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      Honoré de Balzac

       Die Kleinbürger

      Impressum

      ISBN 9783955013363

      2013 andersseitig.de

      Covergestaltung: Erhard Koch

      Digitalisierung: Erhard Koch

      andersseitig Verlag

      Dresden

      www.andersseitig.de

      [email protected]

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      Erster Teil

      I

      Das Drehkreuz Saint-Jean, dessen Schilderung seiner Zeit zu Beginn der Studie »Eine doppelte Familie« langweilig erschienen sein mag, dieses kleine harmlose Wahrzeichen des alten Paris, existiert nur noch in dieser Beschreibung. Die Errichtung des heutigen Rathauses hat ein ganzes Stadtviertel verschwinden lassen.

      Im Jahre 1830 konnten die Passanten noch das Drehkreuz auf dem Schilde eines Weinhändlers erblicken, aber auch dieses Haus, sein letzter Zufluchtsort, ist inzwischen niedergelegt worden. Ach, das alte Paris verschwindet mit erschreckender Schnelligkeit! Bei dieser Zerstörung bleibt noch irgendwo ein Haus aus dem Mittelalter stehen, wie das am Anfang der »Ballspielenden Katze« geschilderte, und wie solche nur noch in ein oder zwei Exemplaren existieren; oder ein Haus wie das des Richters Popinot in der Rue du Fouarre, das Muster eines alten Bürgerhauses. So ist auch das Haus von Fulbert erhalten, ebenso das ganze Seinebassin aus der Zeit Karls IX. Warum sollte der Historiker der französischen Gesellschaft, ein moderner »Old mortality«, nicht die interessanten Denkmäler der Vergangenheit vor der Vergessenheit bewahren, ebenso wie es Walter Scotts Alter mit den Gräbern tat? Die Warnrufe der Publizisten, die seit zehn Jahren laut geworden sind, waren wahrhaftig nicht unbegründet: Die Baukunst wird durch die gemeinen Fassaden der Häuser verschimpfiert, die man in Paris »Rentenhäuser« nennt und die einer unserer Poeten in amüsanter Weise mit Kommoden verglichen hat.

      Es mag hier darauf hingewiesen werden, dass die Einrichtung einer städtischen Kommission »del ornamento«, die in Mailand die Architektur der Straßenfassaden zu überwachen hat, und der jeder Bauherr seine Pläne vorlegen muss, aus dem XII. Jahrhundert stammt. Daher wird auch jedermann in dieser schönen Hauptstadt erkennen müssen, was der Patriotismus der Bürgerschaft und des Adels für seine Stadt geleistet hat, und die charakteristischen eigenartigen Bauten bewundern ... Die abscheuliche, zügellose Spekulation, die Jahr für Jahr die Höhe der Stockwerke vermindert, aus dem Raum, den früher ein Salon ausfüllte, eine ganze Wohnung macht und einen mörderischen Kampf gegen die Gärten führt, wird unvermeidbar ihren Einfluss auch auf die Pariser Sitten ausüben. In kurzer Zeit wird man genötigt sein, mehr draußen als drinnen zu leben. Das geheiligte Privatleben, das unbeeinträchtigte Zuhause, wo ist es noch zu finden? Es fängt erst bei fünfzigtausend Franken Rente an. Und es gibt sogar nur noch wenige Millionäre, die sich den Luxus eines eigenen Hauses gestatten, das von der Straße durch einen Vorhof getrennt und durch einen schattigen Garten vor der Neugierde des Publikums geschützt ist.

      Durch das Nivellieren der Vermögen hat der Code, der die Erbschaften regelt, diese steinernen ???Phalansterien entstehen lassen, in denen dreißig Familien wohnen, und die hunderttausend Franken Rente bringen. Daher werden in fünfzig Jahren die Häuser zu zählen sein, zu denen das gehört, welches zu Beginn dieser Erzählung die Familie Thuillier bewohnte, ein wirklich interessantes Haus, das der Ehre einer eingehenden Beschreibung würdig ist, sei es auch nur, um die frühere Bourgeoisie mit der heutigen vergleichen zu können.

      Die Lage und das Äußere dieses Hauses, das den Rahmen für dieses Sittenbild abgibt, hat übrigens schon an sich einen gewissen Anstrich von Kleinbürgerlichkeit, der, je nach dem Geschmack eines jeden, die Aufmerksamkeit fesseln kann oder nicht.

      Zunächst muss bemerkt werden, dass das Haus Thuillier weder Herrn noch Frau, sondern Fräulein Thuillier, der älteren Schwester des Herrn Thuillier, gehörte.

      Es war während der ersten sechs Monate nach der Revolution von 1830 von Fräulein Marie-Jeanne-Brigitte Thuillier, einem majorennen Mädchen, erworben worden und befand sich etwa in der Mitte der Rue Saint-Dominique-d'Enfer, wenn man von der Rue d'Enfer kommt auf der rechten Seite, so dass der Flügel, in dem Herr Thuillier wohnte, nach Süden zu gelegen war.

      Der fortschreitende Drang, mit dem sich die Pariser Bevölkerung nach dem höheren Teil des rechten Seineufers hinüberzieht, während das linke Ufer leer wird, hatte lange Zeit hindurch den Verkauf der Grundstücke des sogenannten lateinischen Viertels stocken lassen; da veranlassten Gründe, die bei der Schilderung des Charakters und Wesens des Herrn Thuillier angegeben werden sollen, seine Schwester, ein Haus zu erwerben: sie kaufte dieses für den geringen Grundpreis von sechsundvierzigtausend Franken; die Nebenkosten betrugen etwa sechstausend Franken, so dass die Gesamtausgabe sich auf zweiundfünfzigtausend Franken belief. Die Einzelbeschreibung dieser Besitzung im Stil einer Verkaufsanzeige und die durch die Bemühungen des Herrn Thuillier erzielten Resultate werden erkennen lassen, auf welche Weise im Juli 1830 so viele Vermögen sich neu zu bilden begannen, während vorhandene Vermögen zurückgingen.

      Nach der Straße hin besaß das Haus eine Fassade aus Gipsputz, der sich mit der Zeit geworfen hatte, und auf der mit der Maurerkelle Einschnitte gemacht waren, wodurch Hausteine vorgetäuscht werden sollten. Diese Häuserfassaden sind so verbreitet in Paris und so hässlich, dass die Stadt Preise für Grundbesitzer aussetzen sollte, die neue Fassaden in Hausteinen herstellen. Die grau gewordene, sieben Fenster breite Vorderfront war drei Stockwerke hoch, über denen Mansarden unter einem Ziegeldache sich befanden. Das dicke, solide Seitentor zeigte in Form und Stil deutlich, dass der nach der Straße zu gelegene Flügel zur Zeit des Kaiserreichs errichtet war, um einen Teil des Hofes damals, als das Quartier d'Enfer sich noch einer gewissen Gunst erfreute, für eine sehr geräumige alte Wohnung auszunutzen.

      Auf der einen Seite war der Portier untergebracht, auf der andern befand sich die Treppe des Vorderhauses. Die beiden Flügel, die an die Nachbarhäuser stießen, waren früher für Remisen, Ställe, Küchen und Gesindezimmer des Hinterhauses verwendet worden; seit dem Jahre 1830 aber hatte man sie in Lagerräume umgewandelt.

      Die rechte Seite hatte ein Papierhändler en gros, in Firma M. Métiviers Neffe, gemietet; die linke ein Buchhändler namens Barbet. Die Büros der beiden Kaufleute befanden sich über ihren Lagerräumen, die Wohnung des Buchhändlers im ersten, die des Papierhändlers im zweiten Stock des Vorderhauses. Métivier war weit mehr Agent in der Papierbranche als Kaufmann, Barbet mehr Darlehnsgeber als Buchhändler, und beide benutzten die ausgedehnten Lagerräume, der eine um Partien von Papier, die er in Bedrängnis geratenen Fabrikanten abgekauft hatte, der andere, um Auflagen von Büchern, die ihm als Pfand für Darlehen gegeben waren, unterzubringen.

      Der Haifisch des Buchhandels und der Hecht des Papiergeschäfts lebten im besten Einvernehmen miteinander, und ihre Tätigkeit, die nichts von der Geschäftigkeit des Detailhändlers hatte, ließ nur selten Wagen in diesem Hofe erscheinen, der so unbenutzt dalag, dass der Portier das Unkraut, das zwischen einzelnen Pflastersteinen wuchs, ausjäten musste. Die Herren Barbet und Métivier, die hier bloß eine Statistenrolle zu spielen haben, machten ihren Hauswirten nur selten einmal einen Besuch, zählten aber, da sie ihre Miete pünktlich bezahlten, zu den guten Mietern; sie galten in den Augen der Familie Thuillier als sehr anständige Leute.

      Der dritte Stock des Vorderhauses enthielt zwei Wohnungen: die eine hatte ein Herr Dutocq, Gerichtsvollzieher beim Friedensgericht, ein pensionierter Beamter, inne, der zu dem ständigen Kreise der Thuilliers gehörte; die andere bewohnte der Held dieser Erzählung: für jetzt mag es genügen, die Höhe seines Mietzinses anzugeben, der siebenhundert Franken betrug, und die Stellung zu kennzeichnen, die er inmitten dieses Hauses drei Jahre vor dem Augenblick eingenommen hatte, in dem sich der Vorhang vor dieser häuslichen Tragödie hebt.

      Der Gerichtsvollzieher, ein Junggeselle im Alter von fünfzig Jahren, hatte die größere der beiden Wohnungen des dritten Stocks inne; er hielt sich eine Köchin und zahlte tausend Franken Miete. Zwei Jahre nach dem Erwerb des Grundstücks hatte Fräulein Thuillier ein Einkommen von siebentausendzweihundert Franken

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