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DSGVO - BDSG - TTDSG. Группа авторов
Читать онлайн.Название DSGVO - BDSG - TTDSG
Год выпуска 0
isbn 9783800594207
Автор произведения Группа авторов
Серия Kommunikation & Recht
Издательство Bookwire
Art. 8 Bedingungen für die Einwilligung eines Kindes in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft
(1) Gilt Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a bei einem Angebot von Diensten der Informationsgesellschaft, das einem Kind direkt gemacht wird, so ist die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kindes rechtmäßig, wenn das Kind das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat. Hat das Kind noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet, so ist diese Verarbeitung nur rechtmäßig, sofern und soweit diese Einwilligung durch den Träger der elterlichen Verantwortung für das Kind oder mit dessen Zustimmung erteilt wird.
Die Mitgliedstaaten können durch Rechtsvorschriften zu diesen Zwecken eine niedrigere Altersgrenze vorsehen, die jedoch nicht unter dem vollendeten dreizehnten Lebensjahr liegen darf.
(2) Der Verantwortliche unternimmt unter Berücksichtigung der verfügbaren Technik angemessene Anstrengungen, um sich in solchen Fällen zu vergewissern, dass die Einwilligung durch den Träger der elterlichen Verantwortung für das Kind oder mit dessen Zustimmung erteilt wurde.
(3) Absatz 1 lässt das allgemeine Vertragsrecht der Mitgliedstaaten, wie etwa die Vorschriften zur Gültigkeit, zum Zustandekommen oder zu den Rechtsfolgen eines Vertrags in Bezug auf ein Kind, unberührt.
Mit der Norm korrespondiert der Erwägungsgrund 38.
Literatur: Backu, Datenschutzrechtliche Relevanz bei Onlinespielen, ZD 2012, 59; Buchner/Kühling, Die Einwilligung in der Datenschutzordnung 2018, DuD 2017, 544; Buchner, Die Einwilligung in Werbung, WRP 2018, 1283; Dammann, Erfolge und Defizite der EU-Datenschutzgrundverordnung, ZD 2016, 307; Erman, BGB, Kommentar, 15. Aufl., Köln 2017; Ernst, Unzulässige Erhebung von Daten Minderjähriger bei Gewinnspielen, jurisPR-WettbR 12/2012 Anm. 4; Ernst, Die Einwilligung nach der Datenschutzgrundverordnung. Anmerkungen zur Definition nach Art. 4 Nr. 11 DSGVO, ZD 2017, 110; Fetzer/Scherer/Graulich, TKG, 3. Aufl., 2020; Gola/Schulz, DS-GVO – Neue Vorgaben für den Datenschutz bei Kindern?, ZD 2013, 475; Hilgert/Sümmermann, Technischer Jugendmedienschutz, MMR-Beil. 2020, 26; Holznagel, Elektronischen Identitätsnachweis nachhaltig fördern!, MMR 2017, 365; Jandt/Roßnagel, Social Networks für Kinder und Jugendliche, MMR 2011, 637; Joachim, Besonders schutzbedürftige Personengruppen, ZD 2017, 414; Kamp/Rost, Kritik an der Einwilligung, Ein Zwischenruf zu einer fiktiven Rechtsgrundlage in asymmetrischen Machtverhältnissen, DuD 2013, 80; Keppler/Schenk-Busch, Das Rechtsstaatsproblem der DSGVO, BRJ 2018, 23; Kessemeier, Corona Apps – Datenschutzrechtliche Herausforderungen bei der Unterbrechung der Infektkette, in: Taeger (Hrsg.), Den Wandel begleiten – IT-rechtliche Herausforderung der Digitalisierung, Edewecht 2020, S. 111; Kühling/Schall, WhatsApp, Skype & Co. – OTT-Kommunikationsdienste im Spiegel des geltenden Telekommunikationsrechts, CR 2015, 641; Kugelmann, Datenfinanzierte Internetangebote – Regelungs- und Schutzmechanismen der DSGVO, DuD 2016, 566; Liedke, Die Einwilligung im Datenschutzrecht, Edewecht 2012; Meyer, Gratisspiele im Internet und ihre minderjährigen Nutzer, NJW 2015, 3686; Martini/Botta, Undurchsichtige Datentransfers – gläserne Studierende?, VerwArch 2019, 235; Möhrke-Sobolewski/Klas, Zur Gestaltung des Minderjährigendatenschutzes in digitalen Informationsdiensten, K&R 2016, 373; Moos, Update Datenschutz, in: Taeger (Hrsg.), Big Data & Co. – Neue Herausforderungen für das Informationsrecht, Edewecht 2014, S. 529; Nolde, Sanktionen nach der EU-Datenschutzgrundverordnung, in: Taeger, Smart World – Smart Law, Edewecht 2016, S. 757; Radlanski, Das Konzept der Einwilligung in der datenschutzrechtlichen Realität, Tübingen 2016; Rauda, Gemeinsamkeiten von US Children Online Privacy Protection Act (COPPA) und DS-GVO, MMR 2017, 15; Roßnagel/Geminn/Jandt/Richter, Datenschutzrecht