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Das 1x1 der Baumkontrolle. Forum Verlag Herkert GmbH
Читать онлайн.Название Das 1x1 der Baumkontrolle
Год выпуска 0
isbn 9783963143366
Автор произведения Forum Verlag Herkert GmbH
Жанр Зарубежная деловая литература
Издательство Bookwire
Autor des Beitrags:
Massaria-Kontrolle an Platanen
Hendrik Wagler
ö.b.v. Sachverständiger; gepr. Sachverständiger für VTA; zert. Ausbilder SKT; seit 1996 BAUM LAND HOLZ-Sachverständigenbüro.
Autor der Beiträge:
Gütesicherung in der Baumkontrolle
Arbeitsverfahren in der Baumpflege
Naturschutz in der Baumpflege
Vom Umgang mit alten Bäumen
Jungbaumpflege in der ZTV-Baumpflege 2017
Jochen Veser, Dipl.-Ing. (FH)
An das Studium „Gartenbau“ an der Fachhochschule Freising-Weihenstephan schloss Jochen Veser eine fünfjährige Beratungs- und Versuchstätigkeit an der damaligen Landesanstalt für Pflanzenschutz in Stuttgart an. Seit 1997 ist er freiberuflich als Berater für GaLaBau-Betriebe, Kommunen und Hobbygärtner zu Pflanzenschutzthemen tätig. Darüber hinaus unterrichtet Jochen Veser an der LVG Heidelberg das Fach Pflanzenschutz. Zudem führt er Pflanzenschutzsachkundefortbildungen für GaLaBau und Kommunen durch und ist Fachautor (Gartenpraxis, DeGa GaLaBau, Fachbücher).
(Mit-)Autor der Beiträge:
Schädigende Pilze
Schädigende Insekten und Pflanzen
Schädigende Bakterien und Viren
Dr. Henrik Weiß, Dipl.-Ing. für Forstwirtschaft
1998 bis 2007 war Dr. Henrik Weiß wissenschaftlicher Assistent am Institut für Forstbotanik und Forstzoologie an der TU Dresden (Leitung Prof. Dr. Roloff) und u. a. für die Koordination des Forschungsprojekts „Entwicklung und Erprobung zerstörungsfreier Diagnosetechnik für die Baumpflege“ verantwortlich. Seit 2004 ist er öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger auf den Gebieten der Gehölzwertermittlung, Baumpflege und Beurteilung der Verkehrssicherheit von Bäumen.
Henrik Weiß hat 2005 das Büro Baum & Landschaft gegründet und ist seit vielen Jahren Mitglied in Ausschüssen/Arbeitskreisen, die Regelwerke für die Baumkontrolle und Baumpflege und Prüfungsinhalte für die Zertifizierung von Baumkontrolleuren erarbeiten. Henrik Weiß ist als Prüfer und Supervisor im Verfahren der Ausbildung von FLL-Zertifizierten Baumkontrolleuren akkreditiert und hat seit 2007 mehr als 800 Personen für die Baumkontrolle erfolgreich ausgebildet und zertifiziert.
Seit 2007 organisiert Henrik Weiß in Kooperation mit der Stadt Dresden (Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft) und der TU Dresden (Institut für Forstbotanik und Forstzoologie, An-Institut Dendroinstitut) die überregional bedeutenden Dresdner StadtBaumtage. Er ist Mitherausgeber sowie Autor diverser Fachbücher und von Beiträgen in Fachzeitschriften.
Autor der Beiträge:
Grundlagen der Baumkontrolle
Organisation und Umsetzung von Baumkontrollen
Regelkontrolle – Sichtkontrolle auf Defektsymptome und Vitalität, Maßnahmenempfehlungen
Baumerhalt durch fachgerechte Sicherung
Gesamtinhaltsverzeichnis
Impressum
Bedienung des E-Books
Vorwort
Autorenverzeichnis
Gesamtinhaltsverzeichnis
Kurzeinstieg in die Baumkontrolle
Rechtliche Grundlagen der Verkehrssicherungspflicht
Inhalt und Umfang der Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen
Natur- und Artenschutz
Regeln und Technik der Baumkontrolle
Grundlagen der Baumkontrolle
Organisation und Umsetzung von Baumkontrollen
Vorüberlegungen
Die verschiedenen Kontrollarten
Regelkontrolle – Sichtkontrolle auf Defektsymptome und Vitalität, Maßnahmenempfehlung
Massaria-Kontrolle an Platanen
Gütesicherung in der Baumkontrolle
Schäden am Baum
Abiotische Schäden am Baum
Gehölzhygiene
Abiotische Schäden der Krone
Abiotische Schäden am Stamm
Abiotische Schäden der Wurzel
Abiotische Schäden im Baumumfeld
Biotische Schäden am Baum
Baumpflegemaßnahmen
Aktuelles zur ZTV-Baumpflege – Ausgabe 2017
Schnittmaßnahmen
Standortverbesserung
Baumerhalt durch fachgerechte Sicherung
Arbeitsverfahren in der Baumpflege
Naturschutz in der Baumpflege
Vom Umgang mit alten Bäumen
Jungbaumpflege in der ZTV Baumpflege 2017
Anhang
Abkürzungsverzeichnis
Literaturverzeichnis
Stichwortverzeichnis
Definition der Verkehrssicherungspflicht {Verkehrssicherungspflicht}
Eine gesetzliche Regelung oder Definition der Verkehrssicherungspflicht existiert nicht. Der Begriff wurde durch die Rechtsprechung, ausgehend vom allgemeinen Schädigungsverbot des § 823 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) entwickelt:
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs[1] ist derjenige, der eine Gefahrenlage – gleich welcher Art – schafft, grundsätzlich verpflichtet, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer möglichst zu verhindern. Die rechtlich gebotene Verkehrssicherung umfasst diejenigen Maßnahmen, die ein umsichtiger und verständiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für notwendig und ausreichend hält, um andere vor Schäden zu bewahren. Verkehrssicherungspflichtig ist auch derjenige, der in seinem Verantwortungsbereich eine eingetretene Gefahrenlage andauern lässt.
Verkehrssicherungspflichten folgen