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Träger

      Ein ebenes, scheibenartiges Bauteil wird als wandartiger Träger bezeichnet wenn, in der Mittelfläche eine Kräftebeanspruchung auf Biegung besteht. Die maximale Stützweite beträgt weniger als das 3-fache der Querschnittshöhe.

      

Abrechnungsgrundregeln für Beton ATV Ziffer 5.1 ff

      Grundsätze:

Nach Ziffer 5.1.1 sind für alle Bauteile aus Beton zur Bestimmung des Rauminhalts, der Fläche oder der Länge des Bauteils deren Abmessungen zugrunde zu legen.
Die in Betonbauteile enthaltenen Stahlmengen werden von den Betonmassen nicht abgezogen (Ziffer 5.1.3).
Gekrümmte oder geneigte Bauteile werden entsprechend ihren tatsächlichen Maßen abgerechnet (Ziffer 5.1.2.2).
Durch Fugen voneinander getrennte Bauteile werden mit den jeweiligen tatsächlichen Abmessungen für die Abrechnung berücksichtigt (Ziffer 5.1.2.4).
Weisen besondere Bauteile im Querschnitt einen unregelmäßigen Randverlauf auf (z. B. Ausklinkung an einem Unterzug für ein Konsolenauflager), sind die Maße der größeren Ansichtsfläche zu berücksichtigen (Ziffer 5.1.2.1).
Werden Bauteile oder Leistungen mit einer Breite unter 20 cm nach Flächenmaß abgerechnet, so werden diese Leistungen mit der Breite von 20 cm berechnet.
Bei der Abrechnung nach Längenmaß werden Leistungen mit einer Einzellänge unter 1 m einheitlich mit 1 m Länge berechnet.
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      Bild 7: (a) Fertigteilunterzug mit Ausklinkung (b) Betonfertigteil mit abgeschrägter Kopffläche für Sturzauflager

      Bei einer bauteilbezogenen Anwendung der Grundsätze zur Abrechnung von Betonarbeiten sind die nachstehenden Ausführungen und ergänzenden Erläuterungen zu beachten.

      Stützwände, Fundamente

Massige Bauteile, wie großvolumige Stützwände und Fundamente, sind i. d. R. nach deren Rauminhalt abzurechnen.

      Der Berechnung sind die Maße der einzelnen Bauteile zugrunde zu legen. Für Bauteile mit schrägen oder gekrümmten Oberflächen oder mit nicht senkrechten oder waagerechten Lagen sind die tatsächlichen Bauteilabmessungen zu berücksichtigen.

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      Bild 8: Füllbeton zwischen Bauwerk und Erdreich

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      Bild 9: Streifenfundament

      Für gleich dicke Bauteile mit parallelen Oberflächen kann zur Vereinfachung der Berechnung nach Raummaß auch eine Mittelwertbildung vorgenommen werden.

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      Bild 10: Deckenauskragung mit parallelen Grundlinien und Länge L

      Raummaß:

      Volumen = (B1 * D1) * L + (D1 – D2 / 2) * B2 * L + (B2 * D2) * L

      Schalung: Fläche = B1 * L + B2 * L + D2 * L + 2 * (B1 * D1) + 2 * (B2 * D2) + 2 * (D1 - D2 / 2) * B2

      Der Schalungsanteil aus den freien Seitenflächen der Auskragung wird zusätzlich gesondert angerechnet.

      Wände – eben, gebogen

      Decken – waagerecht, geneigt

      Plattenbalkendecken

      Die Flächen von Wänden und Decken sind mit ihren tatsächlichen Maßen zu berücksichtigen. Liegen Deckenflächen nicht waagerecht oder verlaufen sie gekrümmt, wird die größte Bauteillänge als tatsächliches Maß interpretiert. Dies sollte bereits im Leistungsverzeichnis oder bei Auftragsvergabe definiert sein. Werden Bauteile nach Raummaß abgerechnet, so sind eingebaute Dämmschichten zu übermessen.

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      Bild 11: Deckenauskragung {Deckenauskragung} mit „Isokorb“

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      Bild 12: Deckenauflager in tragender Mauerwerkswand mit Randdämmung

      Die Anteile von Decken mit unterschiedlichen Dicken bzw. Höhenversprüngen werden entsprechend ihren tatsächlichen Flächenanteilen angerechnet. Sind in Decken Höhenversprünge vorhanden, die gleichzeitig statische Funktionen als Unter- oder Überzüge aufweisen, sind die entsprechenden Bauteilquerschnitte auch als solche abzurechnen.

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      Bild 13: (a) Höhenversprung in Decken gleicher Dicke und Tragfunktion; Abrechnung nach Flächenanteilen (b) Höhenversprung in Decke mit statischer Wirkung als Unter-/Überzug

      Wände mit Durchdringungen {Durchdringungen} sind nach den tatsächlichen Bauteilmaßen der Wände abzurechnen, dabei wird im Kreuzungsbereich nur eine Wand durchgängig gerechnet. Bei Wänden ungleicher Dicke wird für die Massenermittlung die dickere Wand als durchgängig angesetzt.

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      Bild 14: Betonwände (a) Trennwandanschluss (b) Gebäudeaußenwände mit unterschiedlichen Dicken

      Die Höhe von Betonwänden, die in Betondecken einbinden, wird zwischen der Oberkante Rohdecke bzw. Fundament im Kellergeschoss bis Unterkante Rohdecke ermittelt.

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      Bild 15: Betonwand im Kellergeschoss

      Stürze/Überzüge

      Stürze, die in Mauerwerkswände eingebaut sind, werden in Höhe, Breite und Länge nach den tatsächlichen Maßen abgerechnet. Binden Stürze in Deckenränder ein, gilt die Abmessung von Unterkante Sturz bis Unterkante Decke als Bauteilhöhe (a).

      Die Höhen von Überzügen sind ab der Oberkante der Decke bis zur Oberkante des Überzugs zu bestimmen (b).

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      Bild 16: Bezugsmaß für (a) Sturz (b) Überzug

      Unterzüge {Unterzüge}/Balken

      Unterzüge werden mit den tatsächlichen Maßen abgerechnet, wenn sie durch vorgegebene Fugen gegenüber anderen Betonbauteilen abgegrenzt sind.

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      Bild 17: Bezugsmaß für Deckenunterzug

      An Kreuzungspunkten von Unterzügen und Balken wird immer nur ein Betonbauteil durchgerechnet. Bei ungleicher Höhe ist das höhere Bauteil als durchgängig anzusetzen, bei gleicher Höhe das breitere Bauteil.

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      Bild 18: Bauteile gleicher Breite, unterschiedlicher Höhe

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