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Schutzmaßnahmen vorgegeben, also in welcher Reihenfolge welche Maßnahmen umzusetzen sind.

      Beim STOP Prinzip bedeuten die Buchstaben folgendes:

      S – Substitution (ersetzen)

      T – Technische Schutzmaßnahmen

      O – Organisatorische Schutzmaßnahmen

      P – Persönliche Schutzmaßnahmen

      Demzufolge ist bei der Umsetzung von Schutzmaßnahmen immer zu prüfen, ob ein Ersatz möglich ist. Wenn nicht, stellt sich die Frage:

      Gibt es technische Schutzmaßnahmen? Wenn nein:

      Lassen sich die Gefährdungen durch organisatorische Maßnahmen verringern?

      Erst wenn das auch nicht möglich ist, gilt es die optimale persönliche Schutzausrüstung (PSA) festzulegen. Aber eben auch erst dann! Darauf achtet auch die Behörde, wenn eine Begehung stattfindet.

      Beispiele dieser Hierarchie:

       Substitution Werden Gefahrstoffe oder Arbeitsmittel durch weniger gefährliche (Stoff, mit dem das gleiche Arbeitsergebnis umgesetzt werden kann, der aber weniger gefährlich ist) ersetzt, wenn es die Möglichkeit gibt?

       Technisch Werden technische Schutzmaßnahmen vorrangig eingesetzt? (Gefahrstoffabzug statt Maske)

       Organisatorisch Werden die Mitarbeiter regelmäßig qualifiziert oder muss durch zeitliche Regelungen die Aufenthaltsdauer reduziert werden?

       Persönlich Ist geeignete PSA vorhanden und wird diese auch benutzt?

      Solch ein Ablauf der Überprüfung erfolgt i.d.R. als Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung.

      Was ist ein Arbeitsschutzausschuss (ASA)?

      In der Regel muss der Arbeitgeber in Betrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuss (ASA) bilden. Dieser berät über aktuelle Themen des Arbeitsschutzes und dient auch dem Informationsaustausch.

      Die Verpflichtung zur Organisation dieses mindestens vierteljährlich zusammentretenden Kreises ergibt sich aus §11 (ASiG) „Arbeitsschutzausschuß“ und setzt sich auf jeden Fall aus dem folgenden Personenkreis zusammen:

       dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten,

       zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern,

       Betriebsärzten,

       Fachkräften für Arbeitssicherheit und

       Sicherheitsbeauftragten

      Wer sonst noch an einem ASA teilnehmen kann, ergibt sich aus den zu besprechenden Themen, bzw. wenn andere Fachkompetenzen gefragt sind.

      Wie ist der Arbeitsschutz in Deutschland organisiert?

      Was sind Schutzziele?

      Für die Sicherheit im Betrieb definiert die Gesetzgebung den Rahmen und legt sogenannte Schutzziele fest. Bei der Umsetzung dieser abstrakten Vorgaben kommen verschiedene Akteure ins Spiel. Doch welche Player sind wann beteiligt? Welche Rolle spielen die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt?

      Um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber verschiedene Regelwerke geschaffen. Darin sind sogenannte Schutzziele festgelegt, die den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter gewährleisten sollen. So kann bspw. ein Schutzziel sein, dass eine übermäßige Belastung durch Lärm ausgeschlossen wird. Dabei kann sich Lärm auf eine langfristige Schädigung des Gehörs auswirken, Lärm kann aber auch die psychische Gesundheit der Mitarbeiter verschlechtern. Das gleiche gilt für die Beleuchtung. Zu wenig Beleuchtung kann dafür sorgen, dass sicherheitsrelevante Hinweise nicht wahrgenommen werden. Das falsche Beleuchtungsspektrum sorgt dafür, dass das psychische Wohlbefinden verringert wird. Also sind die Schutzziele die übergeordneten Ansprüche, die wir erfüllen müssen.

      Es muss ausreichend Licht zur Verfügung stehen, das Spektrum der Beleuchtung muss zum psychischen Wohlbefinden beitragen und die Geräuschkulisse darf das Gehör nicht schädigen. Gleichzeitig muss die eigene Sprache verständlich bleiben, damit es nicht so anstrengend ist, einem Gespräch zu folgen. Das allgemein formulierte Schutzziel besteht also darin, die Belastungen zu reduzieren.

      Dabei werden Schutzziele durch gesetzliche Verordnungen, wie z. B. die Arbeitsstättenverordnung und die Betriebssicherheitsverordnung, festgelegt.

      Nun klingt es doch ziemlich allgemein und abstrakt zu sagen, dass das Gehör nicht geschädigt werden darf und die Beleuchtung ausreichend sein muss. Was genau ist denn darunter zu verstehen?

      Um übergeordnete Verordnungen zu konkretisieren, haben Bund und Länder in mehreren Arbeitskreisen weitere Regelwerke erlassen. So gibt es beispielsweise die Arbeitsstättenregeln, die bestimmte Maßnahmen aufzeigen.

      Bei der Umsetzung der dort geforderten Maßnahmen kann man sich auf die Vermutungswirkung berufen.

      Vermutungswirkung heißt, dass wir durch die Umsetzung der aufgeführten Maßnahmen davon ausgehen können, dass die übergreifend geforderten Schutzziele erreicht werden. So gibt es in der ASR A3.7 „Lärm“ verschiedene technische Vorgaben und in der ASR A3.4 „Beleuchtung“ ebenfalls.

      Jedes Mal, wenn sich die geforderten Maßnahmen der Arbeitsstättenregeln nicht umsetzen lassen, hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, über eine Gefährdungsbeurteilung nachzuweisen, dass auch alternative Varianten das gleiche Schutzziel erreichen. Es gibt Arbeitsbereiche, in denen es überwiegend dunkel sein muss. Die Arbeitsaufgabe an Mikroskopiearbeitsplätzen kann nicht immer Tageslicht vertragen. Auch bei Ultraschalluntersuchungen ist es meist dunkel. Es ist nicht davon auszugehen, dass die Ärzte, die solche Untersuchungen durchführen, genau deswegen eine Depression bekommen. Allerdings ist es auch ohne viel Aufwand möglich, Kompensationsmöglichkeiten anzubieten. Diese können u.a. darin bestehen, regelmäßige Pausen an der frischen Luft, im Pausenraum mit Tageslicht oder im Büro anzubieten.

      Auch wenn persönliche Schutzausrüstung in der Maßnahmenhierarchie erst am Schluss aller Schutzmaßnahmen getroffen werden dürfen (siehe STOP-Prinzip), so ist es nicht möglich, jede Werkzeugmaschine zu kapseln. Denn das wäre bezogen auf den Lärm eine wirksame, technische Maßnahme. Die meisten Arbeiten erfordern aber auch in der heutigen Zeit noch Handarbeit. Demzufolge ist auch das Tragen von Gehörschutz möglich. Sofern der Gehörschutz geeignet ist, ist das Schutzziel erreicht. Eine Gehörschädigung wird verhindert.

      Damit der Arbeitgeber nicht alleine überlegen muss, welche Maßnahmen zu treffen sind, gibt es verschiedene Akteure im Arbeits- und Gesundheitsschutz, die ihn dabei unterstützen. So ist die Fachkraft für Arbeitssicherheit ein wesentlicher Ansprechpartner, der dabei hilft, die geltenden Vorgaben zu ermitteln, zu bewerten und die Umsetzung im Betrieb zu implementieren. Nicht jede Vorschrift lässt sich 1 zu 1 umsetzen, dafür sind die Betriebe viel zu verschieden. Es ist auch nicht immer notwendig.

      Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät und unterstützt den Arbeitgeber dabei, ein gewisses Gefährdungspotenzial abzuwägen und Alternativen vorzuschlagen. Wenn es speziell darum geht, die gesundheitlichen

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