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angesetzt. Dabei ist der Zeitpunkt an dem die Verfügungsgewalt an den Erwerber des Anteils übergeht entscheidend.[18] Anschließend an den Erwerb wird der verbuchte Beteiligungswert in den nachfolgenden Perioden entsprechend den im Beteiligungsunternehmen entstandenen anteiligen Eigenkapitalveränderungen angepasst. Diese Fortschreibung, die Küting/Weber[19] als „Kernstück“ der Methode bezeichnen, unterscheidet grundsätzlich zwischen erfolgswirksamen und erfolgsneutralen Veränderungen des Eigenkapitals:[20]

Beteiligungsbuchwert zu Beginn der Fortschreibung bzw. Periode
erfolgswirksame EK-Veränderungen +/- anteiliger Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag des Beteiligungsunternehmens
+/- ggf. erfolgswirksame Effekte aus der Anpassung an den Bilanzierungs- und Bewertungsrahmen des Investors
-/+ Fortschreibung zu berücksichtigender stiller Reserven/Lasten
- ggf. Fortschreibung eines Geschäfts- oder Firmenwertes1
+ Auflösung eines passivischen Unterschiedsbetrags2
+/- Effekte aus anderen erfolgswirksamen Konsolidierungsmaßnahmen
-/+ außerplanmäßige Abschreibungen und ggf. Zuschreibungen
Dividendenausschüttung - anteilige Gewinnausschüttungen
erfolgsneutrale EK-Veränderungen +/- erfolgsneutral vereinnahmte Differenzen aus der Währungsumrechnung
+/- ggf. erfolgsneutral vereinnahmte Zu- und Abschreibungen auf den beizulegenden Zeitwert (nur IFRS)
+/- Kapitaleinzahlungen/-rückzahlungen vom bzw. an den Investor
= Beteiligungsbuchwert am Ende der Periode
1 Im Vergleich zum HGB findet nach IFRS keine planmäßige Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwertes statt. Stattdessen ist der gesamte equity-Wert nach IAS 28.42 einem Wertminderungstest zu unterziehen. 2 Handelsrechtlich ist ein passivischer Unterschiedsbetrag bei der equity-Methode nach § 309 HGB zu behandeln. Nach IFRS wird der passivische Unterschiedsbetrag im Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung der equity-Methode erfolgswirksam erfasst.

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