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Vertrages gemäß § 112 Abs. 5 in Verbindung mit § 137 SGB V über die Qualitätssicherung bei Fallpauschalen und Sonderentgelten wurde erstmals eine Geschäftsstelle auf Bundesebene geschaffen. Die Servicestelle Qualitätssicherung (SQS) war als eigenständige Abteilung angesiedelt im Deutschen Krankenhausinstitut e. V.

      Die Aufgaben der 1996 gegründeten SQS zeichnen die Aufgaben aller Nachfolge-Organisationen vor:

      • Administration der Gremien auf Bundesebene (Bundeskuratorium, Fachgruppen)

      • Übernahme der bis dahin existierenden QS-Maßnahmen

      • konzeptionelle Entwicklung der Qualitätssicherung bei Fallpauschalen und Sonderentgelten auf der Basis des bis dahin Vorhandenen

      • Umsetzung auf Bundesebene, Erarbeitung von Bundesauswertungen

      • Entwicklung und Einführung des strukturierten Dialoges

      Aufbau und Leitung der Geschäftsstelle von 1996 bis 2000 war Dr. Heidemarie Haeske-Seeberg. Als Datenzentrum wurde die Landesgeschäftsstelle EQS Hamburg unter Leitung von Dr. Christof Veit verpflichtet.

      Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung (BQS)

      Im Jahr 2001 erfolgte die Überführung in die Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung gGmbH (BQS) in freier Trägerschaft. Gesellschafter der BQS waren

      • Bundesärztekammer – Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern,

      • Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V.,

      • Bundesverbände der Krankenkassen,

      • AOK-Bundesverband,

      • Bundesverband der Betriebskrankenkassen,

      • Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung,

      • Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See,

      • Verband der Ersatzkassen,

      • Verband der Privaten Krankenversicherung.

      Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz vom 1. Januar 2004 wurden nach § 91 Abs. 7 SGB V die Aufgaben bei den Regelungen im Bereich der externen Qualitätssicherung vom Bundeskuratorium an den neuen G-BA übergeben. Auch der G-BA beauftragte dann 2005 die BQS, die datengestützte externe Qualitätssicherung für alle deutschen Krankenhäuser durchzuführen.

      Hauptaufgaben blieb die Administration der Gremien, die Weiterentwicklung der Qualitätssicherung mit den entsprechenden Spezifikationen für die Fallidentifikation, Datenerhebung und -auswertung sowie die Umsetzung der Bundesstatistik.

      Geschäftsführer der BQS von 2001 bis 2009 war Dr. Volker Mohr, 2010 gefolgt von Dr. Christof Veit.

      Nach der Übergabe der Aufgaben an das IQTIG wurde das BQS ein privatwirtschaftliches Institut.

      Bedingt durch die Vorgaben des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes 2007 wurde der Gemeinsame Bundesausschuss nach § 137a SGB V verpflichtet, eine fachlich unabhängige Institution zur Messung und Darstellung der Qualität zu beauftragen. Bei einer europaweiten Ausschreibung unterlag die BQS und die Tätigkeiten nach § 137a SGB V im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses gingen 2010 auf das aQua-Institut über.

      Ab 01. Januar 2010 übernahm das 1995 gegründete aQua-Institut mit Sitz in Göttingen unter der Leitung von Prof. Joachim Szecsenyi nach einer europaweiten Ausschreibung die Aufgaben der Bundesgeschäftsstelle. Gegen die Vergabe klagte die BQS vor dem Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen in Essen, die Klage wurde im August 2009 abgewiesen.

      Bis zur Übernahme dieser Aufgabe waren die Projekte des aQua vor allem im Bereich der niedergelassenen Ärzte angesiedelt.

      Bis Ende 2015 unterstützte das aQua-Institut den G-BA bei der Umsetzung der externen gesetzlichen Qualitätssicherung. Eine der wesentlichen Neuerung bestand darin, die bis dahin auf den Krankenhausbereich ausgerichtete Qualitätssicherung fortzuführen und neue sektorenübergreifende Qualitätssicherungsverfahren zu entwickeln. Ziel war es, die Qualitätsanforderungen an beide Sektoren sinnvoll aufeinander abzustimmen.

      »Das aQua-Institut war insbesondere damit beauftragt:

      • für die Messung und Darstellung der Versorgungsqualität möglichst sektorenübergreifend abgestimmte Indikatoren und Instrumente zu entwickeln,

      • die notwendige Dokumentation für die einrichtungsübergreifende Qualitätssicherung unter Berücksichtigung des Gebotes der Datensparsamkeit zu entwickeln,

      • sich an der Durchführung der einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung zu beteiligen und, soweit erforderlich, weitere Einrichtungen einzubeziehen sowie

      Das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG)

      Auf Basis des § 137a SGB V hat der G-BA am 21. August 2014 die Stiftung für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen als rechtsfähige Stiftung des privaten Rechts errichtet. Seit der Aufnahme der Tätigkeit im Januar 2015 ist das IQTIG nunmehr das zentrale Institut für die gesetzlich verankerte Qualitätssicherung im Gesundheitswesen in Deutschland. Das IQTIG hat seinen Sitz in Berlin. Als erster Institutsleiter wurde Dr. Christof Veit, Anfang 2019 wurde Frau Dr. Regina Klakow-Franck als stellvertretende Institutsleiterin berufen. Derzeit sind im IQTIG rund 150 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Sie arbeiten in vier Abteilungen und vier Stabsbereichen. Eine weitere Abteilung befindet sich im Aufbau.

      »Die Kernaufgaben des Instituts sind nach § 137a SGB V:

      1. Erarbeitung von Instrumenten der Qualitätssicherung, Darstellung der Versorgungsqualität im Gesundheitswesen und Mitwirkung an deren Umsetzung – im Auftrag des G-BA.

      2. Fortführung und Weiterentwicklung der bereits existierenden Verfahren der Qualitätssicherung.

      3. Entwicklung und Durchführung von Verfahren, um die externe Qualitätssicherung in der stationären und ambulanten Versorgung besser zu verzahnen. Parallel dazu erarbeitet das IQTIG im Auftrag des G-BA methodische Grundlagen dafür, dass die Landesbehörden bei der Krankenhausplanung die Versorgungsqualität von Kliniken berücksichtigen können.

      4. Schaffung von Kriterien zur Bewertung von Zertifikaten und Qualitätssiegeln im ambulanten wie stationären Bereich.

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