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Читать онлайн.Bild 20: Bauteile ungleicher Höhe und Breite
Die Massen von Unterzügen und Balken, die in Betonwände einbinden, werden nur bis zur Wandoberfläche berücksichtigt.
Bild 21: Einbindung von Betonunterzügen in Betonwände
Auskragungen {Auskragungen}
Auskragungen von flächenförmigen oder längenorientierten Bauteilen (z. B. Kragunterzüge) sind bei der Massenermittlung mit ihren Maßen zu den Begrenzungsflächen bzw. zum freien Rand zu berücksichtigen. Eingebaute Dämmstoffschichten, z. B. zur thermischen Trennung, werden gem. ATV Ziffer 5.1.1.6 übermessen (siehe Bild 5).
Stützen {Stützen}, Pfeilervorlagen
Die Höhe von Stützen und Pfeilervorlagen, die in Decken einbinden, wird zwischen der Oberkante Rohdecke bzw. Fundament bis Unterkante Rohdecke ermittelt.
Bild 22: Stahlbetonstütze/Pfeilervorlage und Stahlbetondecke
Stützen, die in Unterzüge oder Balken einbinden, werden nur bis zu den Unterkanten der Unterzüge bzw. Balken gemessen, wenn diese breiter als die Stützen sind.
Bild 23: (a) Schmale Stütze, breiter Unterzug (b) Stütze und Unterzug gleicher Breite
Für breite Stützen, die in schmale Unterzüge einbinden, ist in der ATV keine eigene Regelung getroffen. In diesem Fall sollte die Stütze bis zur Unterkante der Rohdecke berechnet werden, der Unterzug bis zur Außenkante der Stütze, analog zu der Regelung bei der Einbindung in Wandflächen.
Bild 24: Anschluss schmaler Unterzug an breite Stütze
Betonoberflächen {Betonoberflächen}
Die Herstellung von besonderen Oberflächen, unabhängig davon, ob diese direkt mit der Erstellung des Betonbauteils oder durch nachträgliche Bearbeitung erzielt werden, ist in Leistungsverzeichnissen zu erwähnen. |
Durch die Form der Leistungsbeschreibung wird die Abrechnung in einer Hauptposition oder als Zulage bestimmt. Zur Vereinfachung der Leistungsbeschreibung und Beurteilung der Qualität hergestellter Betonoberflächen sind Sichtbetonklassen 1–4 in dem Merkblatt „Sichtbeton“ des Deutschen Beton- und Bautechnik-Vereins und des Bundesverbands der Deutschen Zementindustrie definiert.
Bei der Mengenermittlung von strukturierten oder werksteinmäßig bearbeiteten Betonbauteilen sind die Abmessungen der unbearbeiteten Flächen bzw. die Außenkanten einer profilierten Bauteiloberfläche anzuwenden.
Bild 25: Stahlbetonwandfläche mit einseitiger Oberflächenstruktur
Abwicklungsfläche für Wandscheibe = 2 * (L + D) * H
Nach Ziffer 5.1.1.1 zweiter Spiegelstrich sind die besonders bearbeiteten oder strukturierten Flächen mit deren Maßen zu berücksichtigen.
Bild 26: Teilstrukturierte Wandfläche
Wandfläche = L * H
Strukturfläche = L2 * H1
Fertigteile {Fertigteile}, konstruktiv, tragend
Fertigteile werden mit den Abmessungen der Einzelelemente abgerechnet, soweit diese in einer gesonderten Position aufgeführt sind. Werden Decken aus Filigrandeckenplatten mit Ortbetonauflage hergestellt, so gilt für die Abmessung der Decke die Gesamtabmessung, also ggf. bis zum äußeren Auflagerrand oder einschließlich einer Deckenrandabstellung mit Dämmstoffen. Für die Fertigteilplatte ist bei separater Abrechnung nur das Maß bis zur inneren Auflagerbegrenzung (z. B. Außenwand-Innenkante) für die Flächenbestimmung heranzuziehen.
Einbauteile {Einbauteile}, Rollladenkästen, Kamine u. Ä.
In Betonbauteile integrierte Einbauteile, wie z. B. Rollladenkästen, werden von den Massen der Betonbauteile abgezogen, wenn die einfache Ansichtsfläche mehr als 2,5 m2 beträgt bzw. das Bauteil einen einbindenden Rauminhalt von mehr als 0,5 m3 aufweist. Die Regelungen gelten auch für Einbauteile, die aus mehreren Einzelteilen zusammengesetzt sind oder erst nach dem Betonieren bzw. Ausschalen eingebaut werden, z. B. umlaufender Wandrücksprung um ein Fenster für den späteren Einbau eines Blendrahmens aus anderen Baustoffen.
Fugen
Fugen {Fugen} in flächenförmigen Bauteilen werden grundsätzlich bei einer Abrechnung nach Flächenmaß übermessen. In Arbeits-, Bewegungs- und Stoßfugen eingearbeitete Bänder oder Bleche werden entsprechend ihrer größten Länge in einer eigenen Abrechnungsposition berücksichtigt.
Nischen {Nischen}, Aussparungen, Schlitze
In Bauteile eingearbeitete Nischen, Schlitze, Kanäle und dergleichen werden bei Abrechnung nach Flächenmaß immer übermessen. Für eine Bestimmung des Raummaßes sind Schlitze und Kanäle mit einem Einzelvolumen von über 0,1 m3 je Meter „Unterbrechungslänge“ vom jeweiligen Bauteilvolumen abzuziehen.
Bild 27: Installationsschlitze in Stahlbetonwand (Grundriss)
Raummaß:
Schlitz S1: 0,10 m * 0,20 m * 1,00 m = 0,02 m3 → kein Abzug Schlitz S2: 0,15 m * 0,70 m * 1,00 m = 0,11 m3 → Abzug
Fugenbänder {Fugenbänder}, Fugenbleche
Fugenbänder und Fugenbleche in Arbeits-, Bewegungs- und Stoßfugen werden unabhängig von ihrer Lage im Bauteil mit ihrer größten Länge in die Massenermittlung aufgenommen. Bei der Abrechnung nach Längenmaß werden Formteile und vorgefertigte Knoten und Ecken von Fugenbändern, Fugenblechen und ähnliches übermessen. Vorgefertigte Formteile und Ecken werden gesondert nach Anzahl abgerechnet. |
Betonpfähle
Betonpfähle als Fertigteile sind getrennt nach Querschnittsmaßen und jeweils nach Längenmaß abzurechnen. |
Die Einzellänge wird bestimmt durch das Maß zwischen der vorgeschriebenen Unterkante des Pfahlfußes oder der Pfahlspitze und der vorgesehenen Höhenlage der Oberseite des Pfahlkopfes. Bei Pfählen aus Ortbeton gilt die nachbearbeitete, geglättete Oberseite als planmäßige Höhenlage für die Längenbestimmung.
Bild 28: Pfahlgründung, Pfahllänge mit geglätteter Oberseite und Einbindung in Fundament oder Bodenplatte
Abhängig von anstehenden Bodenarten, gestörten Schichten oder vorhandenen Hohlräumen im Erdreich können bei Ortbetonpfählen Mehrmengen im Vergleich zu einer berechneten Betonmenge auftreten. Verarbeitete Mehrmengen des Betons bis zu 10 % der ausgeschriebenen und theoretisch ermittelten Betonmenge bleiben bei der Abrechnung unberücksichtigt.
Bewehrung, Profilstahl und sonstige Stahlteile
Die Mengenanteile aus eingebauten Betonstabstählen, Mattenstahl, Profilstählen, Ankerschienen
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