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angelsächsischen Raum vertretene Ansatz von Francis Galton (1822-1911) verstanden, demnach die Verbreitung von schlechtem Erbgut mithilfe des konsequenten Austauschs durch gutes zu verhindern sei. [Vgl. F. Galton, Inquiries into Human Faculty and its Development (1883) (Classics in psychology: 1855-1914 19), Bristol 1998, 24-25.] Er unterschied positiv- und negativ-eugenische Maßnahmen. [Vgl. M. Vodopivec, Art. Eugenik, in: LThK 3 (21959) 1175-1178, 1175-1176; H.-W. Schmuhl, Rassenhygiene, Nationalsozialismus, Euthanasie. Von der Verhütung zur Vernichtung „lebensunwerten Lebens“ (1890-1945), Göttingen 21992, 30.]

      28 Das deutschsprachige Äquivalent zur Eugenik bezeichnete sich als Rassenhygiene. Ihr bekanntester Vertreter war der Nationalökonom und Arzt Alfred Ploetz (1860-1940), der ökonomisches und medizinisches Fachwissen verband und für die Initiation eines idealen Rassenprozesses warb. Vgl. A. Ploetz, Die Tüchtigkeit unserer Rasse und der Schutz der Schwachen, Berlin 1895, 147.

      29 R. Gerkan, Euthanasie, in: Das monistische Jahrhundert 2 (1913) 170-172, 171. Signifikant ist, dass einerseits die Begriffe Sterbehilfe und Euthanasie als Synonyme verwendet wurden und andererseits kein Recht seitens des Staates, sondern der unheilbaren Kranken normiert werden sollte. Ob dieser Gesetzesvorschlag die Legalisierung von Sterbehilfe für unheilbar Kranke auf deren Wunsch oder aber die Legalisierung von Sterbehilfe an ihnen intendierte und damit eigentlich auf die Lockerung des seit Mitte des 19. Jahrhunderts existierenden Tötungsverbotes abzielte, ist unklar. Zu einer Gesetzesänderung kam es jedenfalls nicht.

      30 Vgl. A. Jost, Das Recht auf den Tod. Sociale Studie, Göttingen 1895, 13.

      31 Vgl. ebd.

      32 E. Haeckel, Lebenswunder. Gemeinverständliche Studien über biologische Philosophie, Stuttgart 1904, 135.

      33 K. Binding/A. Hoche, Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens. Ihr Mass und ihre Form, Leipzig 1920. Eine ausführliche Kommentierung findet sich u. a. bei Zimmermann-Acklin, Euthanasie, 64-68.

      34 Hans-Walther Schmuhl bezeichnete diesen Transfer als Sprung von der Ideengeschichte der Euthanasie zu ihrer Realgeschichte. [Vgl. Schmuhl, Rassenhygiene, 127-354.]

      35 Vgl. Binding/Hoche, Freigabe, 12.

      36 Vgl. ebd., 17. Binding wehrte sich bewusst gegen den neu aufkommenden, aus seiner Sicht zweideutigen Sterbehilfebegriff, da es ihm einzig um die aktive Form der Lebensverkürzung durch Austausch der Todesursache, nicht aber Rückführung der Krankheit in den Urzustand ging. [Ebd., 16.]

      37 Binding sprach sich damit für die Tötung „nicht nur absolut wertloser, sondern negativ zu wertender Existenzen“ [Ebd., 26-27.] aus.

      38 Als Bedingung gab Binding an, dass jede unverbotene Tötungshandlung wenigstens „als Erlösung mindestens für ihn selbst empfunden werden [muss]: sonst verbietet sich die Freigabe von selbst“ [Ebd., 27.].

      39 Eine Aussage Hitlers von 1929 lässt seine Ambitionen zur Stärkung der Rasse deutlich werden: „Würde Deutschland jährlich eine Million Kinder bekommen und 700 000 bis 800 000 der Schwächsten beseitigen, dann würde am Ende das Ergebnis vielleicht sogar eine Kräftesteigerung sein. Das Gefährlichste ist, daß wir selbst den natürlichen Ausleseprozeß abschneiden (durch Pflege der Kranken und Schwachen)“ [K. Nowak, „Euthanasie“ und Sterilisation im „Dritten Reich“. Die Konfrontation der evangelischen und katholischen Kirche mit dem Gesetz der Verhütung erbkranken Nachwuchses und der „Euthanasie“-Aktion, Göttingen 31984, 63-64.].

      40 Vgl. Zimmermann-Acklin, Euthanasie, 64-66. Weiterführende Informationen siehe Frieß, Sterbehilfe, 26; Benzenhöfer, Der gute Tod?, 101-103; K.-P. Drechsel, Beurteilt – vermessen – ermordet. Die Praxis der Euthanasie bis zum Ende des deutschen Faschismus, Duisburg 1993, 35; E. Klee, „Euthanasie“ im NS-Staat. Die „Vernichtung lebensunwerten Lebens“, Frankfurt/Main 31983.

      41 Beispielhaft sei hier auf die Protestpredigten des Münsteraner Diözesanbischofs Clemens August Graf von Galen (1878-1946) verwiesen: C. A. v. Galen, Predigt am 3. August 1941, in: C. A. v. Galen, Akten, Briefe und Predigten: 1933-1946 / Bischof Clemens August Graf von Galen. Bearb. von Peter Löffler (VKZG: Reihe A, Quellen 42), Mainz 21996, 874-883. Vgl. diesbezüglich W. Süss, Ein Skandal im Sommer 1941. Reaktionen auf den „Euthanasie“-Protest des Bischofs von Münster, in: H. Wolf/T. Flammer u.a. (Hg.), Clemens August von Galen. Ein Kirchenfürst im Nationalsozialismus, Darmstadt 2007, 181-198.

      42 Vgl. Klee, „Euthanasie“ im NS-Staat, 339.

      43 Eid, Aspekte, 21.

      44 Durch Gründung von Euthanasiegesellschaften wurde die wissenschaftliche Debatte um Tötung auf Verlangen institutionalisiert und deren Legalisierung gefordert. [Vgl. Emanuel, Euthanasia Debates, 796-797; Zimmermann-Acklin, Euthanasie, 71-73; G. Simon, Die Sterbehilfe-Bewegung. Entstehung, Entwicklung, Bedeutung und Aussichten, Erlangen-Nürnberg 1987, 94-95.]

      45 Vgl. Frieß, Sterbehilfe, 32; Benzenhöfer, Der gute Tod?, 118, 125-128; Zimmermann-Acklin, Euthanasie, 73; H. Doucet, Der Beitrag der Theologie zur Euthanasiedebatte, in: A. Holderegger/D. Müller u.a. (Hg.), Theologie und biomedizinische Ethik. Grundlagen und Konkretionen, Fribourg 2002, 316-325; Emanuel, Euthanasia Debates, 797.

      46 Während sich in Deutschland der Sterbehilfebegriff etablierte, wurde der Euthanasiebegriff international weiterhin verwendet (engl.: euthanasia, franz.: l‘euthanasie, span.: eutanasia, ital.: eutanasia, niederl.: euthanasie, pol.: eutanajza).

      47 Die Unterscheidung in erste und zweite Nachkriegsphase geht zurück auf Schockenhoff, Sterbehilfe, 55-62.

      48 Für eine differenziertere Betrachtung der medizinethischen Beiträge von Pius XII. siehe Punkt 4.2.1.

      49 Vgl. Oduncu, In Würde sterben, 23; Borasio, Über das Sterben, 160; Zimmermann-Acklin, Euthanasie, 19.

      50 Vgl. M. v. Lutterotti, Art. Sterbehilfe. I. Medizin, in: A. Eser/M. v. Lutterotti (Hg.), Lexikon Medizin, Ethik, Recht, Freiburg/Br. 1989, 1086-1095, 1086.

      51 In den einschlägigen Lexika vor 1900 fehlt eine entsprechende Begriffsbestimmung von Sterbehilfe. [Vgl. F. Kaulen (Hg.), Brockhaus‘ Konversations-Lexikon 15: Social-Türken, Leipzig 141895, 325; H. J. Wetzer/B. Welte, Wetzer und Welte’s Kirchenlexikon oder Encyklopädie der katholischen Theologie und ihrer Hülfswissenschaften 11: Sculptur-Trient, Freiburg/Br. 21899, 780-781; J. Mayer (Hg.), Meyers Großes Konversations-Lexikon. Ein Nachschlagewerk des allgemeinen Wissens 18: Schöneberg-Sternbedeckung, Leipzig 61909, 942.]

      52 Vgl. Zimmermann-Acklin, Euthanasie, 63.

      53 Vgl. F. Mauthner, Gespräche im Himmel und andere Ketzereien, München 1914, 161.

      54 J. Grimm/W. Grimm, Deutsches Wörterbuch 18 (Nachdruck München 1941), Leipzig 1991, 2408.

      55 Einen ausführlichen Überblick der Sterbehilfediskussion in Deutschland ab 1945 bieten J. E. Lunshof/A. Simon, Die Diskussion um Sterbehilfe und Euthanasie in Deutschland von 1945 bis in die Gegenwart, in: A. Frewer/C. Eickhoff (Hg.), ‚Euthanasie’ und die aktuelle Sterbehilfe-Debatte, Frankurt/Main 2000, 237-249; T. Lohmann, Euthanasie in der Diskussion. Zu den Beiträgen aus Medizin und Theologie seit 1945, Düsseldorf 1975. Den Sterbehilfeterminus in die Nähe der Begleitung und des seelsorglichen Beistands von Kranken und Sterbenden stellte Lutterotti, Sterbehilfe, 1087.

      56 Das langsame, aber kontinuierliche Ablösen des Euthanasiebegriffs durch den Sterbehilfebegriff lässt sich mithilfe der drei Auflagen des Lexikons für Theologie und Kirche veranschaulichen. Während

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