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La San Felice Band 5. Александр Дюма
Читать онлайн.Название La San Felice Band 5
Год выпуска 0
isbn
Автор произведения Александр Дюма
Жанр Зарубежная классика
Издательство Public Domain
Ein Anderer endlich, den man bis auf den Gürtel entkleidet und dem man eine Katze auf den Rücken gebunden, ward durch die Stadt geführt und mit Ruthen gepeitscht, so daß das zugleich mit getroffene Thier den Unglücklichen mit Zähnen und Krallen zerriß. Andere, die glücklicher waren, wurden in die Tiber geworfen und einfach schlechtweg ersäuft.
Diese grausamen Belustigungen dauerten nicht blos die ganze Nacht hindurch, sondern auch während des nächstfolgenden und des dritten Tages und boten sich unter so vielen Gestalten dar, daß der König endlich fragte, wer die Menschen seien, die man auf diese Weise marterte.
Man antwortete ihm, es seien Juden, welche die Unklugheit gehabt hätten, sich, dem Dekrete der Republik gemäß, als gewöhnliche Menschen zu betrachten und die demzufolge Christen beherbergt, Eigenthum angekauft, den Ghetto verlassen, sich in die Stadt eingedrängt, Bücher verkauft, von katholischen Aerzten behandeln lassen und ihre Todten bei Fackelschein beerdigt hätten.
Der König Ferdinand konnte kaum glauben, daß alle diese Gräuel wirklich geschehen seien. Endlich aber hielt man ihm das Dekret der Republik, welches den Juden ihre Bürgerrechte zurückgab, vor die Augen und er mußte nun wohl glauben.
Er fragte, wer die von Gott verlassenen Menschen seien, die ein solches Dekret ausgefertigt, und man nannte ihm die Consuln Mattei und Zaccalone.
»Aber man sollte eher diese Menschen strafen, als die, welche von ihnen emanzipiert worden,« rief der König, der selbst in seinen Vorurtheilen noch einen gesunden Menschenverstand bewahrte.
Man antwortete ihm, man habe schon daran gedacht. Man suche auch bereits die Schuldigen und zwei Bürger hätten sich anheischig gemacht, sie auszuliefern.
»Gut,« sagte der König, »sie mögen es thun; es soll jeder von ihnen fünfhundert Ducaten bekommen und die beiden Consuln sollen gehängt werden.«
Die Kunde von der Freigebigkeit des Königs verbreitete sich und verdoppelte den Enthusiasmus. Das Volk fragte sich, was es einem so guten Könige, der seine Wünsche so trefflich unterstützte, darbringen könnte. Man berieth sich über diesen wichtigen Punkt, und da der König sich anheischig machte, die Consuln durch einen wirklichen Henker und an wirkliche Galgen hängen zu lassen, so beschloß man den letzten Freiheitsbaum, den man in dieser Absicht noch hatte stehen lassen, umzuhauen und Scheite daraus zu spalten, damit der König das Vergnügen hätte, sich mit revolutionärem Holze einheizen zu lassen.
Man brachte ihm demzufolge ein ganzes Fuder, welches er freigebigerweise mit tausend Ducaten bezahlte.
Der Gedanke schien ihm überhaupt ein so glücklicher zu sein, daß er die zwei größten Scheite bei Seite legte und mit folgendem Briefe der Königin übersendete:
»Meine theure Gattin!
»Sie haben bereits Kenntniß von meinem glücklichen Einzuge in Rom, ohne daß ich unterwegs auf das mindeste Hinderniß gestoßen wäre. Die Franzosen sind verschwunden wie ein Rauch. Es bleiben allerdings noch die fünfhundert Jakobiner der Engelsburg; dieselben verhalten sich aber so ruhig, daß ich glaube, sie wünschen nur Eins, nämlich vergessen zu werden.
»Mack rückt morgen mit fünfundzwanzigtausend Mann aus, um die Franzosen anzugreifen. Unterwegs wird er sich mit Micheroux Armeekorps vereinigen, so daß er dann achtunddreißig bis vierzigtausend Mann zur Verfügung hat und den Franzosen den Kampf nur mit der sicheren Aussicht, sie zu zermalmen, anbieten kann.
»Wir leben hier in fortwährenden Festlichkeiten. Werden Sie wohl glauben, daß diese elenden Jakobiner die Juden emanzipiert hatten?
»Seit drei Tagen macht das römische Volk in den Straßen von Rom Jagd auf sie, gerade so, wie ich in dem Wald von Persano Jagd auf meine Damhirsche und in den Forsten von Asproni Jagd auf meine Eber machte. Wie es heißt, ist man auch den beiden Consuln der sogenannten römischen Republik auf der Spur. Ich habe auf den Kopf eines jeden einen Preis von fünfhundert Ducaten gesetzt. Ich glaube, es wird ein gutes Beispiel geben, wenn sie gehängt werden, und wenn man sie hängt, so werde ich der Besatzung von der Engelsburg die Ueberraschung bereiten, dieser Hinrichtung beizuwohnen.
»Ich schicke Ihnen zum Kaminfeuer für den Weihnachtsabend zwei große Scheite von dem Freiheitsbaume der Rotunde. Wärmen Sie sich mit allen unsern Kindern gut daran, und denken Sie dabei an Ihren Gatten und Vater, der Sie liebt.
»Morgen erlasse ich ein Edict, um unter diesen Juden wieder ein wenig Ordnung zu machen, sie in ihren Ghetto zurückzuschicken und einer angemessenen Aufsicht zu unterstellen. Ich werde Ihnen von diesem Edict, sobald es erlassen ist, eine Abschrift zustellen.
»Verkünden Sie in Neapel die Gunst, womit die göttliche Güte mich überhäuft. Laffen Sie ein Tedeum von unserm Erzbischof Capece Zurlo singen, der, wie ich glaube, schon bedeutend vom Jakobinismus angesteckt ist. Es wird dies seine Strafe sein. Ordnen Sie öffentliche Festlichkeiten an und fordern Sie Vanni auf, die Angelegenheit jenes verwünschten Nicolino Caracciolo zu beschleunigen.
»Von den Erfolgen unseres berühmten General Mack werde ich Sie in demselben Maße unterrichtet halten, wie ich selbst davon in Kenntniß gesetzt werde.
»Bleiben Sie immer bei guter Gesundheit und glauben Sie an die aufrichtige und ewige Zuneigung Ihres Schülers und Gatten
»Nachschrift. Meine besten Grüße an Mesdames. Wenn diese guten Prinzessinnen auch ein wenig lächerlich sind, so sind sie doch deswegen nicht weniger die erhabenen Töchter des Königs Ludwig des Fünfzehnten. Sie können auch Airola ermächtigen, den sieben Corsen, welche ihnen als Leibgarde gedient haben und durch den Grafen Narbonne empfohlen worden, welcher, glaube ich, einer der letzten Minister Ihrer lieben Schwester Maria Antoinette gewesen ist, eine kleine Zahlung zu machen. Dies würde ihnen Vergnügen machen, ohne uns zu etwas zu verpflichten.«
Am nächstfolgenden Tage erließ Ferdinand wirklich, wie er seiner Gemahlin geschrieben, jenes Dekret, welches weiter nichts war, als die Wiederinkraftsetzung des von der »sogenannten« römischen Republik abgeschafften Edicts.
Unser Gewissen als Historiker gestattet uns nicht, eine Sylbe an diesem Decrete zu ändern. Uebrigens ist es das auch heutzutage noch zu Rom in Kraft bestehende Gesetz.
»Artikel 1. Kein in Rom oder in den römischen Staaten wohnhafter Israelit darf Christen beherbergen, oder beköstigen, oder in seinen Dienst nehmen, wenn er nicht in die von den päpstlichen Decreten bestimmte Strafe verfallen will.
»Artikel 2.
Sämtliche Israeliten in Rom und den päpstlichen Staaten müssen ihre bewegliche und unbewegliche Habe innerhalb drei Monaten verkaufen, außerdem wird dieselbe versteigert.
»Artikel 3. Kein Israelit darf ohne Erlaubniß der Regierung in Rom oder in irgend einer andern Stadt des Kirchenstaates wohnen. Im Uebertretungsfalle werden die Schuldigen in ihre betreffenden Ghetti zurückgeführt werden.
»Artikel 4. Kein Israelit darf die Nacht außerhalb seines Ghetto zubringen.
»Artikel 5. Kein Israelit darf freundschaftliche Beziehungen zu einem Christen unterhalten.
»Artikel 6. Die Israeliten dürfen bei Vermeidung von hundert Thaler Gefängnißstrafe und sieben Jahre Gefängniß keinen Handel mit heiligen Zierathen oder mit Büchern irgend welcher Art treiben.
»Artikel 7. Jeder katholische Arzt, der zu einem Juden gerufen wird, muß ihn vor allen Dingen zu bekehren suchen. Wenn der Kranke sich weigert, so muß er ihn ohne Hilfe lassen. Der Arzt, welcher diesem Befehle entgegenhandelt, jetzt sich der ganzen Strenge des heiligen Officiums aus.
»Artikel 8. Die Israeliten dürfen bei Beerdigung ihrer Todten keine Ceremonien veranstalten, namentlich bei Strafe der Confiscation sich keiner Fackeln bedienen.
»Vorstehendes Decret