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       3.1.2. Geldverlust

      Konsulate verleihen kein Geld und übernehmen weder deine Rechnungen für ärztliche Behandlung oder Krankenhausaufenthalt, noch die Kosten für eine Weiterreise. Sie helfen, indem sie dich bei Geldverlust über Möglichkeiten schnellen Geldtransfers informieren und sie unterstützen dich, Verwandte oder Freunde zu kontaktieren.

       3.1.3. Gewaltverbrechen

      Wenn du Opfer von einem Gewaltverbrechen wirst, vermitteln dir die Auslandsvertretungen ärztlichen Beistand und Rechtsberatung. Dazu gehört die Information, wie du bei der Anzeige des Verbrechens vorgehen kannst und welche Behörde in Deutschland für die Opferentschädigung zuständig ist. Denn Deutsche, die während eines vorübergehenden Aufenthalts Opfer einer Gewalttat geworden sind, haben Anspruch auf Entschädigung, wenn ein gesundheitlicher Schaden entstanden ist, für den weder der ausländische Staat eine Entschädigung zahlt, noch eine Versicherung einspringt. Zudem darf die Gewalttat nicht leichtfertig herbeigeführt oder provoziert worden sein. Das wäre bereits der Fall, wenn du eine Reisewarnung ignorierst!

       3.1.4. Verhaftung

      Wenn du verhaftet wirst, sind die Behörden des Reiselandes auf deinen Wunsch hin verpflichtet, sofort die deutsche Auslandsvertretung zu unterrichten. Sollte der örtliche Beamte nicht Bescheid wissen oder sich unwissend stellen, weise ihn auf die Wiener Konvention (Vienna Convention) hin oder verlange seinen Vorgesetzten zu sprechen.

      Konsularbeamt*innen haben die Erlaubnis, dich während der Haft zu besuchen und bei der Vermittlung seriöser lokaler Anwält*innen sowie Dolmetscher*innen zu helfen. Sie prüfen auch, ob die Verhaftung legal war und ob Behandlung, Verpflegung und gesundheitliche Betreuung den Vorschriften entsprechen. Sie können deine Angehörigen informieren und Geldüberweisungen an dich weiterleiten. Auf Strafverfahren kann das Team der Auslandsvertretung aber keinen Einfluss nehmen, es zählt Landesrecht.

      Solltest du neben der deutschen auch die Staatsangehörigkeit des Reiselandes besitzen, ist konsularische Hilfe, wenn überhaupt, nur eingeschränkt möglich.

       In Saudi Arabien hat es bei mehreren meiner Seminarteilnehmer bei Verkehrsunfällen gereicht, Ausländer zu sein, um als „Schuldiger“ abgeführt zu werden.

       3.1.5. Krisensituationen und Evakuierung

      Im Fall von Unruhen, Revolution, Krieg oder bei Naturkatastrophen, wie Vulkanausbruch, Erdbeben oder Tsunami, setze dich schnellstmöglich mit der nächsten Auslandsvertretung in Verbindung. Nenne deinen Aufenthaltsort und befolgen die Hinweise, die man dir gibt. Wenn nötig, wirst du evakuiert. Die Kosten dafür sind in der Regel von dir bzw. von der Firma zu tragen.

       3.1.6. Vermisst

      Konsularbeamte beraten Angehörige von Vermissten über Möglichkeiten der Nachforschungen. Die örtliche Polizei oder das Außenministerium können eingebunden werden, um die Angehörigen bei der Kommunikation mit den lokalen Behörden zu unterstützen.

       3.1.7. Todesfall

      Die deutsche Auslandsvertretung informiert die Polizei in Deutschland, damit diese die Angehörigen bei einem Todesfall im Ausland benachrichtigt. Konsularbeamte beraten Angehörige auf Wunsch zwar bezüglich einer Überführung oder Bestattung vor Ort, legen aber keine Kosten aus. Sie helfen bei der Bestätigung bzw. Beglaubigung der Sterbeurkunde. Soweit nach lokalem Recht zulässig, können sie kostenpflichtig bei der Sicherstellung des Nachlasses und seiner Übersendung nach Deutschland unterstützen.

       3.2. Elefand – Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes

      Nicht nur wenn dein Reiseziel politisch instabil ist, häufig von Naturkatastrophen heimgesucht wird und die Hilfsinfrastruktur vor Ort nicht die beste ist, solltest du dich in die Elefand-Krisenvorsorgeliste auf der Website des Auswärtigen Amtes eintragen. Nutze sie in jedem Fall, du weißt nie, was passiert! Wenn du registriert bist, können Mitarbeiter*innen des Auswärtigen Amtes in Ausnahmesituationen unverzüglich Kontakt zu dir aufnehmen, um z. B. Verhaltensempfehlungen zu geben oder um dich über das Vorgehen einer Evakuierung zu informieren. Die Registrierung unter elefand.diplo.de auf der Website des Auswärtigen Amtes geht ganz schnell, ist passwortgeschützt und kostenlos.

      Du kannst auch für einzelne oder mehrere Länder den Newsletter des Auswärtigen Amtes zu Reise- und Sicherheitshinweisen abonnieren bzw. dir die App Sicher reisen herunterladen.

       Als Beispiel eine E-Mail, die ich erhalten habe:

      Gesendet: Mittwoch, 4. September 2019 16: 23

      Betreff: Elektronische Deutschenliste

      Liebe Landsleute,

      aufgrund fremdenfeindlicher Übergriffe auf nigerianische Staatsangehörige in Südafrika haben bereits am Dienstag 3. September 2019 in Lagos Angriffe gegen die südafrikanische Supermarktkette „Shoprite" stattgefunden. Am 4.9. wurde auch in Abuja eine Mall angegriffen, in der sich ein solcher „Shoprite"–Supermarkt befindet.

      Nach derzeitiger Einschätzung könnten sich auch in den nächsten Tagen weitere Angriffe ereignen und sich auch gegen andere südafrikanische Firmen in NGA, wie z.B. MTN richten.

      Wir empfehlen Ihnen daher, sich in den nächsten Tagen von südafrikanischen Einrichtungen fern zu halten, die lokalen Medien aufmerksam zu verfolgen und eventuellen Empfehlungen der lokalen Sicherheitsbehörden Folge zu leisten.

      Mit freundlichen Grüßen

       4. Dokumente, Versicherungen

       4.1. Dokumente

      Bevor du zu deinem Arbeitseinsatz aufbrichst, hinterlege einen Scan der wichtigen Dokumente, wie Pass und Flugticket, bei der Firma, auf dem eigenen Laptop und zu Hause bei der Familie. Mache zudem eine bis zwei Kopien von den Dokumenten und verstaue sie im Gepäck. Natürlich nicht dort, wo die Original-Dokumente sind! Sollten deine Originaldokumente abhandenkommen, sind mit Vorlage der Kopien schnell Ersatzdokumente ausgestellt, wie auf Seite 24 erklärt.

      Gib deinen Pass nicht aus der Hand! Immer wieder berichten Seminarteilnehmer, Geschäftspartner hätten den Pass zur Aufbewahrung verlangt. Drücke ihnen maximal eine Kopie in die Hand. Es kommt immer wieder vor, dass Geschäftspartner/Kunden versuchen, die europäischen Fachkräfte länger an das Land zu binden. Und wenn es mit Bestechung nicht klappt, dann mit dem einbehaltenen Pass. Lass es nicht soweit kommen, dass dein Unternehmen dich von einer privaten Sicherheitsfirma unter Schusswaffengebrauch herausholen lassen muss. Ja, das ist passiert!

       4.2. Notfallzettel mit Notfallnummern

      Fertige dir vor Abreise einen winzigen Notfallzettel an. Es reicht ein kleines Stück Papier mit deinen persönlichen Daten und trage den immer bei dir. Wenn du jetzt denkst, die Daten habe ich doch im Handy, dann mache dir bewusst: Im Fall eines Straßenüberfalls ist das Handy als erstes weg. Den Notfallzettel kannst du z. B. unter die Einlegesohlen schieben. Schaue nach. Die meisten Schuhsohlen kann man herausnehmen. Bei Sportschuhen und Bergschuhen sowieso.

      Für den Fall, dass deine Wertgegenstände geklaut werden oder du einen Unfall hast, sollten folgende Angaben auf deinem Notfallzettel stehen:

      ■ ICE (In Case of Emergency) Nummer

      ■ Adresse/n im Land (Hotel und/oder Geschäftskontakt)

      ■ Adresse und Kontaktperson zu Hause

      ■ Bankverbindung

      ■ Notrufnummer der Firma und der Krankenversicherung

      ■ Notrufnummer des Kreditkarteninstituts zur Kartensperrung

      ■

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