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(siehe oben Rn. 70 ff.) vor, dann folgt im nächsten Schritt die Bestimmung der Art der gemeinsamen Vereinbarung. Nach IFRS 11 kann ein Joint Arrangement entweder als gemeinschaftliche Tätigkeit (Joint Operation) oder Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture) eingestuft werden. Die Klassifizierung ist abhängig von den Rechten und Pflichten, die sich aus der Vereinbarung für die Parteien ergeben (vgl. IFRS 11.14; IFRS 11.B14). Während den gemeinschaftlich Tätigen einer Joint Operation unmittelbar Rechte an den Vermögenswerten und Verpflichtungen aus den Schulden der Vereinbarung erwachsen (IFRS 11.15), besitzen dagegen die Partnerunternehmen eines Joint Venture nur Rechte am Nettovermögen der Vereinbarung (IFRS 11.16). Die Einstufung trifft ein Unternehmen aus eigenem Ermessen im Rahmen von vier im Standard festgelegten Prüfschritten.[93] Der nachfolgende Entscheidungsbaum gibt einen Überblick über die zu durchlaufenden Schritte. Die detailliertere Erklärung der Schritte erfolgt im Anschluss.

      Abb. 8:

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       (1) Zur Struktur des Joint Arrangements:

      78

       (2) Zur Rechtsform des gesonderten Vehikels:

      79

       (3) Zur vertraglichen Vereinbarung:

      80

      

       (4) Zu sonstigen relevanten Sachverhalten und Umständen:

      81

      82

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