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zwischen katholischer und evangelischer Seite entwickelt, z. B. in der »Una-Sancta-Bewegung«, die über ökumenisch gesinnte Bischöfe wie den Paderborner Erzbischof LORENZ JAEGER (1892 – 1975) in Rom Gehör fanden. Auch in anderen Ländern gab es eine Reihe geistlicher Wegbereiter von unten. So betonte der französische Priester PAUL COUTURIER (1881 – 1953), das Wort »alle sollen eins sein« (Joh 17, 21) sei kein Gesetz, sondern ein Gebet. Durch seine Initiative wurde die schon 1908 approbierte »Gebetswoche für die Einheit der Christen« seit 1940 jährlich begangen. Der reformierte Schweizer Theologe ROGER SCHUTZ (1915 – 2005) gründete im Zweiten Weltkrieg eine zunächst evangelische, dann bewusst überkonfessionelle Bruderschaft in Taizé. 1943 rief die Italienerin CHIARA LUBICH (1920 – 2008) die »Fokolar-Bewegung« ins Leben, eine 1962 vom Vatikan approbierte geistliche Gemeinschaft, die z. B. seit 1965 im Ökumenischen Lebenszentrum Ottmaring bei Augsburg das geschwisterliche Miteinander von evangelischen und katholischen Christen lebt.

      Noch in die Zeit des Konzils fiel das Treffen von Papst PAUL VI. (GIOVANNI BATTISTA MONTINI, 1897 – 1978) mit dem Ökumenischen Patriarchen ATHENAGORAS I. (ARISTOKLES SPYROU, 1886 – 1972) in Jerusalem – die erste persönliche Begegnung der Vorsteher von West- und Ostkirche nach 535 Jahren. Im Jahr darauf hob der Papst den Kirchenbann von 1054 auf. 1966 folgte ein denkwürdiges Treffen mit dem anglikanischen Primas MICHAEL RAMSEY (1904 – 1988); im September 1969 dann der Besuch des Papstes beim ÖRK. Seit 1968 ist die katholische Kirche Vollmitglied der »Kommission für Glauben und Kirchenverfassung« des ÖRK. 1972 entschied sich Rom jedoch gegen eine Mitgliedschaft im ÖRK selbst, denn die katholische Kirche ist hierarchisch und nicht demokratisch verfasst und konnte die dort vertretenen pluralen Einheitsmodelle nicht billigen. Außerdem sind beim ÖRK die Kirchen nach ihren Mitgliederzahlen repräsentiert, und Rom hätte so automatisch immer die Mehrheit der Stimmen gehabt.

      Papst JOHANNES PAUL II. (KAROL WOJTYLA, 1920 – 2005) setzte mit der Enzyklika Ut unum sint von 1995 ein wegweisendes Zeichen. Er konkretisierte darin die Aussagen des Ökumenismusdekrets und lud z. B. ein, über eine ökumenisch akzeptable Form der Ausübung des Petrusdienstes nachzudenken. Auch das Schuldbekenntnis im Jahr 2000 war ein wichtiger Schritt zur Versöhnung zwischen den Kirchen. Seit Amtsantritt von Papst BENEDIKT XVI. (JOSEPH RATZINGER, geboren 1927) und seinem Besuch beim Ökumenischen Patriarchen in Konstantinopel 2006 schien sich der Heilige Stuhl vor allem um Ökumene mit den Orthodoxen zu bemühen. 2009 verhinderte er allerdings eine Kirchenspaltung der Anglikanischen Gemeinschaft durch die Apostolische Konstitution Anglicanorum coetibus. Anglikaner, die nun zur katholischen Kirche übertreten wollen, können die liturgische Tradition der anglikanischen Kirche im Rahmen der neu gegründeten Personalordinariate beibehalten.

       4. Jüngere ökumenische Entwicklungen

       Kirchenunionen – Charta Oecumenica – Ökumene in Deutschland

      Seit den späten Fünfzigerjahren entstanden parallel zur Arbeit des ÖRK in vielen Teilen der Welt Konferenzen der dortigen Kirchen, z. B. in Europa die »Konferenz Europäischer Kirchen« (KEK). Zusammen mit dem »Rat der Europäischen Bischofskonferenzen« (CCEE) entwarf die KEK die Charta Oecumenica, eine Selbstverpflichtungserklärung der Kirchen in Europa, die 2001 in Straßburg unterzeichnet und 2003 auf dem ersten Ökumenischen Kirchentag in Berlin von den Mitgliedskirchen

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