionalisierung war eine Folge der Reformation, die sich im Laufe des Lebens und Wirkens Martin Luthers abzeichnete, aber noch nicht zur vollen Ausprägung gekommen war.
War Luther ein Konvertit? Selbstverständlich nicht. Er wollte die ganze Kirche reformieren und nicht eine neue Kirche gründen und ihr Mitglied werden. Daran hat er zeitlebens festgehalten, auch wenn es Brüche gegeben hat wie die Verbrennung der Bannandrohungsbulle, die Formulierung neuer Bekenntnisse und letztlich die heftige Polemik gegen Rom und das Papsttum. Umgekehrt ist er von seinen Gegnern von Anfang an als Ketzer der Häresie beschuldigt worden, was das katholische (und auch orthodoxe) Lutherbild bis ins 20. Jahrhundert geprägt hat. Auch wenn er wohl kein Ökumeniker gewesen ist, wie Kardinal Walter Kasper wiederholt festgestellt hat, finden sich starke Äußerungen, die eher für das ökumenische Miteinander als das konfessionelle Gegeneinander sprechen: „Erstens bitte ich, man wolle von meinem Namen schweigen und sich nicht lutherisch, sondern einen Christen nennen. Was ist Luther? Ist doch die Lehre nicht mein! Ebenso bin ich für niemanden gekreuzigt. St. Paulus wollte nicht leiden, dass die Christen sich paulinisch oder petrisch hießen, sondern Christen. Wie käme denn ich armer stinkender Madensack dazu, dass man die Kinder Christi dürfte nach meinem nichtswürdigen Namen nennen? Nicht so, liebe Freunde! Lasst uns tilgen die parteiischen Namen und uns Christen heißen, nach Christus, dessen Lehre wir haben.“ (WA 8, 685, 4 – 11)
500 Jahre später erzählen überwiegend junge Frauen und Männer, wie und warum sie die römisch-katholische Kirche, in der sie aufgewachsen sind, verlassen haben und evangelisch geworden sind. Sie wurden nicht nur evangelisch, sondern Pfarrerinnen und Pfarrer in der evangelischen Kirche. Nach staatlichem Recht sind sie „übergetreten“, also aus einer Kirche aus- und in eine andere eingetreten. Ob sie damit auch konvertiert sind, mag die biografie- und sozialgeschichtlich ausgerichtete Konversionsforschung beantworten. Ich würde ihren persönlichen Schritt lieber als „Kirchenwechsel“ bezeichnen. Die meisten haben beide Kirchen mehr oder weniger intensiv gekannt und sich zu einem bestimmten Zeitpunkt in unterschiedlichem Lebensalter entschieden, der Evangelischen Kirche A.B. anzugehören. Diese Entscheidung verdient Respekt. Für die evangelische Kirche ist sie auch ein Grund sich zu freuen, weil sich engagierte Christinnen und Christen berufen lassen, als Pfarrerinnen und Pfarrer in den Dienst des Evangeliums zu treten. Daher ist aus meiner Sicht dieser Kirchenwechsel, der immer aus freien Stücken und nach reiflicher Überlegung erfolgte, für die evangelische Kirche ein Geschenk und für die Ökumene eine Chance.
Die Zunahme der Zahl der ehemals römisch-katholischen Christinnen und Christen, die evangelische Pfarrerinnen bzw. Pfarrer geworden sind, ist ein relativ junges Phänomen – mit klarem Fokus auf den Pfarrberuf, denn insgesamt sind die Zahlen der Eintritte in die evangelischen Kirchen (und damit auch die der Übertritte aus der katholischen Kirche) seit Jahren auf dem ziemlich gleichen Stand. Zu den „Kirchenwechslern“ zählen immerhin etwa 10 Prozent der insgesamt rund 250 geistlichen Amtsträgerinnen und Amtsträger, die derzeit in der Evangelischen Kirche A.B. in Österreich im aktiven Dienst sind. Die älteren Jahrgänge der Pfarrerinnen und Pfarrer sind noch beinahe vollständig in traditioneller Weise religiös sozialisiert worden. Eine erhebliche Zahl stammt selbst aus Pfarrerfamilien. Hier wirkt sich die generationenübergreifende Prägung durch das evangelische Pfarrhaus, dessen Entstehung mit Luthers Hochzeit mit Katharina von Bora 1525 gleichgesetzt wird, bis in die Gegenwart aus. Neben dem Pfarrhaus waren es in erster Linie der Religionsunterricht oder die Jugendarbeit, durch die junge Menschen mit der Kirche verbunden wurden und so den Weg zu Theologiestudium und Pfarrberuf gefunden haben. Quereinsteiger, Spätberufene oder Übergetretene aus anderen Kirchen galten weitgehend als Einzelfälle. Heute sind die Lebensläufe jüngerer Pfarrerinnen und Pfarrer oft gewundener und nicht so geradlinig. Manchmal schließen sie eben auch den Übertritt von einer Kirche in die andere ein. Was früher vielleicht als „Betriebsunfall“ gesehen und nicht selten als „Geheimsache“ gehandelt wurde, wird nun offen berichtet. Es zeigt sich, dass Übertritt und Kirchenwechsel als ökumenische Realität wahrzunehmen und ernst zu nehmen sind. Sie dokumentieren, dass bisherige Distanzen und das noch in der vorigen Generation weithin gelebte schiedlich-friedliche Nebeneinander der Kirchen und ihrer Mitglieder der Vergangenheit angehören. Die persönlichen Geschichten der übergetretenen evangelischen Pfarrerinnen und Pfarrer sind ein Beitrag dazu. Das Spektrum ließe sich erweitern um Berichte über andere Konversionen, die die Kirchen der Orthodoxie, die Freikirchen, aber auch nichtchristliche Religionen umfassen und nicht zuletzt die Geschichten jener Menschen erzählen, die sich entschlossen haben, keiner Religion anzugehören. Konversionen nehmen generell zu. In einer zunehmend religiös pluralen Gesellschaft kommt der bewussten Wahl religiöser Lebens- und Gemeinschaftsformen eine wachsende Bedeutung zu. Das Pew Research Center berichtet, dass etwa die Hälfte der US-amerikanischen Bevölkerung im Laufe des individuellen Lebens zu einer neuen Religion bzw. Konfession konvertiert.
Wie als anachronistische Bestätigung dieser Entwicklung stehen zwei Übertrittsgeschichten, die einer noch gar nicht so alten, aber mittlerweile überwundenen Regelung in der evangelischen Kirche geschuldet sind. Aufgrund des allgemeinen Grundsatzes, dass die Ehepartnerin des evangelischen Pfarrers bzw. der Ehepartner der evangelischen Pfarrerin ebenfalls der evangelischen Kirche angehören muss, waren Menschen gezwungen, für die beruflichen Möglichkeiten ihrer Partnerin/ihres Partners die Kirchenzugehörigkeit zu wechseln und in die evangelische Kirche einzutreten. Diese Form von kirchenrechtlich vorgesehener „Zwangskonversion“, von der Johanna Lein und Wolfgang Lutz betroffen waren, kann aus heutiger Sicht nur bedauert werden. Sie entsprach bereits in den 1980er-Jahren nicht mehr dem Stand der ökumenischen Verhältnisse zwischen katholischer und evangelischer Kirche und sie entsprach damals so wenig wie heute dem Selbstverständnis der evangelischen Kirche. Mit evangelischer Freiheit hatte das nichts zu tun. Es zeigt vielmehr, wie schwer sich Kirchen lange Zeit getan haben, individuelle Glaubens- und Gewissensentscheidungen zu akzeptieren. Das hat tiefsitzende geschichtliche Ursachen, auf die kurz eingegangen werden soll.
Eine der Folgen der Reformation des 16. Jahrhunderts war die durch die eingetretene Konfessionalisierung erfolgte Spaltung der lateineuropäischen Christenheit. Mit dem Augsburger Religionsfrieden 1555 und den Regelungen des Westfälischen Friedens von 1648 wurde das Problem des Zusammenlebens unterschiedlicher Konfessionen durch das Prinzip der Regionalisierung gelöst. Es galt das Prinzip cuius regio, eius religio. Ein individuelles Recht, die Religion zu wechseln, stand nur dem jeweiligen Landesherrn zu, die Untertanen hatten seiner Entscheidung zu folgen oder den Herrschaftsbereich zu wechseln. Erst durch die Aufklärung wurden die einzelnen Bürgerinnen und Bürger zu Trägerinnen und Trägern des Toleranzanspruchs. Die Virginia Declaration of Rights von 1776 und das Allgemeine Preußische Landrecht von 1794 gewährten „vollkommene Glaubens- und Gewissensfreiheit“. Mit dem Toleranzpatent von 1781 wurde für das heutige Österreich (im Burgenland