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rel="nofollow" href="https://www.ukb.uni-bonn.de/42256BC8002AF3E7/direct/patientensicherheit">https://www.ukb.uni-bonn.de/42256BC8002AF3E7/direct/patientensicherheit, Zugriff am 28.02.2019.

      4 Die frühe Entwicklung der externen Qualitätssicherung in Deutschland

      4.1 Freiwillige Initiativen als Ausgangsbasis für eine gesetzliche externe Qualitätssicherung

      Ausgangspunkt für die Bayerische Perinatalstudie waren Veröffentlichungen in der Münchner Tagespresse über die angeblich mangelhafte Qualität der Geburtshilfe, verbunden mit erhöhter Mortalität in Münchner Geburtskliniken, denen man valide Ergebnisse gegenüberstellen wollte.

      Im Jahr 1970 gründeten – unter der Federführung des Berufsverbandes der Frauenärzte – Vertreter von 16 Münchner geburtshilflichen Abteilungen und weiteren sieben Einrichtungen im Münchner Umland die perinatologische Arbeitsgemeinschaft. 1974 begann dann die Pilotphase mit einem ersten, in den Jahren 1972–1973 entwickelten Erhebungsbogen. 1977 beauftragte der Bayerische Ärztetag den Vorstand der Bayerische Landesärztekammer (BLAEK), die Münchner Perinatalstudie auf ganz Bayern auszudehnen. 1979 wurde die qualitätssichernde Maßnahme dann flächendeckend, mit IT-Unterstützung der bayerischen Kassenärztlichen Vereinigung in Bayern und auch in Niedersachsen ausgerollt.

      Danach begann die weitere, freiwillige Ausbreitung in Deutschland als Perinatalerhebung, unterstützt durch Projektgeschäftsstellen, die bei den Ärztekammern angesiedelt waren. Die statistische Beratung erfolgte durch den damaligen Leiter der Sektion für Biostatistik der Universität Ulm, Prof. Konrad Selbmann.

      Die Qualitätssicherung in der Geburtshilfe ist heute Bestandteil der gesetzlichen externen Qualitätssicherung.

      Die Niedersächsische Neonatalerhebung

      Die erste Datenerhebung von Qualitätsdaten

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