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T,1 Zugsteifigkeitskoeffizient der linken Seite des Anschlusses und dessen Inverse und identisch mit der Summe der auf der rechten Seite des Anschlusses wirkenden Inversen der Steifigkeitskoeffizienten k15 und k16, siehe Tabelle 6.11;

      Tabelle 6.12. Rotationssteifigkeit Sj von Stützenfüßen

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k T,r Zugsteifigkeitskoeffizient der rechten Seite des Anschlusses und dessen Inverse und identisch mit der Summe der auf der linken Seite des Anschlusses wirkenden Inversen der Steifigkeitskoeffizienten k15 und k16, siehe Tabelle 6.11;
k C,1 Drucksteifigkeitskoeffizient der linken Seite des Anschlusses und identisch mit dem auf der linken Seite des Anschlusses wirkenden Steifigkeitskoeffizienten k13, siehe Tabelle 6.11;
k C,r Drucksteifigkeitskoeffizient der rechten Seite des Anschlusses und identisch mit dem auf der rechten Seite des Anschlusses wirkenden Steifigkeitskoeffizienten k13, siehe Tabelle 6.11.

      (2) Zur Berechnung von zT,1, zC,1, zT,r, zC,r siehe 6.2.8.1.

      6.4.1 Allgemeines

      (1)P Bei starr-plastischer Berechnung müssen die Anschlüsse an den Stellen, wo plastische Gelenke entstehen können, über ausreichende Rotationskapazität verfügen.

      (2) Die Rotationskapazität eines geschraubten oder eines geschweißten Anschlusses kann mit den Regelungen in 6.4.2 oder 6.4.3 ermittelt werden. Die Regelungen dort gelten nur für Stahlgüten S235, S275 und S355 und für Anschlüsse, bei denen der Bemessungswert der einwirkenden Normalkraft NEd im angeschlossenen Bauteil 5 % der plastischen Tragfähigkeit Npℓ,Rd des Querschnitts nicht überschreitet.

      (3) Alternativ zu 6.4.2 und 6.4.3 kann auf den Nachweis der Rotationskapazität des Anschlusses verzichtet werden, vorausgesetzt, dass die Biegetragfähigkeit Mj,Rd des Anschlusses mindestens das 1,2fache der plastischen Biegetragfähigkeit Mpl,Rd des Querschnitts des angeschlossenen Bauteils beträgt.

      (4) In den Fällen, die nicht in 6.4.2 und 6.4.3 geregelt sind, kann die Rotationskapazität durch Versuche in Übereinstimmung mit EN 1990, Anhang D, bestimmt werden. Alternativ können geeignete numerische Berechnungsverfahren verwendet werden, sofern diese entsprechend EN 1990 auf den Ergebnissen von Versuchen basieren.

      (1) Bei einem Träger-Stützenanschluss, dessen Biegetragfähigkeit Mj,Rd durch die Schubtragfähigkeit des Stützenstegfeldes bestimmt wird, kann davon ausgegangen werden, dass genügend Rotationskapazität zur Anwendung des plastisch-plastischen Berechnungsverfahrens vorhanden ist, wenn dwc/tw ≤ 69ε gilt.

      (2) Bei einem Anschluss mit Stirnblech oder Flanschwinkeln kann davon ausgegangen werden, dass genügend Rotationskapazität zur Anwendung des plastisch-plastischen Berechnungsverfahrens vorhanden ist, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind :

      a) die Biegetragfähigkeit des Anschlusses wird bestimmt durch die Tragfähigkeit von entweder :

       – dem Stützenflansch mit Biegebeanspruchung oder

       – dem Stirnblech oder dem Flanschwinkel auf der Trägerzugseite mit Biegebeanspruchung.

      b) die Dicke t des Stützenflansches oder des Stirnblechs oder des Flanschwinkels auf der Trägerzugseite (nicht notwendigerweise die gleiche Grundkomponente wie in (a)) erfüllt folgende Bedingung :

      (6.32)images

      Dabei ist

d der Nenndurchmesser der Schraube;
f ub die äußerste Bruchfestigkeit des Schraubenwerkstoffes;
f y die Streckgrenze der maßgebenden Grundkomponente.

      (3) Bei einem geschraubten Anschluss, dessen Biegetragfähigkeit Mj,Rd durch die Abschertragfähigkeit der Schrauben bestimmt wird, darf nicht davon ausgegangen werden, dass genügend Rotationskapazität zur Anwendung des plastisch-plastischen Berechnungsverfahrens vorhanden ist.

      (1) Bei einem geschweißten Träger-Stützenanschluss, bei dem nur der Stützensteg in der Druckzone ausgesteift ist, nicht jedoch in der Zugzone, kann die Rotationskapazität ϕCd wie folgt bestimmt werden, wenn die Biegetragfähigkeit nicht durch die Schubtragfähigkeit des Stützenstegfeldes bestimmt wird, siehe 6.4.2(1) :

      (6.33)images

      Dabei ist

h b die Profilhöhe des Trägers;
h c die Profilhöhe der Stütze.

      (2) Bei einem nicht ausgesteiften, geschweißten Träger-Stützenanschluss, der nach den Regelungen dieses Abschnitts bemessen wird, kann eine Rotationskapazität ϕCd von mindestens 0,015 rad angenommen werden.

      7.1 Allgemeines

      7.1.1 Geltungsbereich

      (1) Dieser Abschnitt enthält detaillierte Anwendungsregeln zur Bestimmung der Tragfähigkeit von ebenen und räumlichen Anschlüssen in Fachwerken, die aus runden, quadratischen oder rechteckigen Hohlprofilen bestehen, sowie von ebenen Anschlüssen mit Kombinationen von Hohlprofilen und offenen Profilen. Dabei wird vorwiegend ruhende Belastung vorausgesetzt.

      (2) Die Tragfähigkeit von Anschlüssen wird als maximale Tragfähigkeit der Streben des Fachwerks für Normalkräfte oder Biegemomente angegeben.

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