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und der medizinischen Versorgung, sondern waren gelegentlich auch Orte der Prostitution. Für Augsburg gibt es jedoch kein Verbot wegen Badeprostitution. Es kann daher nicht verallgemeinernd von Sittenlosigkeit in den Bädern des Mittelalters gesprochen werden, vielmehr waren sie beliebte gesellschaftliche Treffpunkte. Im 15. Jahrhundert ging es in den Bädern sogar eher züchtig zu, völlig nackt badeten oft nur die Kinder.

      Wo und wann sich die als außergewöhnlich schön bezeichnete Baderstochter und der bayerische Erbprinz erstmals begegneten, darüber informieren die zeitgenössischen Quellen nicht. Da Herzog Albrecht III. als Teilnehmer an einem Turnier im Februar 1428 in Augsburg genannt wird, wird gemeinhin angenommen, dass er bei dieser Gelegenheit Agnes Bernauer wohl bei einem Besuch der väterlichen Badestube kennen lernte und bald darauf nach München holte. In einer in die zweite Hälfte der zwanziger Jahre zu datierenden Münchner Steuerliste taucht unter dem weiblichen Gesinde des herzoglichen Hofs eine »Pernawerin« auf. Tatsächlich ist dies bis heute der erste quellenmäßige Beleg für die Existenz der Agnes Bernauer überhaupt. Aus Äußerungen von Herzog Ernst vom Oktober 1435, dass sein einziger Sohn seit drei oder vier Jahren ein böses Weib gehabt habe, kann man aber auch schließen, dass das Verhältnis zwischen dem Herzogssohn und der Bernauerin erst um 1431/1432 seinen Anfang nahm. Da sich Albrecht zu dieser Zeit überwiegend in München aufhielt, könnte er auch dort eine Beziehung mit Agnes Bernauer angeknüpft haben, die zu dieser Zeit ja bereits ein Mitglied des Hofgesindes war.

      Als Herzog Albrecht im Straubinger Land zunehmend nach einem unabhängigeren Regiment strebte und mehrmals den schuldigen Gehorsam seinem Vater verweigerte, löste dies wachsendes Missfallen bei Herzog Ernst I. aus. Für weiteren Konfliktstoff sorgte Albrechts Wunsch nach Herausgabe des gesamten mütterlichen Erbes. Dass Herzog Ernst hinter dem neuen, für ihn unerfreulichen Verhalten seines Sohnes, der früher wenig Interesse an der Mitregierung in München gezeigt hatte, als die eigentlich Schuldige die Bernauerin vermutete, dafür sprechen seine späteren Ausführungen gegenüber Kaiser Sigismund. Wahrscheinlich hatte Herzog Ernst die Bernauerin zunächst nur als eine vorübergehende Geliebte seines Erben eingeschätzt. Inzwischen sah der alte Herzog jedoch die Erbfolge in Bayern-München durch die unstandesgemäße Verbindung in höchstem Grade gefährdet. Immer wieder war es nach dem Tod von Kaiser Ludwig dem Bayern im Jahr 1347 zu Teilungen der wittelsbachischen Territorien gekommen, und immer wieder gab es auch kriegerische Auseinandersetzungen zwischen den Teillinien. Die wittelsbachischen Verwandten in den Herzogtümern Bayern-Ingolstadt und Bayern-Landshut waren in ihrem Interesse an einer erneuten Teilung nicht zu unterschätzen. Durch den unerwarteten Tod von Ernsts Bruder und Mitregenten Herzog Wilhelm III. im September 1435 verschärfte sich die Situation bedenklich, da dieser nur einen schwächlichen Sohn namens Adolf hinterlassen hatte. Zur Sicherung des Fortbestandes des Herzogtums Bayern-München musste Albrecht unbedingt standesgemäß heiraten und legitime Kinder bekommen. Außerdem musste er sich zur Sicherung des Zusammenhalts des Herzogtums mit dem Straubinger Land wieder dem väterlichen Willen fügen. Agnes Bernauer stand all diesen Erfordernissen im Weg, solange sie lebte.

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