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ist an jedem Querschnitt folgender Nachweis zu erfüllen:

       Zu 6.2.3(4)

      (2) Liegt keine Torsion vor, so lautet der Bemessungswert der plastischen Querkraftbeanspruchbarkeit:

      (6.18)image

      wobei Av die wirksame Schubfläche ist.

      (3) Die wirksame Schubfläche darf wie folgt ermittelt werden:

       a) gewalzte Profile mit I- und H-Querschnitten, Lastrichtung parallel zum Steg: A − 2b tf + (tw + 2r) tf aber mindestens η hw tw

       b) gewalzte Profile mit U-Querschnitten, Lastrichtung parallel zum Steg: A − 2b tf + (tw + r) tf

       c) gewalzte Profile mit T-Querschnitten, Lastrichtung parallel zum Steg– für gewalzte Profile mit T-Querschnitten:– für geschweißte Profile mit T-Querschnitten:

       d) geschweißte Profile mit I-, H- und Kastenquerschnitten, Lastrichtung parallel zum Steg:

       e) geschweißte Profile mit I-, H-, U- und Kastenquerschnitten, Lastrichtung parallel zum Flansch:

       f) gewalzte Rechteckhohlquerschnitte mit gleichförmiger Blechdicke:Belastung parallel zur Trägerhöhe: Ah/(b + h)Belastung parallel zur Trägerbreite: Ab/(b + h)

       g) Rundhohlquerschnitte und Rohre mit gleichförmiger Blechdicke: 2A/π

      Dabei ist

A die Querschnittsfläche;
b die Gesamtbreite;
h die Gesamthöhe;
h w die Stegblechhöhe;
r der Ausrundungsradius;
t f die Flanschdicke;
t w die Stegdicke (Bei veränderlicher Stegdicke sollte die kleinste Dicke für tw verwendet werden.);
η siehe EN 1993-1-5.

      Anmerkung: η darf auf der sicheren Seite mit 1,0 angenommen werden.

      (4) Für die Bestimmung des Bemessungswertes der elastischen Querkraftbeanspruchbarkeit Vc,Rd darf die folgende Grenzbedingung für den kritischen Querschnittspunkt verwendet werden, wenn nicht der Beulnachweis nach EN 1993-1-5, Abschnitt 5 maßgebend wird:

      (6.19)image

      Dabei darf τEd wie folgt ermittelt werden:

      (6.20)image

      Dabei ist

V Ed der Bemessungswert der Querkraft;
S das statische Flächenmoment;
I das Flächenträgheitsmoment des Gesamtquerschnitts;
t die Blechdicke am Nachweispunkt.

       Zu 6.2.6(3) d), 6.2.6(6) und Anmerkung

      Im genehmigten Änderungsvorschlag für die Neufassung von EN 1993-1-1 wird die Schubfläche Av für gewalzte I- und H-Querschnitte, Lastrichtung parallel zu den Flanschen mit 2btf angegeben.

      Nach EN 1993-1-5, 5.1 und 5.2 darf die plastische Grenztragfähigkeit der Querkraft bei Beanspruchung parallel zum Steg von Blechträgern um den Faktor η erhöht werden. Unter Berücksichtigung des deutschen Nationalen Anhangs darf η im Hochbau für Stahlsorten bis S460 mit 1,20 angenommen werden. Für Stahlsorten höher als S460 bzw. für den Brückenbau und vergleichbare Anwendungsbereiche ist η = 1,0.

      Der Wert η wurde eingeführt, da festgestellt worden war, dass für gedrungene Bleche die Schubbeanspruchbarkeit den 0,7- bis 0,8-fachen Wert der in Zugversuchen ermittelten Streckgrenze erreichen kann. Diese liegt ca. 20 % über der Schubfließspannung. Die größere Ausnutzbarkeit ist hauptsächlich auf die Stahlverfestigung und eine gewisse Verankerung in den beiden Flanschen zurückzuführen. Diese höhere Ausnutzung kann zugelassen werden, da sie nicht zu übermäßig großen Verformungen führt. Experimentell abgesicherte Werte liegen für Stahlsorten bis S460 vor, vgl. [K13].

      Zu beachten ist dabei auch, dass in EN 1993-1-5 mit hw die lichte Höhe zwischen den Flanschen bezeichnet wird. Diese Klarstellung fehlt in der Liste der Parameter unter 6.2.6 (3).

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