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Datenschutzgrundverordnung für Dummies. Christian Szidzek
Читать онлайн.Название Datenschutzgrundverordnung für Dummies
Год выпуска 0
isbn 9783527831340
Автор произведения Christian Szidzek
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Издательство John Wiley & Sons Limited
In Erwägungsgrund 51 wird glücklicherweise noch einmal klargestellt, dass die Verwendung des Begriffs rassische Herkunft nicht bedeuten solle, dass die EU Theorien gutheiße, mit denen versucht werde, die Existenz verschiedener menschlicher Rassen zu belegen. Problematisch bleibt die Begrifflichkeit aber nach Ansicht des Autors nach wie vor. Die Einstufung von Daten, aus denen die rassische oder ethnische Herkunft hervorgehen kann, als besonders sensibel hat verschiedene Hintergründe. So ist in vielen Staaten eine Polizeipraxis gängig, die als »racial profiling« oder auch »ethnic profiling« bezeichnet wird. Wie wir heute wissen, gilt dies nicht nur für autoritäre Regime, sondern gerade auch für unsere westlichen Demokratien. Dabei werden ethnische und »rassische« Merkmale als statistischer Risikofaktor zur Begründung von Kontrollen oder Überwachungen herangezogen. Trotz der wenig gelungenen Wortwahl ist es allerdings ein Verdienst der DSGVO, dass sie die Gefahren erkannt hat, die mit der Zuordnung zu veralteten rassischen Vorstellungen und zur Ethnie einhergehen, und solche Daten besonders schützt.
Angaben über politische Meinungen
Auch Angaben über die politischen Meinungen von Personen gehören zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten. Was darunter zu verstehen ist, sagt uns die DSGVO selbst.
Angaben über politische Meinungen sind solche Angaben, die verwendet werden können, um auf die Zugehörigkeit des Betroffenen zu einer bestimmten politischen Partei oder auf bestimmte politische Einstellungen zu schließen.
Sehr viel mehr ist dazu eigentlich auch nicht zu sagen. Es kann sich also um die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Partei handeln, aber auch um eine parteipolitisch unabhängige Einstellung wie neoliberal, konservativ, marxistisch, anarchistisch oder wie auch immer. Angaben über politische Meinungen zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten zu zählen, ist nachvollziehbar und in der Praxis bedeutsam. Gerade in Geschäftsbeziehungen kann die politische Einstellung schnell zu einem unsachlichen Kriterium für das Nichteingehen von Geschäftsabschlüssen sein. Umgekehrt funktioniert das natürlich auch, wenn zum Beispiel Studenten in politisch ambitionierte Studentenverbindungen nur deshalb eintreten, weil sie glauben, es mit der eigenen Potenz nicht zu schaffen, und deshalb um mephistophelische Mentoren buhlen. Über die peinlichen Rituale, denen sie sich dabei auch noch unterwerfen, soll an dieser Stelle der Mantel der Barmherzigkeit fallen.
Angaben über religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen
Gerade in unserer heutigen Zeit der neu entflammten Glaubenskriege und der allgegenwärtigen Unterdrückung, die in verschiedenen Weltanschauungen und Religionszugehörigkeiten gegründet ist, bergen Angaben über religiöse und weltanschauliche Überzeugungen große Gefahren für die Betroffenen.
Angaben über religiöse Überzeugungen sind Angaben, unter deren Zuhilfenahme Rückschlüsse auf die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Glaubensrichtung gezogen werden können.
Bei der religiösen Überzeugung kommt es nicht darauf an, ob der Betroffene einer bestimmten Staatskirche angehört, also Jude oder Christ ist, Moslem oder einer fernöstlichen Glaubensrichtung folgt. Umfasst sind auch ungewöhnliche religiöse Rituale wie etwa das freitägliche Hotdog-Essen des Diskordianisten zur Einhaltung und zum gleichzeitigen Verstoß gegen den Pentabarf. Gerade in Staaten, in denen Verstöße gegen völlig veraltete religiöse Regeln noch heute – oder besser gesagt, heute wieder – ebenso bestraft werden wie im finsteren Mittelalter, kann das Bekanntwerden einer anderen religiösen Überzeugung oder die Abkehr von einer solchen tödlich oder mit Verstümmelungen enden. Verhaltensweisen, die in freiheitlich-demokratischen Ländern zur Leitkultur zählen, wie die Teilnahme an einem Massenbesäufnis auf dem Oktoberfest oder die aktive Mitgliedschaft bei den Nacktradlern Deutschlands, können bei deren Bekanntwerden als religiöse Verfehlungen verfolgt werden. Bei dem Umgang mit Daten betreffend die religiöse Überzeugung muss daher größte Vorsicht walten. Gleiches gilt aber auch für Angaben über die Weltanschauung.
Angaben über die Weltanschauung sind solche, unter deren Zuhilfenahme Rückschlüsse gezogen werden können auf eine bestimmte Weltanschauung wie etwa Mitgliedschaften in Sekten oder Logen.
Selbstverständlich stehen auch die Illuminaten auf Datenschutz und haben deshalb dafür gesorgt, dass Angaben über die Weltanschauung ebenfalls unter die Kategorie der besonderen personenbezogenen Daten fallen. Q hat mir das kürzlich bei einem Bier gesteckt, und ich glaube ihm natürlich. Seien Sie also unbesorgt: Die Tatsache Ihrer anstehenden Großmeisterschaft bei den Illuminaten und Ihre kurz bevorstehende Übernahme der Weltherrschaft stehen als besonders sensible personenbezogene Daten unter dem besonderen Schutz der DSGVO.
Angaben zur Gewerkschaftszugehörigkeit
Ihre Mitgliedschaft in der Gewerkschaft steht ebenfalls unter einem ganz besonderen Schutz der DSGVO.
Angaben zur Gewerkschaftszugehörigkeit sind nicht nur solche, aufgrund derer auf die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft geschlossen werden kann, sondern auch Angaben zu jeglicher Form einer Mitarbeit für Stiftungen und andere Organisationen, die Gewerkschaften nahestehen.
Bei Ihrem nächsten Streik entrollen Sie bitte neben Ihrem Transparent: Mehr Geld und weniger Arbeit! auch noch ein großes Transparent mit der Aufschrift: Es lebe die DSGVO!
Genetische Informationen
Die DSGVO stellt – im Gegensatz zur vorherigen Rechtslage in Europa – erstmals auch genetische Informationen unter einen besonderen Schutz und definiert auch zugleich in Art. 4 Nr. 13 DSGVO, was darunter zu verstehen ist.
Genetische Daten sind personenbezogene Daten zu den ererbten oder erworbenen genetischen Eigenschaften einer natürlichen Person, die eindeutige Informationen über die Physiologie oder die Gesundheit dieser natürlichen Person liefern und insbesondere aus der Analyse einer biologischen Probe der betreffenden natürlichen Person gewonnen wurden.
In der zunehmenden Verbreitung der Genomuntersuchung und Genomdiagnostik ist für Betroffene ein hohes Gefährdungspotenzial verborgen. Stellen Sie sich nur einmal folgendes Szenario vor: Sie genießen gerade Ihre Lebkuchen und geben sich den Freuden der ehelichen Gemeinschaft hin, und plötzlich dringt ein Sondereinsatzkommando der Polizei bei Ihnen ein, weil Ihre DNA bei der Tatortsicherung einer Vergewaltigung aufgetaucht ist. Sie halten das für abwegig und erfunden? Ist es nicht. Es gibt in der kriminalistischen Literatur dokumentierte Fälle, in denen ganz bewusst Straftäter sich bemüht haben, DNA von unbescholtenen Leuten einzusammeln, um diese dann an Tatorten zu hinterlassen, um falsche Spuren zu legen. Seit der Entschlüsselung der menschlichen DNA werden DNA-Analysen sowohl für medizinische Zwecke zur Klärung von Abstammungsfragen, aber auch für Untersuchungen in der strafrechtlichen Forensik, in der Versicherungsbranche, für Beurteilungen im Rahmen von Beschäftigungsverhältnissen und für Forschungszwecke erhoben und verarbeitet. Dass dies grundsätzlich nicht ohne ausdrückliche Einwilligung des Betroffenen geschehen sollte, liegt auf der Hand. Denn wenn es etwas wirklich Privates gibt, dann sind das unsere Geninformationen.