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alt="*"/>Erfolgte Buchungen dürfen nur in nachvollziehbarer Art und Weise verändert werden.

      3.2.2 Normierte Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung für alle Kaufleute

      31Die wesentlichen im HGB normierten Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung hinsichtlich des Ansatzes und der Bewertung sind:

      3.2.3 Ergänzung der GoB für Kapitalgesellschaften

      32

      Bilanzgliederung

      Für Kapitalgesellschaften und Gesellschaften im Sinne des § 264a HGB ist in § 266 HGB die Bilanzgliederung normiert. Im Wesentlichen gilt folgendes Gliederungsschema:

      ABB. 2: § 266 HGB – Gliederung der Bilanz (Auszug)

      33

      ergänzende Vorschriften

      In § 268 HGB finden sich hierzu unter Anderem folgende ergänzende Vorschriften:

Bei (teilweiser) Ergebnisverwendung ist in der Bilanz der Bilanzgewinn bzw. Bilanzverlust anstelle des Jahresergebnisses und des Ergebnisvortrags auszuweisen.
In der Bilanz oder im Anhang ist die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens darzustellen.
Ist das Eigenkapital durch Verluste aufgebraucht und ergibt sich ein Überschuss der Passivposten über die Aktivposten, so ist dieser Betrag am Schluss der Bilanz auf der Aktivseite gesondert unter der Bezeichnung „Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag” auszuweisen.

      Fragen

      1.) In welche Bereiche teilt sich das betriebliche Rechnungswesen auf?

       Die Bereiche sind: Buchführung, Kosten- und Leistungsrechnung, Statistik, Planung und Controlling (Tz. 8).

      2.) Ist ein eingetragener Kaufmann, der kontinuierlich Jahresumsätze von rund 400.000 € und Jahresüberschüsse von rund 40.000 € erzielt, verpflichtet, nach HGB zu bilanzieren?

       Da die Größenmerkmale des § 241a HGB nicht überschritten werden, besteht keine diesbezügliche Verpflichtung (Tz. 16).

      3.) Was versteht man steuerlich unter der derivativen Buchführungspflicht und wo ist diese normiert?

       Hier leitet sich die Buchführungspflicht aus anderen Gesetzen ab, § 140 AO (Tz. 18).

      4.) Wann beginnt die Buchführungspflicht nach § 141 AO?

       Diese beginnt in dem Jahr, das der Aufforderung durch das Finanzamt folgt (Tz. 21).

      5.) Was ist der Unterschied zwischen Inventur und Inventar?

       Die periodische Bestandsaufnahmetätigkeit bezeichnet man als Inventur, die Auflistung der einzelnen Wirtschaftsgüter als Inventar (Tz. 24).

      6.) In welcher Sprache müssen die Buchführung und der Jahresabschluss erstellt sein?

       Die Buchführung muss in einer lebenden Sprache, der Jahresabschluss in Deutsch erstellt sein (Tz. 27).

      7.) Wer ist verpflichtet, für die ordnungsgemäße Buchführung der Gesellschaft zu sorgen?

       Die Geschäftsführung ist verpflichtet, für die ordnungsgemäße Buchführung der Gesellschaft zu sorgen (Tz. 28).

      8.) Welche Ausnahmen vom Grundsatz der Einzelbewertung gibt es?

       Ausnahmen sind beispielsweise die Gruppen- oder die Pauschalbewertung sowie die Bildung von Festwerten (Tz. 31).

      9.) Wann ist in einer Bilanz die Größe Bilanzgewinn bzw. -verlust anzugeben?

       Bei (teilweiser) Ergebnisverwendung ist in der Bilanz der Bilanzgewinn bzw. Bilanzverlust anstelle des Jahresergebnisses und des Ergebnisvortrags auszuweisen (Tz. 33).

      II. Organisation der Buchführung gestalten

      1. Funktionen und Bereiche des Rechnungswesens

      34Wie unter Tz. 8 dargestellt, gliedert sich das betriebliche Rechnungswesen in folgende Teile:

Buchführung
Kosten- und Leistungsrechnung
Statistik
Planung
Controlling

      Ergänzend zu den obigen Ausführungen wird hier auf die Aufgaben und Bereiche des Rechnungswesens eingegangen.

      35Buchführung (Finanzbuchhaltung):

      Buchführung

      In der Finanzbuchhaltung werden die Geschäftsvorfälle des Unternehmens chronologisch geordnet, planmäßig und vollständig für jeweils einen bestimmten Zeitraum, das Geschäftsjahr, aufgezeichnet. Die Buchführung hat somit folgende Aufgaben:

Aufzeichnungen aller Veränderungen des Vermögens und der Schulden
Darstellung von Vermögen und Schulden zu einem bestimmten Stichtag
Ermittlung des Periodenerfolgs
Erfassung der belegmäßigen Nachweise aller Geschäftsvorfälle
Lieferung der Grunddaten für
-die Besteuerung,
-die Kosten- und Leistungsrechnung,
-die Statistik und
-die Planung

      36Kosten- und Leistungsrechnung:

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