ТОП просматриваемых книг сайта:
Das 1x1 der Sportstätten- und Sportgeräteprüfung. Forum Verlag Herkert GmbH
Читать онлайн.Название Das 1x1 der Sportstätten- und Sportgeräteprüfung
Год выпуска 0
isbn 9783963145124
Автор произведения Forum Verlag Herkert GmbH
Жанр Социология
Издательство Bookwire
Downloadbar unter: publikationen.dguv.de [Stand: Januar 2021].
Downloadbar unter: www.gesetze-im-internet.de [Stand: Januar 2021].
Downloadbar unter: www.gesetze-im-internet.de[Stand: Januar 2021]
Downloadbar unter: publikationen.dguv.de [Stand: Januar 2021].
Downloadbar unter: www.uksachsen.de [Stand: Januar 2021].
Downloadbar unter: www.gesetze-im-internet.de [Stand: Januar 2021].
Abrufbar unter: www.baua.de [Stand: Januar 2021].
Die Technischen Regeln konkretisieren die Anforderungen der staatlichen Verordnungen und sind über die relevanten Seiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin abrufbar: www.baua.de [Stand: Januar 2021].
Downloadbar unter: www.baua.de [Stand: Januar 2021].
Downloadbar unter: www.baua.de [Stand: Januar 2021].
Downloadbar unter: www.baua.de [Stand: Januar 2021].
Downloadbar unter: www.uksachsen.de [Stand: Januar 2021].
Stand: Januar 2021
Bestandsschutz {Bestandsschutz}
Die Anforderungen an Sportstätten in § 17 der DGUV Vorschrift 81 Schulen gelten für die (Neu-)Errichtung von Sportstätten. Für bestehende Hallen gewähren die Übergangsregelungen in § 29 Abs. 1 DGUV Vorschrift 81 Bestandsschutz.
Anpassungen an den Stand der Technik werden nach § 29 Abs. 2 DGUV Vorschrift 81 erforderlich, bei
• | wesentlichen Erweiterungen oder Umbauten, |
• | wesentlichen Nutzungsänderungen und |
• | konkreten schulischen Unfallschwerpunkten mit einer Gefahr für Leben oder Gesundheit der Schüler. |
Unstrittig ist die Anpassung an den Stand der Technik bei Erweiterungen, Umbauten und Umnutzung. Was sind aber konkrete schulische Unfallschwerpunkte mit Gefahren für Leben oder Gesundheit?
Oberflächlich betrachtet wäre anzunehmen, dass hier objektbezogen nach Unfällen die konkreten Unfallursachen zu ermitteln und zu beseitigen seien. Eine solche Herangehensweise widerspricht dem präventiven Gedanken, da das „Kind erst in den Brunnen fallen muss“, damit weitere Unfälle verhindert werden.
Präventives Vorgehen bedeutet, vorhandene Unfallschwerpunkte zu erkennen, bevor Unfälle eingetreten sind. Maßstab können hier wiederum nur die anerkannten Regeln der Sicherheitstechnik und Arbeitsmedizin sein. Von Sporthalle zu Sporthalle muss ein Mangel nicht die gleiche Bewertung nach sich ziehen. Vielmehr müssen die konkreten Randbedingungen, wie Schulart, Schülerklientel, durchzuführende Sportarten u. Ä., im Komplex betrachtet und bei den Maßnahmen berücksichtigt werden.
In der Praxis ist der Begriff „Bestandsschutz“ sehr oft zu hören, nämlich immer dann, wenn ein nicht vorschriftsmäßiger Zustand begründet werden soll. In diesem Zusammenhang folgen oft Äußerungen wie „Das haben wir schon immer so gemacht.“ oder „Dabei ist noch nie etwas passiert.“
Tatsächlich soll durch Bestandsschutz gesichert werden, dass ein Unternehmer wirtschaftlich mit seinem Eigentum umgehen kann, ohne ständig daran Veränderungen vornehmen zu müssen, wenn sich die Vorschriften oder Normen ändern. Ein Beispiel soll das verdeutlichen:
Die Elektroanlage einer Sporthalle in den neuen Bundesländern wurde 1976 auf der Grundlage der damals geltenden Bestimmungen (TGL) errichtet. Als Leiterwerkstoff wurde Aluminium verwendet. Die ordnungsgemäße Errichtung wurde in einer Erstprüfung festgestellt und dokumentiert.
Obwohl heute Aluminium als Leiterwerkstoff kaum noch verwendet wird, weil es gegenüber Kupfer zahlreiche Nachteile aufweist, steht diese Installation unter Bestandsschutz und kann nicht beanstandet werden.
Zum Zeitpunkt der Errichtung waren Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs), auch als FI-Schutzschalter oder Fehlerstromschutzschalter bekannt, weder Standard noch Vorschrift.
Soll aber z. B. eine neue Steckdose installiert werden, so sind für diese die zum (heutigen) Installationszeitpunkt geltenden Anforderungen maßgebend. Nach DIN VDE 0100-410 [1] ist für Steckdosen bis 32 A sowie alle Beleuchtungsstromkreise ein Zusatzfehlerschutz über Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) mit einem Bemessungs-Differenzstrom IΔN ≤ 30 mA vorgeschrieben.
Daraus lässt sich für den Bestandsschutz Folgendes ableiten:
|