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      Beispiel:

      Die BGB-Gesellschaft kann Partner eines Kaufvertrages oder eines Mietvertrages sein. Daraus erwachsende Ansprüche sind Ansprüche der BGB-Gesellschaft, nicht solche der einzelnen Gesellschafter.

      Beispiel:

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      Beispiel:

      Die BGB-Gesellschaft hat als Verkäuferin gegen X (Käufer) einen Anspruch aus § 433 Abs. 2 BGB auf Zahlung des Kaufpreises erworben. In einem möglichen Zivilprozess wäre die BGB-Gesellschaft die Klägerin.

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      Teil II Die BGB-Gesellschaft§ 6 Die Rechtsbeziehungen der BGB-Gesellschaft zu Dritten › II. Die Vertretung

II. Die Vertretung

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