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kritischem Aussagewert. Weder hier noch im Weiteren. Nicht die oftmals überraschenden Inhalte und nicht die enge Abfolge der Alarmrufe aus dem Inneren der Jugendhilfe folgen einer besonderen Auswahl. Zudem: Wer wäre seiner Herkunft gegenüber nicht berührbar, erinnerte nicht gern intakte, Stabilität gebende Lebensumstände, wenn er sie erfahren hat, ein funktionierendes Gemeinwesen mit aufmerksamem Blick auf Menschen, voll »Wärme«, die im Nachhinein zu stärken vermag. Doch es bleibt etwas Ruheloses, das aus »gesetzmäßigen« Gründen – wie sehr Kommunisten dieses Wort doch liebten! – die Sache verdarb. Ein Scheitern an der Unentrinnbarkeit aufgezwungener gesellschaftlicher Zielsetzung, die Recht vermissen ließ.

      Dazu die tragikomische Praxis. Das Leben!

      Ein weiteres Hindernis bildet die notorisch planlose Planwirtschaft. »Auch die operative Arbeit als des wesentlichsten Mittels, mit dem pulsierenden Leben in aktiver Verbindung zu stehen, ist noch ungenügend entwickelt bzw. ist im Referat Jugendhilfe des Landkreises Leipzig im wesentlichen durch die rigorosen Planstellenkürzungen im Juni 1958 die operative Arbeit fast zum Erliegen gekommen«, schätzt der Bericht der Brigadeüberprüfung weiter ein.37 Gravierend wirkt ein »hoher Ausfall von Arbeitszeiten, weil ein großer Teil der Mitarbeiter zu häufigen Einsätzen außerhalb ihres Arbeitsgebietes herangezogen wurde, wie z. B. 2 Kollegen je 9 Tage zur Überprüfung von Fleischwarengeschäften und Abzug eines Kollegen 14 Tage zur Errechnung von Preisdifferenzen und 5 Kollegen je ½ Tag zum Austragen von Einladungen. An einem Sprechtag – Mittwochnachmittag – wurde sogar ein Mitarbeiter vom Publikumsverkehr weggeholt und eingesetzt zum Zählen von Därmen. Wesentlich mit durch diese Mängel kam es [...] zu der Beschwerde des Generalstaatsanwaltes über das Versagen der vom Referat Jugendhilfe durchzuführenden Jugendgerichtshilfe.« In der Folge »mußte eine Vielzahl von Jugendgerichtsverhandlungen verzögert oder abgesetzt werden. Das hatte zur Folge, daß die Jugendlichen z. T. monatelang auf die Aburteilung warten mußten und indessen in Gefahr kamen, erneut straffällig zu werden. Damit wurde auch das Ansehen unserer Jugendgerichtsbarkeit herabgesetzt«. Unmissverständlich wird hier die mangelhafte »Erledigung der Erforschung der häuslichen Situation der jugendlichen Straffälligen« benannt.38

      Lahmende Realisierung. Obgleich von verantwortlichen Stellen auf die steigende Jugendkriminalität hingewiesen wird, reagieren weder die Volksvertretung noch die Räte oder die ständig (herbei-)zitierten ehrenamtlichen und staatlichen Partner darauf; sie alle beschäftigen sich ernüchternd wenig mit Fragen der »Jugendgefährdung«. Als stehe man plötzlich im leeren Raum. Selbst die Abteilung Volksbildung behandelt die Probleme kaum. Notrufe erfolgen. »Die noch verbliebenen Mitarbeiter des Referates haben keinen Überblick mehr über ihr Arbeitsgebiet. [...] Dies bezieht sich insbesondere auf die pädagogische Propaganda, die Anleitung der ehrenamtlichen Jugendhelfer, die Zusammenarbeit mit den Organisationen und die Anleitung und Kontrolle der Aufgaben der Jugendhilfe in den Gemeinden.«39

      Der Befund des »Brigadeberichts« ist alarmierend. Es sei nicht gelungen, den Stand der Jugendkriminalität in den vergangenen drei Jahren zu senken, auch Schulbummelei und »das Herumtreiben von Kindern und Jugendlichen« seien verhältnismäßig häufig. Etwa die Hälfte der Delikte und Eigentumsvergehen seien bis auf Ausnahmen nicht durch Not erklärbar. Lösungen für die Zukunft? Stärkere Durchsetzung der marxistischen Konzeption als Grundlage für alle Entscheidungen und Handlungen der Jugendhilfe. Jeder Mitarbeiter soll alle Teilgebiete der Jugendhilfe beherrschen. Vor allem aus Arbeitern der Betriebe sind weitere ehrenamtliche Mitarbeiter zu gewinnen, Jugendhelfer in die sozialistischen Erziehungsaufgaben der Jugendhilfe einzubeziehen.

      Ein sofortiger reflexhafter Rückfall in die Abstraktion. Wie sollte eine »stärkere erzieherische Verantwortlichkeit in den Wohngebieten, Gemeinden und Betrieben« aussehen? Zu welchem Klima all das führen? Noch mehr Ausforschung und Kontrolle? Vertrauensschwund untereinander, Schwund von Vitalität hin zu Verkrampftheit des Einzelnen, Erstarrung? In rein politische Richtung zielt die Aufforderung, sich stärker auf »die Auswahl und Qualifizierung der Pflegeeltern und Vormünder zur Gewährleistung der sozialistischen Erziehung der ihnen anvertrauten Mündel und Pflegekinder«40 zu orientieren. Kindeswohl? Auch die »Festigung der häuslich-erzieherischen Verhältnisse« wird genannt, doch vor allem blutlos und beklemmend auf »die Durchsetzung der sozialistischen Erziehung in den der Jugendhilfe unterstellten Heimen« gepocht.

      Die »vorwärtstreibende Kraft« des Sozialismus wird zu Sand in überstrapazierten Getrieben. Im Februar 1960 kritisiert der Senat des Bezirksgerichts Leipzig in einem Ehe- und Sorgerechtsbeschluss die »völlig ungenügende« Stellungnahme der Jugendhilfe Delitzsch. Ermittelt werden sollten die Verhältnisse beider Elternteile, ihre erzieherischen Fähigkeiten und die Beziehung des Kindes zu ihnen. Doch »umfaßt die Stellungnahme des Rates des Kreises Delitzsch, Referat Juhi, 4 Sätze, ohne dass aber auch nur mit einem Wort die vorgenannten gesetzlich festgelegten Merkmale erwähnt werden. Denn die Feststellung, dass die Verhältnisse bei den Eheleuten R. nicht sehr günstig seien, sind nach den Angaben der Verklagten ohne jeden Hausbesuch getroffen worden«.41 Der Wohnort des Vaters ist nicht eruiert, die berufliche Tätigkeit der Mutter falsch angegeben. Harsch werden »eingehende Ermittlungen« verlangt, »um diese mangelhafte Arbeit nach über vier Jahren seit Inkrafttreten der Ehe-VO abzustellen«.

      Die beanstandete Zuarbeit wurde von einem ehrenamtlichen Jugendhelfer gefertigt. »Der Bericht ist mehr als mangelhaft und sinnentstellend«, nimmt ein Referent der Delitzscher Jugendhilfe dazu Stellung, mehrere Stellungnahmen für das Gericht seien »alles andere als ein Sorgerechtsbericht«.42 Jugendhelfer seien nochmals auf »die Wichtigkeit, Bedeutung der Sorgerechtssachen« hinzuweisen. »In jedem Fall ist mit beiden Elternteilen vom Bearbeiter außerdem eine Aussprache durchzuführen ...« Selbstkritisch wird festgestellt, dass die Jugendhilfe hätte »Hausbesuche durchführen müssen«, jedoch sei kein Kraftwagen dagewesen.

      Es fällt schwer, angesichts dieser Zeugnisse an wohlbegründete Sorgerechtsentscheidungen zu glauben, auch die Erfahrungen von Frau S. bleiben dafür zu aufschreckend. Als Jugendhilfevertreter endlich ihre Wohnung in Augenschein nahmen und die Lebensbedingungen ihrer Tochter im Nachhinein nicht beanstanden konnten, änderte das nichts an der Wegnahme des Kindes.

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