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TobiasSo content with Open Content – Zufriedenheit dank Open-Content-Lizenz?, MMR 2003, 778–782Stürner, Rolf (Hrsg.)Jauernig, Bürgerliches Gesetzbuch – Kommentar, 18. Aufl. 2021Sujecki, BartoszVertrags- und urheberrechtliche Aspekte von Open Source Software im deutschen Recht, JurPC Web-Dok. 145/2005, Abs. 1–52Teupen, Christian„Copyleft“ im deutschen Urheberrecht – Implikationen von Open Source Software (OSS) im Urhebergesetz, Berlin 2011 (zit. Teupen, S.)Thiele, WolfgangLeistungsstörung und Schutzpflichtverletzung, JZ 1967, 649–657Thoma, JörgLinux 4.14 rüstet sich gegen Copyright-Trolle, Golem Newsticker v. 13.11.2017, abrufbar unter https://www.golem.de/news/betriebssysteme-linux-4-14-ruestet-sich-gegen-copyrighttrolle-1711-131108.htmlTorwalds, LinusDual-Licensing Linux kernel with GPL V2 and GPL V3, Mitt. v. 13.6.2007, abrufbar unter https://lkml.org/lkml/2007/6/13/289Turner, DavidThe LGPL and Java, abrufbar unter https://www.gnu.org/licenses/lgpl-java.en.htmlUllenboom, ChristianJava ist auch eine Insel, Rheinwerk Openbook, abrufbar unter http://openbook.rheinwerk-verlag.de/javainsel (zit. Ullenboom, http://openbook.rheinwerk-verlag.de/javainsel, Kap.)Van den Brande, Ywein/Coughlan, Shane/Jaeger, Till (Hrsg.)The International Free and Open Source Software Law Book, 2. Aufl. 2014 (zit. Van den Brande/Coughlan/Jaeger, S.)Villa, LuisMPL 2.0, copyleft, and license compatibility, abrufbar unter https://opensource.com/law/11/9/mpl-20-copyleft-and-license-compatibility.v. Welser, MarcusKampf um Linux: Ist die Freiheit der Open-Source-Software bedroht?, GRUR-Prax 2018, 164–166Wagner, KristinaStreaming aus der Sicht des Endnutzers – noch Graubereich oder bereits tiefschwarz?, GRUR 2016, 874–882Wandtke, Artur-Axel/Bullinger, Winfried (Hrsg.)Praxiskommentar zum Urheberrecht, 5. Aufl. 2019 (zit. Bearbeiter, in: Wandtke/Bullinger, UrhG, § Rn.)Westermann, Harm-Peter (Band-Redakteur)Münchener Kommentar zum BGB, Band 4, Schuldrecht – Besonderer Teil I, §§ 433 bis 534, 8. Aufl. 2019 (zit. Bearbeiter, in: MüKo-BGB, § Rn.)

      Hinweis zu im Literaturverzeichnis und ansonsten in diesem Buch genannten Online-Fundstellen: In den Online-Fundstellen referenzierte URLs wurden zuletzt abgerufen am 12.3.2021.

       Kapitel I Free and Open Source Software (FOSS) – Idee und Risiken

      1

      Der technische Einsatz von Free and Open Source Software (FOSS) ist weit verbreitet, das gilt jedoch nicht im gleichen Umfang für die rechtliche Einhaltung der Lizenzvorgaben. Hier treffen zwei Welten aufeinander, die allen Beteuerungen zum Trotz lieber nebeneinander koexistieren möchten, als sich allzu weit zu überschneiden. Software-Entwickler möchten die langen Lizenztexte am liebsten auf eine einzeilige If-then-else-Formel reduzieren und Juristen wollen für die Lizenzbedingungen keine Software-Architektur analysieren.

      2

      Basic: Free and Open Source Software (FOSS) (siehe Rn. 63ff.)

      Die wesentlichen Merkmale von FOSS sind, dass die Software von jedermann frei und ohne Zahlung von Lizenzgebühren verwendet werden kann, der Source Code der Software zugänglich ist und der Nutzer die Software selbst verändern und an Dritte weitergeben darf. Freeware, Shareware und auch Public Domain Software sind keine FOSS im klassischen Sinne; letztere kann jedoch nach denselben Maßstäben beurteilt werden.

      Man kann sich damit begnügen, alle GPL-artigen Lizenzen auf eine rote Liste zu setzen und schlicht nach passenden Komponenten unter liberalen Lizenzen zu suchen. Dabei werden die Entwickler jedoch schnell feststellen, dass gerade die häufig benötigten, gewollten oder schlicht am besten geeigneten Komponenten unter „gefährlicheren“ Lizenzen stehen. Diese können häufig nur eingesetzt werden, wenn bei der Verwendung genaue technische Vorgaben eingehalten werden. Insofern ist es für eine vertiefte Auseinandersetzung unerlässlich, entsprechendes Technikwissen zu haben. Damit lässt sich ein Einsatz oft lizenzkonform gestalten, auch wenn die erste rechtliche Bewertung zunächst ein höheres Risiko ausgibt. Um solche Fälle zu beurteilen, braucht man technische und rechtliche Grundlagen, die ein wenig über das Allgemeinwissen hinausgehen.

      4

      Die Schnittstelle zwischen den Juristen und Entwicklern ist dabei oft die Sollbruchstelle. Fähige Entwickler können den Code für Lizenzkonformität anpassen, wenn sie wissen, welche Software-Architektur den Lizenzvorgaben gerecht wird. Gute Juristen können Lösungen für technisch nicht anders umsetzbare Architekturen finden, wenn sie die dahinter liegenden Code Mechanismen, beispielsweise zur Interaktion verschiedener Komponenten miteinander, verstanden haben. In den folgenden Kapiteln dieses Buches finden beide Parteien die entsprechenden Grundlagen aus dem rechtlichen und technischen Bereich praxisnah aufbereitet. Ziel ist, das Zusammenspiel von Technik und Recht zu optimieren und so den lizenzgerechten Einsatz von FOSS zu gestalten.

      1 https://www.gnu.org/licenses/license-list.html.en. 2 https://opensource.org/licenses. 3 https://spdx.org/licenses/. 4 https://spdx.dev/.

       1. Wie naiver Einsatz kostenloser Software Ihr Unternehmen bedrohen kann

      5

       – Die FOSS Idealisten wollten die Software-Entwicklung von den Beschränkungen des Urheberrechts befreien, knüpften die Freiheit aber an Bedingungen.

       – Alternativlosigkeit von FOSS wird schnell behauptet, sollte aber kritisch hinterfragt werden.

       – Vor- und Nachteile sollten bei einem Einsatz von FOSS gut abgewogen werden, insbesondere wenn es kommerziell lizenzierte Alternativen gibt.

       – Neben Rufschäden drohen auch gerichtliche Verfahren bei FOSS Lizenzverletzungen.

      6

      Welche Motivation steckt hinter dem FOSS Konzept? Die urheber- und patentrechtlichen Beschränkungen von kommerzieller Software stellen sich als Hinderungsgrund für die kreative Entfaltung dar. Hätten nicht alle mehr davon, wenn jeder auf die bestehende Software aufsetzen könnte und dann seine eigenen Ergebnisse ebenfalls wieder im Source Code bereitstellt? Die Grundidee war einfach und altruistisch. Der Idealismus stößt jedoch an Grenzen, wenn sich zwar alle bedienen wollen, wichtige Fortentwicklungen dann jedoch unter kommerziellen Lizenzen verwertet wurden. So wurde die gegenseitige Freizügigkeit zur einklagbaren Bedingung.

       a) Am Anfang stand die Idee: Freiheit von Copyrightzwängen

      7

      Der Entwickler Richard Stallman war einer der ersten, der die Idee von FOSS prägte. Zur Erläuterung verwies er darauf, dass das Konzept „frei“ i.S.v. Freiheiten, nicht i.S.v. nur kostenfrei bedeuten soll.

       „To understand the concept, you should think of ‚free‘ as in ‚free speech‘, not as in ‚free beer‘.“

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