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Die Kindheitsphilosophie ist noch eine junge Wissenschaftsdisziplin. Menschsein ist Kindheit und Erwachsensein und erfordert Kommunikation, einen Dialog. Die Dialogphilosophie bietet eine integrative Basis im interdisziplinären Kontext von Psychologie, Biologie, Pädagogik, Soziologie, Rechtswissenschaft und Religionswissenschaft: •Was ist Kindheit? •Welches Naturrecht hat ein Kind? •Wer hat Verantwortung für ein Kind? •Welche kindlichen Entwicklungsphasen sind dialogphilosophisch differenzierbar? •Welches Verständnis liefert das Generationenkonzept für Kindheit und Erwachsensein? •Was gilt als Grundthese zur Erziehung? •Welchem Mythos (Märchen) wurde der Weg geebnet bis in unsere Staatsverfassung? •Welcher Erziehungskonflikt bleibt unlösbar? •Welche Grundrechte fehlen in der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen? •Welche Rechte und Pflichten sind aus dem Selbstverständnis von Natur und Kosmos ableitbar? Kindsein bedeutet gegenüber dem Erwachsensein eine schwächere Position mit dem Risiko des Missbrauchs. Im kindheitsphilosophischen Sinne bedarf es einer Antwort zu den Risiken des Kindseins und dem bestmöglichem Schutz des Kindes. Juristisches Grundlagenwerk ist die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen. Doch mit Gesetzen erreichen wir die Kinder nicht. Es braucht mehr als nur den Dialog und die elterliche Fürsorge. Über das Mehr streiten Politik und Wissenschaft. Der Autor findet klare Antworten.

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Being human means usage of freedom rights, but humans are born with much constraints and without caring by adults an infant will die. The original human right is the natural right of caretaking a child and is a children right. On adult side there is the duty for upbringing a child. But a right on a child is therefore not given, because a child need to be grown up as self-reliant human. A child need to learn and to use the grades of freedom given by nature. The parent right is therefore a fiction, the philosopher Phillip Montague even calls it a myth. This and other philosophical knowledge offers this lecture.
Menschsein heißt Freiheiten zu nutzen, doch die Natur hat dem Menschen den Zwang in die Wiege gelegt, d.h. ohne Versorgung durch Erwachsene ist das Menschenkind verloren. Das originäre Menschenrecht ist daher das natürliche Recht auf Versorgung und ist ein Kinderrecht. Demgegenüber steht die natürliche Pflicht des Erwachsenen auf Versorgung des Kindes. Ein Recht am Kind ist für den Erwachsenen daraus nicht ableitbar, denn das Kind ist als eigenständiges Wesen zu versorgen und muss die durch die Natur ermöglichten Freiheitsgrade nutzen können. Der Begriff Elternrecht ist daher eine Fiktion, der Philosoph Phillip Montague spricht von einem Mythos. Diese und weitere philosophischen Erkenntnisse bietet die vorliegende Präsentation.

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The philosophy of childhood is still a young science area. Human being is childhood and adulthood and requires communication, a dialogue. The dialogue philosophy offers an integrative basis in the interdisciplinary context of psychology, biology, pedagogy, sociology, law and religion: •What is childhood? •Which natural law does a child have? •Who carries the responsibility for a child? •Which stages of childhood development can be differentiated in dialogue philosophy? •What means the generation concept for childhood and adulthood? •What is the basic thesis of education? •Which myth (fairy tale) was paved the way for our state constitution? •Which parenting conflict remains unsolvable? •What fundamental rights are missing in the United Nations Convention on the rights of child? •Which rights and duties can be deduced from the self-understanding of nature? Towards adulthood being a child means a weaker position and the risk of abuse. In the childhood-philosophical sense, an answer to the risks of being a child and the best possible protection of the child is required. The legal foundation is the United Nations Convention on the Rights of the Child. But we do not reach the children with laws. It takes more than just dialogue and parental care. There are controversial arguments in politics and science. The author finds clear answers.

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Verwaiste Kinder durchleben turbulente Zeiten, wenn sie hin- und hergerissen sind zwischen Elternhaus, Kinderheimen, Pflege- und Adoptivfamilien. Scheidungskinder irritiert der Verlust elterlicher Zweisamkeit. o Die geschlossene Einrichtung – ein Kindergefängnis! o Nicht Berufstätige sind gefragt, sondern Menschen mit Privatsphäre und elterlicher Autonomie. o So wichtig wie Nahrung und Wärme – eine dauerhafte Bezugsperson. o Sozialarbeiter wursteln sich durch, versuchen das kindliche Chaos zu ordnen! o Pflege- und Adoptiveltern nur mit Lizenz? Welche Rechte hat ein Kind? o Scheidungskind mit Suchtgefahr Aufmerksamkeit? o Wie überwinde ich das Stigma des verwaisten Kindes?
Der Autor berichtet aus der eigenen Betroffenheit heraus und reflektiert Erkenntnisse aus Psychologie, Soziologie, Heimpädagogik und Philosophie. Zugrunde gelegt sind Erfahrungen von vier Geschwistern, die im Vorschulalter getrennt wurden.
oKinderrechte fehlen im deutschen Grundgesetz, Deutschland bleibt Entwicklungsland. oDie Kinderrechts-Charta der Vereinten Nationen existiert seit 1959. oDie Aussage «Liebe allein genügt nicht!» ist eine Persiflage. oDie Liebe ist lebenslanger Reifungsprozess im Menschsein, personal und transpersonal. oDie Liebe als göttliche Tugend zu postulieren, ist für jedes Heimkind katastrophal. oIn der Verantwortungskette im Abschlussbericht 2010 der Bundestagskommission Runder Tisch Heimerziehung der 1950er und 1960er Jahre fehlt die Wissenschaft oEin Kinderheim ist keine Familie. Heimkinder riskieren seelischen Totschlag. oHeimpädagogen gehören zur Gefolgschaft der «Hofnarren des Königs». oGeschlossene Kinderheime bedeuten «Käfighaltung mit Bespaßung durch Hofnarren».