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Internationales Franchise-Recht. Dagmar Gesmann-Nuissl
Читать онлайн.Название Internationales Franchise-Recht
Год выпуска 0
isbn 9783800592944
Автор произведения Dagmar Gesmann-Nuissl
Серия Wirtschaftsrecht international
Издательство Bookwire
Internationales
Franchise-Recht
von
Prof. Dr. jur. Dagmar Gesmann-Nuissl
(Technische Universität Chemnitz)
Fachmedien Recht und Wirtschaft | dfv Mediengruppe | Frankfurt am Main
Bibliografische Information Der Deutschen Nationalbibliothek
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.de abrufbar.
ISBN 978-3-8005-0007-9
© 2019 Deutscher Fachverlag GmbH, Fachmedien Recht und Wirtschaft, Frankfurt am Main
www.ruw.de
Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Bearbeitungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Satzkonvertierung: Lichtsatz Michael Glaese GmbH, 69502 Hemsbach
Druck und Verarbeitung: WIRmachenDRUCK GmbH, 71522 Backnang
Vorwort
Das hier vorzustellende Handbuch ist im Rahmen des Forschungsprojektes „Gesetzliche Sonderregelungen über den Franchisevertrag im internationalen Vergleich“ mit Schwerpunkt „Vorvertragliche Aufklärungspflichten des Franchisegebers“ im Jahr 2016/17 entstanden.
Initiiert, gefördert und begleitet wurde das Forschungsprojekt vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), welches Aufschluss darüber erhalten wollte, wie in repräsentativen ausländischen Rechtsordnungen die vorvertraglichen Informationspflichten des Franchise-Gebers geregelt sind, welche Probleme sie verursachen, wie sie in Rechtsprechung und Rechtswissenschaft behandelt und kommentiert werden und welche wirtschaftlichen Auswirkungen sie auslösen. Die rechtswissenschaftlichen Betrachtungen sind nunmehr in das vorliegende Handbuch zum Internationalen Franchise-Recht eingeflossen, welches einen systematischen Überblick über ausgewählte Franchiseregelungen vermittelt und sich dabei auf die vorvertraglichen Informations- und Aufklärungspflichten der Franchise-Geber fokussiert. Für die Möglichkeit zur Teilveröffentlichung möchte ich dem Bundesministerium an dieser Stelle ausdrücklich danken.
Ein solches Werk wäre ohne die tatkräftige Unterstützung meiner Mitarbeiter nicht möglich gewesen. Mein besonderer Dank gilt Herrn Dipl.-jur. Gernot Kirchner und Frau M. Sc. Kathrin Nitsche, welche unermüdlich recherchierten, zusammentrugen, einzelne Teile vorbereiteten und die Übersetzungen zu den im Werk befindlichen Rechtstexten anfertigten. Ebenso möchte ich Herrn Ass. jur. Michael Rätze und Herrn M. Sc. Julian Dinkel für das Korrekturlesen sowie das Anfertigen des Stichwortverzeichnisses danken.
Ich würde mich freuen, wenn dieses Handbuch der Vertriebspraxis und Wissenschaft als Referenz- und Nachschlagewerk dient und sich als wertvolle Hilfe bei der Orientierung im Internationalen Franchise-Recht bewährt. Letzteres wäre zugleich Ansporn, das Handbuch um weitere Länderbetrachtungen zu ergänzen und es kontinuierlich fortzuschreiben.
Chemnitz, im Dezember 2018 | Dagmar Gesmann-Nuissl |
Einleitung
1
Franchiseverträge nehmen im Wirtschaftsverkehr eine beachtliche Rolle ein. Die Franchise-Wirtschaft in Deutschland wächst seit Jahren kontinuierlich an, wie die Zahlen des Deutschen Franchise Verbands (DFV) erneut belegen.1 Dabei werden zum einen ausländische Franchisesysteme im Inland etabliert und ermöglichen Existenzgründern den (nicht ganz so risikobehafteten, allerdings auch in der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit eingeschränkten) Sprung in die Selbstständigkeit (populäre Beispiele: Subway, McDonalds) und zum anderen können über das Franchise deutsche Unternehmen ihre Geschäftsbereiche und -ideen ins Ausland transportieren. Das Franchising ist insoweit auch eine weit verbreitete Variante für den Markteintritt im Ausland.
2
Damit verbunden stellt sich für die Franchise-Nehmer im In- und Ausland stets die Frage nach der Qualität des jeweiligen Systems, sowohl hinsichtlich der Begründung desselben (hier insbesondere Wirtschaftlichkeit, Rentabilität, Standort, Lage und Qualität der nutzbaren Objekte), der Ausgestaltung (hier insbesondere Dienstleistungs- und Produktpalette, Zahlungs-, Kreditaufnahme und -abwicklung) und – in die Zukunft orientiert – der Weiterentwicklungspotenziale des jeweiligen Franchisesystems (insbesondere Durchsetzungsfähigkeit am Markt, Möglichkeit zur Erweiterung des Vertragsgebietes). Gerade die Fragen zur Qualität des Systems prägen ganz entscheidend die Anbahnung und die sich anschließenden Verhandlungen über den Abschluss eines Franchisevertrages.
3
Dabei liegt es in der Natur der Sache, dass der Franchise-Geber das eigene System möglichst günstig darstellen möchte, um den Franchise-Nehmer zu einem Vertragsabschluss zu motivieren und um sein eigenes System im Markt zu vergrößern. Der Franchise-Nehmer möchte dagegen möglichst umfassend und ungeschönt über die tatsächlichen, insbesondere wirtschaftlichen Verhältnisse und Aussichten informiert werden, um auf der Basis realistischer Informationen eine Entscheidung bezüglich der eigenen und künftigen Selbstständigkeit und nachhaltigen Solvenz treffen zu können. Insofern laufen die Interessen der Beteiligten gerade in den Vertragsverhandlungen recht oft diametral entgegen und werden seit vielen Jahren – insbesondere weil es auf nationaler Ebene keine gesetzlichen Regelungen zum Franchise gibt und überdies bei grenzüberschreitender Systemausweitung diverse Rechtsordnungen mit unterschiedlichen Anknüpfungsregeln betroffen sein können – durch eine dezidierte Rechtsprechung2 einerseits und durch (vor-) vertragliche Gestaltungsempfehlungen3 andererseits begleitet, die das Ziel haben, dieser asymmetrischen Informationsverteilung zwischen Franchise-Nehmer und Franchise-Geber entgegenzuwirken und dabei sowohl kollisionsrechtliche als auch materiell-rechtliche Aspekte mit einbeziehen.
4
Diese Gestaltungsempfehlungen geben zwar eine erste taugliche Hilfestellung und berücksichtigen das verstärkte Schutzbedürfnis des Franchise-Nehmers, können aber die Rechtsunsicherheiten für die Verhandlungspartner – gerade was Inhalt und Umfang der qualitätsbezogenen Aufklärungs- und Mitteilungspflichten als vorvertragliche Informationspflichten anbetrifft – am Ende wohl nicht vollständig beseitigen, wie die immer wieder aufkeimende Diskussion um eine gesetzliche Regelung zur vorvertraglichen Aufklärungspflicht als Grundlage „transparenter und fairer Vertragsbedingungen“ zeigt.4
5
Im Rahmen des vorliegenden Werkes wird daher wertneutral und am Ende rechtsvergleichend die Ausgestaltung von verschiedenen Franchiseregelungen weltweit dargestellt und dabei der Fokus auf eben solche Regelungen gerichtet, die in der vorvertraglichen Vertragsanbahnungsphase einer asymmetrischen Informationsverteilung zwischen Franchise-Nehmer und Franchise-Geber entgegenwirken sowie dem verstärkten Schutzbedürfnis des Franchise-Nehmers aufgrund des Auseinanderfallens von unternehmerischem Risiko und unternehmerischer Entscheidungsfreiheit Rechnung tragen sollen. Die dargestellten Inhalte geben dabei Aufschluss über die diversen Systemansätze zu den vorvertraglichen Informations- und Aufklärungspflichten des Franchise-Gebers und legen sie detailliert, unter Verweis auf die einschlägigen Rechtsvorschriften, dar. Zur Vervollständigung des Bildes werden Aussagen dazu getroffen, inwieweit die Regelungen die Rechtssicherheit und die Rechtsstellung der Franchise-Nehmer tatsächlich verbessert haben und wie sich die Wissenschaft zu den Regelungen positioniert. Die Darstellungen folgen dabei durchgängig einem einheitlichen Aufbau, um die Transparenz und Vergleichbarkeit der Systemansätze zu erhöhen. Eine tabellarische Zusammenfassung der Ausführungen dient am Ende einem zusätzlichen schnellen Überblick.
6
Für die 1. Auflage wurden Referenzländer von allen Kontinenten ausgewählt, wobei darauf geachtet wurde, möglichst unterschiedliche Systeme