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rel="nofollow" href="#u66ae5cf0-b629-5247-bc46-e4f9d62f48d8">1. Abschnitt: Schutz von Leib und Leben › § 4 Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit › Ausgewählte Literatur

Backmann, JanFahrlässige Körperverletzung und Tötung im Straßenverkehr als Straftat?, NZV 2013, 465 ff.
Beulke, Werner/Dießner, Annika„(…) ein kleiner Schnitt für einen Menschen, aber ein großes Thema für die Menschheit“ – Warum das Urteil des LG Köln zur religiös motivierten Beschneidung von Knaben nicht überzeugt, ZIS 2012, 338 ff.
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.)Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland: Eine repräsentative Untersuchung zu Gewalt gegen Frauen in Deutschland – Zusammenfassung zentraler Studienergebnisse –, 2004 (zit.: BMFSFJ, Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland, Kurzfassung).
Feldhoff, Kerstin/Hansbauer, PeterEvaluation des Gewaltschutzgesetzes im Raum Münster – Positive Effekte und weitere Herausforderungen für Polizei, Justiz, Jugendämter und Beratungsstellen, FPR 2007, 217 ff.
Gröning, ChristianKörperverletzungsdelikte – §§ 223 ff., 340 StGB: Reformdiskussion und Gesetzgebung seit 1993, 2004.
Heinrich, ManfredElterliche Züchtigung und Strafrecht, ZIS 2011, 431 ff.
Hilgendorf, EricFragen der Kausalität bei Gremienentscheidungen am Beispiel des Lederspray-Urteils, NStZ 1994, 561 ff.
Kargl, WalterBegründungsprobleme des Dopingstrafrechts, NStZ 2007, 489 ff.
Knauer, FlorianDer Schutz der Psyche im Strafrecht, 2013.
Merkel, ReinhardNeuartige Eingriffe ins Gehirn – Verbesserung der mentalen condicio humana und strafrechtliche Grenzen, ZStW 121 (2009), 919 ff.
Magnus, DorotheaDie Strafbarkeit von Sport- und Minddoping bei Minderjährigen, ZStW 124 (2012), 907 ff.
Morgenstern, ChristineAbstoßend, gefährlich, sozialschädlich? Zur Unbestimmtheit der Sittenwidrigkeitsklausel des § 228 StGB, JZ 2017, 1146 ff.
Mosbacher, AndreasNeuregelung der Stalking-Strafbarkeit, NJW 2017, 983 ff.
Nitschmann, KathrinChirurgie für die Seele? Eine Fallstudie zu Gegenstand und Grenzen der Sittenwidrigkeitsklausel, ZStW 119 (2007), 547 ff.
Schwind, Hans-Dieter/Fechtenhauer, Detlef/Ahlborn, Wilfried/Weiß, RüdigerKriminalitätsphänomene im Langzeitvergleich am Beispiel einer deutschen Großstadt: Bochum 1975 – 1986 – 1998, 2001 (zit.: Schwind et al., Kriminalitätsphänomene im Langzeitvergleich am Beispiel einer deutschen Großstadt).
Tag, BrigitteDer Körperverletzungstatbestand im Spannungsfeld zwischen Patientenautonomie und Lex artis: Eine arztstrafrechtliche Untersuchung, 2000 (zit.: Tag, Körperverletzungstatbestand).
Walter, TonioDer vermeintliche Tötungsvorsatz von „Rasern“, NJW 2017, 1350 ff.

      Anmerkungen

       [1]

      Frau Jana Berberich, Wiss. Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Kriminologie der Ruhr-Universität Bochum, hat mit ihrer tatkräftigen und kontinuierlichen Mitarbeit maßgeblich zum Gelingen dieses Kapitels beigetragen. Dafür danke ich ihr sehr herzlich.

       [2]

      MK-Joecks, Vor § 223 Rn. 1.

       [3]

      Fischer, § 223 Rn. 2; MK-Joecks, Vor § 223 Rn. 4; Wessels/Hettinger/Engländer, BT/1, Rn. 268.

       [4]

      Fischer, § 225 Rn. 2; MK-Hardtung, § 225 Rn. 3; Lackner/Kühl-Kühl, § 225 Rn. 1; Sch/Sch-Sternberg-Lieben, § 225 Rn. 1/2.

       [5]

      Fischer, § 223 Rn. 1. Zuvor war die Genitalverstümmelung bereits nach §§ 223, 224 StGB strafbar, zudem bestehen familienrechtliche Reaktionsmöglichkeiten, s. Wüstenberg, FPR 2012, 452, 452 f.

       [6]

      MK-Joecks, Vor § 223 Rn. 28.

       [7]

      S. näher unten Rn. 15.

       [8]

      Maunz/Dürig-Di Fabio, Art. 2 Abs. 2 S. 1 Rn. 51.

       [9]

      BeckOK-GG-Lang, Art. 2 Rn. 55.

       [10]

      v. Münch/Kunig-Kunig, Art. 2 Rn. 64.

       [11]

      Dieser Abwehranspruch zeigt sich besonders bei den Fragen der Zulässigkeit von Eingriffsmaßnahmen, etwa nach § 81a StPO oder in den Landespolizeigesetzen.

       [12]

      Maunz/Dürig-Di Fabio, Art. 2 Abs. 2 S. 1 Rn. 86.

       [13]

      Vgl. dazu Kunz/Singelnstein, Kriminologie, § 20 Rn. 1 ff.

       [14]

      BGBl. I, S. 3513.

       [15]

      Maunz/Dürig-Di Fabio, Art. 2 Abs. 2 S. 1 Rn. 86; zur Wohnungsverweisung ausdrücklich OVG Münster NJW 2002, 2195; so auch VG Aachen NJW 2004, 1888.

       [16]

      v. Mangoldt/Klein-Starck, Art. 2 Abs. 2 Rn. 236.

       [17]

      BeckOK-Eschelbach, § 223 Rn. 1.

       [18]

      Kunig spricht von einer „Parallelfrage“, v. Münch/Kunig-Kunig, Art. 2 Rn. 65.

       [19]

      BGHSt 11, 241, 249: „Für unhaltbar erachtet der Senat die ebenfalls im Schrifttum vereinzelt geäußerte Ansicht, ein Züchtigungsrecht des Lehrers sei unvereinbar mit Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, der das Recht auf körperliche Unversehrtheit garantiert. Nichts spricht dafür, daß das GG die maßvolle Züchtigung der Kinder durch den Lehrer oder gar die Eltern als eine Verletzung der körperlichen Unversehrtheit ansehen und für verfassungswidrig erklären wollte.“

       [20]

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