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manchen mir erwiesenen Ungerechtigkeiten Advokaten genommen, ich würde ihm jedoch alle mir mögliche Aufklärung geben.

      Es gibt, fuhr ich fort, bei uns eine Gesellschaft von Menschen, die von Jugend auf in der Kunst auferzogen werden, durch Worte, die man zu dem Zwecke vervielfacht, deutlich zu beweisen, Schwarz sei Weiß und Weiß sei Schwarz, natürlich in dem Verhältnis, wie man bezahlt. Zum Beispiel, wenn mein Nachbar meine Kuh zu haben wünscht, so findet er auch einen Rechtsgelehrten, der beweisen will, er müsse meine Kuh von mir erhalten. Dann muß ich einen anderen Rechtsgelehrten mieten, der mein Recht verteidigt. Es widerstreitet nämlich allen Rechtsregeln, daß irgend jemand für sich selbst sprechen darf. In diesem Fall bin ich, der rechtmäßige Eigentümer, zwei großen Nachteilen ausgesetzt; erstens ist mein Rechtsgelehrter, da er von der Wiege an gewöhnt war, Falschheiten zu verteidigen, durchaus nicht in seinem Elemente, wenn er als Advokat der Wahrheit auftreten soll. Dies ist nämlich ein unnatürlicher Dienst, den er mit großer Ungeschicklichkeit, wo nicht mit bösem Willen leistet. Zweitens muß mein Advokat mit großer Vorsicht verfahren, sonst erhält er einen Verweis von den Richtern und wird von den anderen Advokaten als ein Mensch verabscheut, der die Rechtspraxis gern schädigen möchte. Deshalb kann ich mir nur durch zwei Verfahrensarten meine Kuh retten. Die erste besteht darin, daß ich den Rechtsgelehrten meines Gegners durch ein doppeltes Honorar für mich gewinne. Dann wird er seinen Klienten dadurch verraten, daß er ihm zu verstehen gibt, ich habe das Recht auf meiner Seite. Die zweite Verfahrensart besteht darin, daß mein Rechtsgelehrter meine Sache so günstig wie möglich darstellt, indem er zugibt, meine Kuh gehöre meinem Gegner; geschieht dies mit Geschicklichkeit, so wird dadurch eine günstige Stimmung der Richter für mich gewonnen. Nun müssen Euer Gnaden wissen, daß diese Richter Personen sind, die der Staat dafür besoldet, daß sie alle Streitfragen über Eigentum entscheiden sowie auch die Strafen der Kriminalverbrecher bestimmen. Man wählt sie aus den geschicktesten Rechtsgelehrten, die alt und faul geworden sind. Da sie nun ihr ganzes Leben hindurch gegen Wahrheit und Billigkeit eingenommen wurden, sind sie der unglücklichen Notwendigkeit unterworfen, daß sie Betrug, Meineid und Unterdrückung begünstigen. Einige habe ich gekannt, die lieber eine große Bestechung von der Partei, die recht hatte, ausschlugen, als daß sie den ganzen Stand dadurch beleidigt hätten, daß sie eine der Natur ihres Amtes unwürdige Handlung begingen.

      Es ist Grundsatz unter diesen Rechtsgelehrten, daß alles, was früher geschehen ist, rechtmäßigerweise wieder geschehen darf. Deshalb zeichnen sie alle früheren Entscheidungen gegen Gerechtigkeit und den allgemeinen und gesunden Menschenverstand sorgfältig auf. Diese Urteile heißen Präzedenzfälle und werden fortwährend als Autoritäten vorgebracht, um die unbilligsten Meinungen zu rechtfertigen, und die Richter unterlassen es nie, nach jenen Bestimmungen zu entscheiden.

      Bei den Verhandlungen vermeiden die Advokaten und Richter sehr sorgfältig, auf die eigentliche Streitfrage ihres Prozesses einzugehen, sie werden laut, heftig und langweilig und verweilen bei allen Umständen, die nicht nur zur eigentlichen Sache gehören. Zum Beispiel in dem obenerwähnten Falle wollen sie niemals wissen, welchen rechtlichen Anspruch mein Gegner auf meine Kuh besitzt, sondern ob er gesagt habe, die Kuh sei rot oder schwarz, mit langen oder kurzen Hörnern; ob das Feld, worauf sie grase, rund oder viereckig sei; ob sie im Stall oder auf der Weide gemolken werde; an welchen Krankheiten sie leide usw. Dann werden die Präzedenzfälle um Rat gefragt, der Prozeß wird von Zeit zu Zeit vertagt und nach zehn, zwölf, dreizehn Jahren endlich entschieden.

      In Prozessen von Personen, die wegen eines Verbrechens gegen den Staat angeklagt wurden, ist die Verfahrensart bei weitem kürzer und empfehlenswerter. Der Richter sucht zuerst die Stimmung der Machthaber zu erforschen und kann dann einen Verbrecher sehr leicht retten oder hängen lassen, indem er alle Rechtsformen mit der gehörigen Genauigkeit beobachtet.

      Hier unterbrach mich mein Herr mit den Worten: »Wie schade, daß Personen, die nach deiner Beschreibung der Rechtsgelehrten notwendig so wunderbare Geistesfähigkeiten besitzen müssen, nicht lieber angestellt werden, um andere in Weisheit und Kenntnissen zu unterrichten!« Ich erwiderte, mit Ausnahme ihres eigenen Geschäfts seien sie die unwissendsten, dümmsten Bewohner meines Vaterlandes, im gewöhnlichen Gespräch durchaus verächtlich, erklärte Feinde aller Wissenschaft und Gelehrsamkeit, überall geneigt, den gesunden Verstand auf den Kopf zu stellen und jeden Gegenstand, worüber man spreche, in derselben Weise wie in ihrem Geschäft zu verdrehen.

      12 Der spanische Erbfolgekrieg unter Königin Anna.

      13 Der Leser wird leicht bemerken, daß Swift seine Erzählung in die Zeit vor dem Utrechter Frieden verlegt.

      14 Nach dem englischen Recht gilt keine Verjährung in bezug auf das Grundeigentum. Ein Besitztitel ist ungültig, sobald sich irgendein Fehler in der Urkunde findet, und wird er auch erst nach Jahrhunderten entdeckt.

      Sechstes Kapitel

      Die Beschreibung des Zustandes von England unter der Königin Anna wird fortgesetzt. Der Charakter eines Premierministers an europäischen Höfen.

      Mein Herr konnte durchaus nicht begreifen, aus welchen Gründen dieses Geschlecht von Rechtsgelehrten sich solche Verdrießlichkeit, Unruhe und Zänkerei unter ihrer eigenen Gilde errege und sich zu einem Bunde, der Ungerechtigkeit bezwecke, vereinige, und zwar ausschließlich, um den Nebentieren Unrecht zuzufügen; auch konnte er den Sinn meiner Worte nicht verstehen, als ich sagte, sie täten dies, gemietet für ein Honorar. Es machte mir somit viel Mühe, ihm den Gebrauch des Geldes und die Stoffe, woraus es verfertigt wird, zu beschreiben. Ich sagte: Habe ein Yähu genügenden Vorrat an dieser kostbaren Substanz, so sei er imstande, sich alles anzuschaffen, was er zu besitzen wünsche: die schönsten Kleider, die prächtigsten Häuser, große Landstrecken, kostbare Speisen und Getränke; er könne unter den schönsten Frauen wählen. Da nun das Geld allein imstande sei, alle diese Wünsche zu befriedigen, so glaubten unsere Yähus, sie könnten nie genug haben, um es auszugeben oder zu sparen, je nachdem sie durch ihren natürlichen Charakter Neigung zur Verschwendung oder zum Geize besäßen. Der Reiche genieße die Früchte von der Arbeit des Armen, und die Zahl der Reichen verhielte sich zu der der Armen wie eins zu tausend. Die Masse unseres Volkes werde gezwungen, jeden Tag um geringen Lohn zu arbeiten, damit wenige im Überfluß leben könnten.

      Ich sprach weitläufig über diese und manche andere hierhergehörigen Gegenstände, mein Herr konnte mich aber durchaus nicht verstehen, denn er ging von der Ansicht aus, daß alle Tiere Anteil an den Produkten der Erde besäßen, besonders aber die herrschenden. Deshalb bat er mich, ihm zu sagen, worin jene kostbaren Speisen beständen und weshalb denn irgend jemand ihrer bedürfe. Hierauf zählte ich ihm alle Gerichte auf, die mir gerade einfielen, sowie auch die Arten ihrer Zubereitung. Letzteres könne nicht geschehen, ohne daß Schiffe nach verschiedenen Teilen der See ausgesendet würden, um Flüssigkeiten sowohl zum Getränk als zu Soßen und unzähligen anderen Delikatessen herbeizuholen. Ich gab ihm die Versicherung, der ganze Erdkreis müsse dreimal umschifft werden, bevor ein vornehmer weiblicher Yähu ein Frühstück oder ein Geschirr zu demselben bekommen könne. Mein Herr antwortete, mein Vaterland müsse ein sehr elendes sein, da es seinen Einwohnern keine Nahrung verschaffen könne. Am meisten aber erstaunte er über den Umstand, daß die ungeheuren von mir erwähnten Landstriche gänzlich ohne frisches Wasser wären und daß unser Volk über die See schicken müsse, um Getränk herbeizuholen. Ich erwiderte, England, mein teueres Vaterland, bringe ungefähr das Dreifache an Früchten mehr hervor, als seine Einwohner verzehren könnten, sowie auch Flüssigkeiten, die man aus Korn sowie aus Früchten gewisser Bäume herstelle; so bereite man ein vortreffliches Getränk.

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